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Calvin, Johannes

GND: 118518534

Reformator. Am 10. Juli 1509 in Noyon in der Picardie geboren, besuchte C. ab 1523 das Collège de la Marche in Paris. Kurz darauf wechselte er an das strenge Collège Montaigu, wo er mit der Philosophie, dem Nominalismus, den Kirchenvätern und der Technik des Disputierens vertraut gemacht wurde. Nach Erlangung des Magistergrades nahm C. 1527/28 das Studium des bürgerlichen und kanonischen Rechtes in Orléans bei dem Juristen Pierre de l’Estoile auf. Bei dem süddeutschen Gräzisten Melchior Wolmar, der mit der Wittenberger Reformation sympathisierte, lernte C. die griechische Sprache. 1531 nach Paris zurückgekehrt, besuchte C. das Collège Royal und widmete sich dort ganz den humanistischen Studien. Im Zeitraum von August 1533 bis Mai 1534 wandte er sich von der allgemeinen humanistischen Kirchenkritik zur Reformation. Als der Rektor der Pariser Universität und Freund Calvins, Nicolas Cop, am 1. November 1533 eine Rede über Mt 5,3 hielt, in der erasmianische und lutherische Gedanken anklangen und die scholastische Theologie angegriffen wurde, musste C. aus Paris fliehen, war er doch allem Anschein nach an der Abfassung dieser Rede beteiligt gewesen. Er reiste über Straßburg nach Basel, wo er im Januar 1536 ankam. Im März 1536 veröffentlichte C. die erste Ausgabe der Christianae religionis Institutio, eine katechetische Kurzdarstellung des evangelischen Glaubens. Bei einer Übernachtung in Genf wurde C. unerwartet von Gouillaume Farel für die Arbeit am Aufbau der Kirche von Genf gewonnen, wo am 25. Mai 1536 die Reformation eingeführt worden war. C. begann im August 1536, in der Kirche Saint-Pierre als Lektor die Paulus-Briefe auszulegen. Zum Jahresende wurde er, theologischer Autodidakt ohne jede amtliche Ordination, zum Prediger ernannt. Im Oktober 1536 beeindruckte C. in der Lausanner Disputation mit seinen enormen patristischen Kenntnissen. Am 16. Januar 1537 überreichte C. dem Rat die Ordonnances ecclésiastiques, eine umfassende Kirchenordnung. Als C. und Farel die Einführung einiger liturgischer Gebräuche verweigerten, wurden sie nach Ostern 1538 aus Genf verbannt. Farel ging nach Neuchâtel, C. für einige Monate nach Basel, bevor er, der Bitte Bucers folgend, sich der französischen Flüchtlingsgemeinde von Straßburg zur Verfügung stellte. Er wurde Lektor für Neues Testament am Straßburger Gymnasium und schloss 1540 die Ehe mit Idelette de Bure. Im August 1539 veröffentlichte C. die zweite, erheblich erweiterte Ausgabe seiner Institutio, die nunmehr die Form einer Dogmatik im eigentlichen Sinne für Studenten der Theologie darstellte. Weitere lateinische Ausgaben erschienen 1543, 1550 und 1559. Als Gesandter Straßburgs nahm C. an den Religionsgesprächen in Worms und Regensburg 1540/41 teil und unterzeichnete bei dieser Gelegenheit die CA variata, nachdem er in Straßburg schon früher die CA invariata unterzeichnet hatte. Als am 20. Oktober 1540 die Genfer Bitte um die Rückkehr Calvins ausgesprochen wurde, kam C. diesem Wunsch nach langem Zögern nach und legte am 13. September 1541 dem Rat eine neue Kirchenordnung vor, in der als vier Ämter Pfarrer, Lehrer, Ältester und Diakon genannt werden und Übertretungen des Gesetzes Gottes mit irdischen Strafen bis hin zur Enthauptung bestraft werden sollten. 1542 veröffentlichte C. einen Katechismus, in dem die Reihenfolge Gesetz-Glaube-Gebet umgekehrt wird in Glaube-Gesetz-Gebet. 1546 und 1551 gab Calvin die Loci communes der Ausgabe von 1545 in französischer Übersetzung und versehen mit einem kritischen Vorwort heraus, um Melanchthon auch in seinem Einflussbereich bekannt zu machen. Als der in Vienne durch die Inquisition verhaftete Antitrinitarier Servet nach Genf floh, wurde er gemäß den Bestimmungen des Corpus Iuris Civilis und der „peinlichen Gerichtsordnung Karls V.“ 1553 zum Tode durch Enthauptung verurteilt. Andere Schweizer Kirchen und Melanchthon erklärten sich mit diesem Urteil einverstanden. 1559 wurde die Akademie Genf gegründet und C. zu deren Rektor ernannt. 1549 wurde mit dem Consensus Tigurinus die Übereinstimmung in der Lehre zwischen Genfer und Schweizer Reformation festgestellt, in die Calvin auch die Lutheraner mit einbeziehen wollte. So berief sich C. im Konflikt mit dem Lutheraner Westphal (1552–1556) gerade auf Luther und rief Kursachsen zur Einheit und zum Frieden auf. Am 27. Mai 1564 starb C. und wurde auf eigenen Wunsch auf dem Friedhof von Plainpalais ohne Grabstein beigesetzt.

TRE 7, 568–592

Quellen

1548
Interim adultero germanum.; D 954  (Autor)
L''interim, c''est à dire provision faicte sur les differens de la religion; --  (Autor)
1549
Responsio ad librum Calvini; C 4335  (Gegner)
1549
Appendix libelli adversus Interim; --  (Autor)
1551
Brevis et dilucida de sacramentis ecclesiae Christi Tractatio; --  (Autor)
Farrago ... opinionum de Coena Domini; W 2287  (Gegner)
1554
Apologia adversus Pollani; W 2263  (Gegner)
Defensio Doctrinae de Sacramentis; C 301  (Autor)
1555
Ratio et forma publice orandi; --  (Autor)
Wider die verfluchte Lehre der Karlstadter; A 1562  (Gegner)
1556
Confessio fidei de sacramento Eucharistiae; W 2274  (Gegner)
1556
Epistola qua breviter respondet Calvin; W 2283  (Gegner)
Responsio ad diluendas calumnias; --  (Autor)
Sententia Melanthoni de Coena; W 2271  (Gegner)
Ultima admonitio ad Westphalem; --  (Autor)
1557
Apologia confessionis de coena Domini; W 2264  (Gegner)
Bekenntnis vom hochwürdigen Sakrament des wahren Leibs und Bluts Christi; W 2275  (Gegner)
Theologiae Lutheri trimembris epitome; S 8597  (Gegner)
1559
Tafel der verkehrten Lehre; G 299  (Gegner)
1560
Dilucida Explicatio doctrinae de vera participatione; --  (Autor)
1560
Kurze, gründliche Verantwortung Caspar Schwenckfelds, deren Artikel ihm seine Gegener widerlegen; S 4941  (Gegner)
1561
De Trinitate & Mediatore Domino nostro; --  (Gegner)
Defensio confessionis de praesentia corporis Christi; H 3155  (Gegner)
1562
De exorcismo; H 3043  (Gegner)
1566
Bekenntnis vom Nachtmahl; ZV 7864  (Gegner)
Flacius, Refutatio sophismatum contra testamentum Christi; F 1480  (Gegner)
1567
Repetitio corporis doctrinae; P 4795  (Gegner)
1571
Calvin, Institutio christianae religionis Ausz. <dt.>; C 297  (Autor)
1573
Christliche Erinnerung von dem Bekenntnis der Meissener Theologen vom Abendmahl; W 2731  (Gegner)
1575
Hamelmann, Sententia Gregorii Nysseni de Corpore filii Dei; G 3104  (Gegner)

Zitierhinweis

Calvin, Johannes, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/fc8c4a63-62e3-417c-acbb-21a8b714f894>. (Zugriff am 19.04.2024)

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