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Summarischer Vergriff der christlichen Lehre (VD16: B 8927)

Bucer, Martin (auch Butzer) (erschlossen)

Ein Summarischer ver=
griff der Christlichen lehre vnd Reli=
gion / die man zu Strasburg hat nun in die
xxviij. jar gelehret /
Mit
Einer antwort der Prediger daselber
auff ein Lesterschrifft / in deren sie des Münsterischen
geistes vnd lehre / on einigen schein der warheit /
beschuldiget werden.
Vnd
Wem Reformation des eüsseren
Ceremonischen Gotsdienste
zustande.
Psal. cxix.
Ich hang an deinen zeügnussen / HERRE
lass mich nicht zu schanden werden.
M. D. xlviij.

Druck

Erscheinungsort
Straßburg (erschlossen)
Drucker
Rihel, Theodosius (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1548 (auf Titel)
Umfang und Format
22 Bl. 4°
VD 16-Nummer
B 8927
Bestandsnachweis HAB
213.1 Quod. (18)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Widerstand gegen das Augsburger Interim
Kommentar
Im Kontext der Debatte um das Augsburger Interim von 1548 musste sich der Straßburger Reformator Martin Bucer gegen Angriffe eines namentlich nicht näher genannten Kontrahenten erwehren, der Bucer und den evangelischen Predigern Straßburgs vorwarf, sie lehrten und predigten in „münsteranischem Geiste“, d.h. im Sinne der Melchioriten des so genannten Täuferreiches von 1534 – 1536. Zu diesen Vorwürfen nimmt Bucer, die eigene Position verteidigend, Stellung. Es sei Amt und Pflicht des Predigers, das Evangelium Jesu Christi zu verbreiten, was eine Antwort auf die durch den theologischen Gegner vorgebrachte „Lästerschrift“ erfordere. Bucer verwahrt sich dagegen, mit der von ihm als „münsterisch“ bezeichneten spiritualistischen Theologie der Melchioriten in Zusammenhang gebracht zu werden. Zur Untermauerung seiner Replik führt Bucer theologische Argumente an, die den Unterschied der Straßburger Lehre zu derjenigen der Münsteraner Täufer belegen sollen. So habe er das Volk zu Demut und Gehorsamkeit gegenüber der Obrigkeit ermahnt, anders als man ihm offenbar vorwarf. Denn der durch Bucer offensichtlich im Zuge des Widerstandes gegen das Augsburger Interim von 1548 getätigte Ausspruch, man solle Gott mehr gehorchen als den Menschen, sei ihm durch den Autor der gegen ihn gerichteten Streitschrift so ausgelegt worden, als habe er zur Rebellion gegen die städtische Oberschicht aufgerufen. Viele evangelische Prediger dieser Zeit beriefen sich jedoch gerne im Zuge ihrer Interimskritik auf dieses biblische Zitat (Apg. 5, 29), ohne es mit einer generellen Agitation gegen die Obrigkeit zu verbinden. Im Folgenden bekennt sich Bucer zwecks Abgrenzung von der täuferischen Theologie zur Zweinaturenlehre Christi, zum Glauben an die Kreuzigung um der Sünden des Menschen willen, zur Erkenntnis der Erbsünde sowie zur reformatorischen Rechtfertigungs- und Gnadenlehre. Abschließend weist er die vier Hauptargumente seines Gegenspielers noch einmal gesondert zurück, befürwortet insbesondere die Kindertaufe und verwirft die Polygynie als Abgrenzungskriterien zur spiritualistisch-täuferischen Theologie.

Zitierhinweis

Summarischer Vergriff der christlichen Lehre, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/cc99d07b-44ed-41db-9a6e-fdb5862a7d5c>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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