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Der Prediger der jungen Herrn Bedenken auf das Interim (VD16: P 4741)

Herzoglich-sächsische Theolgen (erschlossen)

Der Prediger der
Jungen Herrn / Johans Fride=
richen Hertzogen zu Sachssen
etc. Sönen / Christlich Be=
dencken auff das
INTERIM.
Esaias. 54.
Aller zeuge der wider dich / zugerichtet wird /
dem sol nicht gelingen / Vnd alle zunge so
sich widder dich setzt / Solt du im ge=
richt verdammen / das ist das Er=
be der Knechte des HERrn /
vber das / das ich sie gerecht
mache spricht der
HERR.
1549.

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Lotter, Michael (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1549 (auf Titel)
Kommentar Druck
Nachdruck im folgenden Jahr von P 4740; Jahreszahl arabisch.
Umfang und Format
11 Bl. 4°
VD 16-Nummer
P 4741
Bestandsnachweis HAB
J 609. 4° Helmst. (8)
Weitere Exemplare
Alv.: Ef 103 (3); 140.14 Theol. (2)
Edition
Edition: C&C 1, Nr. 6, S.180-202
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Widerstand gegen das Augsburger Interim
Kommentar
Detaillierte Stellungnahme von 16 Theologen des ernestinischen Sachsen zu den einzelnen Artikeln des Interims: Zustimmung zu 1-3, Kritik am "unreinen" Glaubensbegriff in 4-7, eindeutige Ablehnung von Artikel 11 zur Autorität der Kirche, insofern eine Autorität des Papstes gelehrt wird. Art. 12: Ablehnung der päpstlichen Weihe, Art. 13 bestätigt nur Tyrannei des Papsts. Bischöfen nach Befehl Jesu sei man aber Gehorsam schuldig. Art. 14: Ablehnung der Siebenzahl, Sakramente nur mit Verheißung der Sündenvergebung. Ablehnung von Wirksamkeit "ex opere operato". Ebenso bei Art. 15 zur Taufe. Die Firmung wird rundweg als unbiblisch abgelehnt. Ohrenbeichte und Genugtuung sind nur zur Erhaltung der päpstlichen Tyrannei. Im Abendmahlsartikel 18 Ablehnung der Transsubstantiation als Glaubensartikel und der Voraussetzung der Buße als Reinigung von Sünden. Art. 19 wird die Ölung wie die Firmung abgelehnt. Bei der Priesterweihe wird eine Ordination mit Handauflegung als biblisch akzeptiert, alle Zeremonien dabei aber verworfen. In Art. 21 von der Ehe wird die Ehe als Sakrament ebenso abgelehnt wie die Regelungen des kanonischen Rechts zur Wiederheirat Geschiedener und zum Einspruch der Eltern gegen heimliche Verlöbnisse. Art. 22 vom Meßopfer wird als "gar grewlich" verworfen. Abendmahl ist kein Opfer, die Deutung des Sühneopfers Maleachis auf das Meßopfer zurückgewiesen. Art. 23 zur Anrufung der Heiligen lehre öffentlich Abgötterei, da das Verdienst Christi gemindert werde. Das Totengedächtnis (Art. 24) wird zurückgewiesen, da es allein zur Bekräftigung der unbiblischen Lehre vom Fegefeuer diene. Art. 25 wird mit Hinweis auf die biblische Darstellung des Sakraments ohne weitere Diskussion als "Spectakel" verworfen. Zum Art. 26 von den Zeremonien heißt es knapp und zusammenfassend: "Dieser Artikel restituirt und confirmirt das gantze Bapstumb, und obgleich in vorigen Artickeln etwas leidlichs gesagt wörde / so wirdt doch solchs durch diesen Artickel alles umgestossen / Das wer dieses INTERIM annehmen wolte / Der selbige gleich so leicht das gantze Bapsttumb annemen möchte." Die Stellungnahme sei auf Wunsch des Herzogs so kurz und so gut wie in der Eile möglich verfaßt. Man hofft, daß man nie in das Interim oder andere Abgötterei werde einwilligen müssen. Unterschrieben von Nikolaus von Amsdorf und 15 weiteren Theologen. Datierung: "Weymar/ Sonnabents nach Jacobi. Anno Domini. 1548"

Zitierhinweis

Der Prediger der jungen Herrn Bedenken auf das Interim, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e3ee28ea-4f63-4d7c-b575-3be98f1f2cfc>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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