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Kurze Antwort auf des Larvenbischofs Holhiplerei (VD16: F 1433)

Flacius, Matthias (auf Titel)

Kurtze antwort M.
Fla. Illyr. auff des Laruen Bi=
schoffs von Sydon Holhiplerey / Damit er
seinen Antichristischen Catechismum
vertedingen wil.
Jtem etliche öffentliche verfelschung Gottes
worts aus des Sidonij Büchern.
Jtem ein stück aus einer schrifft des hochge=
larten Gersonis.
Der befehl Christi an seine Aposteln.
Gehet in alle Welt / vnd predigt das Euangelium /
nemlich das ich durchs opffer meines Leibs volkömlich
das menschlich geschlecht erlöset habe / vnd auff diesen
glauben Teuffet sie / absoluiret sie / vnd reichet jhnen das
Sacrament.
Des Antichrists befehl an seine Mess=
pfaffen / wenn er sie Ordiniret.
Ich gebe euch macht durch dis mein Weihen vnd
schmieren / zu opffern für die lebendigen vn(d) für die todten.
Stimmen nicht sehr fein vberein diese zwey befehl /
Christi vnd des Antichrists? Quis dubitat de eo, Wer
zweiffelt daran / ausgenomen die Ketzer?

Gegner:
Helding, Michael (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (erschlossen)
Drucker
Lotter, Michael (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1553 (erschlossen)
Umfang und Format
6 Bl. 4°
VD 16-Nummer
F 1433
Bestandsnachweis HAB
Dc 28 (22)
Weitere Exemplare
231.2 Theol. (6) 248.13 Theol. (11) Yv 2552.8º Helmst.
Digitalisat
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Vorwort

Autor
Flacius, Matthias (erschlossen)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Widerstand gegen das Augsburger Interim, Antikatholisch
Kommentar
Mit diesem 1553 bei Michael Lotter in Magdeburg gedruckten Traktat wendet sich Matthias Flacius Illyricus gegen den altgläubigen Theologen Michael Helding, einen der Mitverfasser des Interimtextes von 1548, Titularbischof von Sidon und ab 1550 Bischof von Merseburg. Die flacianische Kritik an Helding und dessen Katechismus ist vor dem Hintergrund des evangelischen Widerstandes gegen das Interim während der Jahre 1548 – 1552 zu sehen, im Zuge dessen unter anderem Flacius durch eine Vielzahl von Schriften hervortrat, deren argumentative Stoßrichtung eindeutig gegen die kaiserliche Religionspolitik und auch persönlich gegen altgläubige Theologen – neben Helding wäre z.B. auch Julius Pflug zu nennen – gerichtet war. Dass dieser Flacius-Druck bei Lotter in Magdeburg erschien, ist kein Zufall: war doch gerade die entschieden evangelische und interimsfeindlich gesonnene Elbmetropole in der Phase zwischen 1548 und dem Beginn der 1550er Jahre eine Hochburg der publizistischen Agitation gegen Interim, kaiserliche Politik und altgläubige Positionen. Im Erscheinungsjahr des vorliegenden Drucks (1553) lagen die religionspolitischen Auswirkungen der Interimskrise jedoch schon Monate zurück. Denn bereits der zwischen Ferdinand I. und den evangelischen Reichsständen geschlossene Passauer Vertrag vom August 1552 hatte die Bestimmungen des Augsburger Interims de facto obsolet werden lassen. Verwoben mit diesen religionspolitischen Auseinandersetzungen und vor dem Hintergrund der Mitautorschaft Heldings an dem seinerzeit von Flacius scharf verworfenen Interim entspann sich aus dieser Gemengelage jedoch auch der Disput zwischen Flacius und dem Merseburger Bischof über dessen Katechismus, ein Streit, der offenbar für das evangelische Lesepublikum auch 1553 noch aktuell gewesen zu sein scheint. Auslöser des Disputs war die scharfe Kritik, die Flacius 1549 mit seiner Schrift „Confutatio Catechismi laruati Sydonis Episcopi“ an dem im selben Jahr gedruckten Katechismus Heldings („Brevis institutio ad Christianam pietatem secundum doctrinam catholicam“) geübt hatte. 1552 antwortete Helding mit einer apologetischen Schrift, in welcher er die Vorwürfe des Flacius zurückwies („Defensio ad. Flacium“) und seine katechetischen Aussagen erneuerte. Daraufhin griff Flacius 1553 den Merseburger Bischof erneut mit zwei Streitschriften an: zum einen durch den bei Christian Rödinger publizierten Text „Verlegung der Apologie Sydonii“, zum anderen mit Hilfe des vorliegenden Drucks. Die pointierte Kritik des Flacius richtet sich darin gegen Heldings Verteidigung der altgläubigen Messpraxis, des Messopfers und dessen Auffassung, nicht durch Gebet sondern nur durch die Messe könne der Mensch Gottes Hilfe erlangen. Helding wird das Festhalten an als adiaphoristisch eingeschätzten liturgischen Praktiken vorgeworfen; er propagiere abgöttische Bräuche, indem er die päpstlichen Kirchenstrukturen verteidige und somit beabsichtige, die Schädigung der Kirche durch das Fehlverhalten altgläubiger Kleriker zu legitimieren. Hinzu tritt der Vorwurf, Heldings Verweis auf den Kanon sei irrelevant, da dieser erst in nachapostolischer Zeit entstanden sei, zudem bediene sich Helding der Sophisterei und Lüge. Die Zitate aus Jean Gersons Werk sollen belegen, dass die Papstkirche – entgegen der offensichtlichen Meinung Heldings – bereits über hundert Jahre zuvor reformbedürftig gewesen sei und oftmals geirrt habe. Der Verweis auf das 13. Kapitel der Johannesoffenbarung dient der argumentativen Zuspitzung: Der Drache der Offenbarung wird mit dem Papst, die beiden Tiere werden hingegen mit dem Sacrum Imperium Romanum einerseits und den das Interim auf kaiserlichen Druck hin annehmenden, evangelischen Reichsständen andererseits identifiziert.

Zitierhinweis

Kurze Antwort auf des Larvenbischofs Holhiplerei, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a7d18341-6211-4c46-8867-87a0de377ac9>. (Zugriff am 23.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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