Bibliographie/Quellen

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Der römischen Majestät Erklärung, wie es der Religion halben gehalten werden soll; (VD16: D 940)

Der Römischen Kaiser=
lichen Maiestat erclärung / wie es der
Religion halben im hailigen Reich / biß zu
außtrag des gemainen Concili gehalten
werden soll / auff dem Reichstag zu
Augspurg / den XV. May /
im M. D. XLVIII. Jar
publiciert vnd eröffnet /
vnd von gmainen
Stennden an=
geno(m)men.
Mit Kaiserlicher Maiestat freyhait /
nit nachzutrucken / verboten.
Getruckt zu Augspurg durch
Philipp Vlhart.

Druck

Erscheinungsort
Augsburg (auf Titel)
Drucker
Ulhart, Philipp d. J. (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1548 (erschlossen)
Kommentar Druck
kleines Blatt unter Text; Erstdruck des Interims; soll schon ab 20.6. verkauft worden sein
Umfang und Format
34 Bl. 4°
VD 16-Nummer
D 940
Bestandsnachweis HAB
L 481 Helmst. (1) 4°
Weitere Exemplare
--
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Obrigkeitliche Dokumente
Kommentar
Erstdruck des Textes, der am 15.5. den Städen verlesen, vor dem 20.6. gedruckt und am 30.6. dem Reichstagsabschluß eingefügt wurde.

Zitierhinweis

Der römischen Majestät Erklärung, wie es der Religion halben gehalten werden soll;, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ee2a37fb-8039-434c-9fa7-5841ca8375d3>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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