Bibliographie/Quellen

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Wider die neue Reformation D. Pfeffingers (VD16: F 1562)

Flacius, Matthias (auf Titel)

Widder die newe Re=
formation D. Pfeffingers / des
Meisnischen Thumbherrn.
Durch Matth. Fl. Illyr.
Iesaiae. I.
Wie gehet das zu / das die frome stat zur hure(n) wor=
den ist? Sie war vol rechts / gerechtigkeit wonete drinnen /
Nu aber mörder. Dein silber ist schawm worden / vn(d) dein
getrencke mit wasser vermischet / deine Fürsten sind ab=
trünnige vnd diebs gesellen. Sie nemen alle gerne ge=
schenke vnd trachten nach gaben.
Weil es nu also stehet / das das fein gold vnd silber
der kirchen / kan so bald inn schaum verwandelt werden /
vnd jhr wein in wasser / so solten warlich die Christen / ein
wenig besser wachen / vn(d) nicht immer sicher schreien. Non
peribit lex asacerdote / das gesetze wird von dem priester
nicht weg genomen werden / Sie können nicht jrren.

Gegner:
Pfeffinger, Johann (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1550 (aus Text oder Kolophon)
Umfang und Format
22 Bl. 4°
VD 16-Nummer
F 1562
Bestandsnachweis HAB
G 672.4° Helmst. (17)
Weitere Exemplare
J 180. (9). 4° Helmst.; 455.3 Theol. (15); 231.161 Theol. (14); 183.28 Theol. (6); T 655.4º Helmst. (12)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Diese Schrift stellt eine Antwort des Illyrikers auf eine Streitschrift Pfeffingers gegen die Kritiker des Leipziger Interims dar. Er wendet sich dabei gegen die durch Pfeffinger postulierte Entscheidungsbefugnis der Obrigkeit über kirchliche Zeremonien unter Berufung auf Luthers Zwei-Regimenten-Lehre, nach der auch das Kirchenregiment ganz zur Kirche gehört und niemals in den Bereich obrigkeitlicher Macht. Das Leipziger Interim wird von ihm so bewertet als ein obrigkeitlicher Versuch, der Kirche ihre Schlüssel zu entreißen. Flacius wendet sich gegen die im Leipziger Interim konzedierte Änderung von Zeremonien mit dem Argument, dass auch kein Geistlicher das Recht besäße, Zeremonien zu ändern, wenn sie zur Erbauung der Gemeinde und zur Ehre Gottes dienten. Er lehnt damit auch die Wittenberger Scheidung zwischen Lehre und Zeremonien ab. Die teils schriftwidrigen neuen Zeremonien, die mit dem Leipziger Interim eingeführt werden, machten die Reformation Luthers wieder zunichte. Eine inständige Bitte an die Kursachsen, sich nicht zu trennen von den anderen Territorien, die entsetzlich unter dem Augsburger Interim litten, beendet diese Schrift.

Zitierhinweis

Wider die neue Reformation D. Pfeffingers, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ad64a648-8787-4a70-a6d0-86846674f2bb>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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