Bibliographie/Quellen

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Erklärung und Consens auf die neue Verfälschung der Lehre vom freien Willen (VD16: G 271)

Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (aus Text oder Kolophon)

Erklerung vnd Con=
sens vieler Christlicher Kirchen / der
Augspurgischen Confession / auff die
newe verfelschung der Lehre vom Freyen wil=
len / Wie die aus dem JNTERIM
von etlichen noch gefürt
vnd verteidigt
wird.
Gedruckt zu Regenspurg / durch
Heinrichen Geißler.
Anno / M. D. Lix. Jar.

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (auf Titel)
Drucker
Geißler, Heinrich (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1559 (auf Titel)
Umfang und Format
15 Bl. 4°
VD 16-Nummer
G 271
Bestandsnachweis HAB
172.2 Quod. (13)
Weitere Exemplare
235.27 Theol. (8); J 173.4º Helmst. (7); C 229.4º Helmst. (5); Ts 408 (12); 231.106 Theol. (2); 235.27 Theol. (8); 342.2 Theol. (11); 500.10 Theol. (5); 513.24 Theol. (30); 189.18 Theol. (3)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit, Synergistischer Streit
Kommentar
Dieser Druck stellt eine Sammlung von Bekenntnistexten zur Thematik des freien Willens dar, durch die der Regensburger Superintendent Nikolaus Gallus seine theologische Übereinstimmung mit dem Konsens der meisten evangelischen Kirchen unterstreichen möchte. Der Streit um den freien Willen habe seine Wurzel im Augsburger Interim, das dem menschlichen Willen eine gewisse Mitbeteiligung an der Rechtfertigung zugesprochen habe, da der Mensch kein Block sei ("doch handlet der barmhertzige Gott nit mit eim mentschen wie mit einem todten plock, sonder zeucht ine mit seinem willen wann er zu seinenn jaren khombt.", Augsburger Interim, Artikel 6). Gegen diese Definition führt Gallus das Bekenntnis der herzoglichen Sachsen aus dem Jahr 1548 an (P 4740), nach dem im nicht wiedergeborenen Menschen jeder Wille zum Gott erstorben und dieser somit als unfrei und widerstrebend in der Rechtfertigung zu beurteilen sei. Die Erbsünde habe den Menschen seiner "iustitita originalis" beraubt, und in ihm sei nichts Gutes oder Gottgefälliges mehr zu finden. Alle Gerechtigkeit, Gottgefälligkeit und Liebe im wiedergeborenen Menschen sei der Gnade Gottes zuzuschreiben, keinesfalls hingegen dem menschlichen Willen. Der durch die Sünde geknechtete Willen sei auch nicht in der Lage zu einer Vorbereitung auf die göttliche Gnade. Die Interimisten lehrten, dass die "erste annemung Göttlicher gnade" mit im menschlichen Willen begründet ist. Damit aber sprächen sie dem Sünder die Möglichkeit zu, sich zu entscheiden, ob er die göttliche Gnade annehmen wolle oder nicht. Der freie Wille des Menschen müsse demnach der göttlichen Gnade nachhelfen, damit der Mensch gerechtfertigt werden könne. Dagegen sei mit Joh 6,44 daran festzuhalten, dass nur, wenn der Vater die bösen und blinden Sünder durch seinen Geist bewege, ihre unwilligen Willen gut und mit Gottes Willen eins würden. Die ganze menschliche Weisheit sei zu beurteilen als Rebellion und Aufstand gegen Gott. Wenn Gott nicht den ersten Schritt in der Rechtfertigung tue, so sei der Mensch verloren. Der Mensch sei mitnichten einem Block gleich in seiner Rechtfertigung, denn Gott verwandle seinen Willen aus einem unwilligen in einen willigen. Als nächsten Referenztext führt Gallus die Confessio Wirtembergica aus dem Jahre 1552 (W 4469) an, nach der der freie Wille des Menschen gestorben, tot und widerstrebend und nicht dazu in der Lage sei, etwas Gottgefälliges zu tun. Die Rechtfertigung des Menschen sei einzig und allein in Gottes Erwählung zu verorten. Wen Gott erwähle, den erwähle er und wen er verdamme, den verdamme er. Kein menschlicher Wille ist so für die Rechtfertigung ausschlaggebend. Der Wille des unwiedergeborenen Menschen sei "nit mehr/ dann ein knecht vnnd gefangner des Satans". Doch bleibe in ihm die Anlage, sich ändern zu lassen, die ihn von einem Block unterscheide. Als letzten Referenztext führt Gallus das Weimarer Confutationsbuch von 1559 an (S 1098), nach dem das Herz des Sünders aus Stein ist und sich nicht von sich aus ändern kann. Nur Gott sei dazu in der Lage, die steinernen Herzen in fleischerne zu verändern (Jer 31). Nach seiner Wiedergeburt werde der Mensch zum Mitarbeiter Gottes, in dem der Heilige Geist wirke. Abschließend beruft sich Gallus gegen die Adiaphoristen auf seine Lehrübereinstimmung mit der Position Luthers, die ihren Ausdruck vor allem in dessen Schrift "de servo arbitrio" gefunden habe.

Zitierhinweis

Erklärung und Consens auf die neue Verfälschung der Lehre vom freien Willen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a7b6f5d1-5862-4f8e-b89d-22294c40d421>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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