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Dass Pfeffinger seine Missetat leugnet (VD16: A 2339)

Amsdorf (Amsdorff), Nikolaus (auf Titel)

Das D. Pfeffinger
seine missethat bösslich vnd felsch=
lich leugnet / vnd gewaltiglich vber=
zeugt wird / das er die Kirchen
Christi zustört vnd zurüt=
tet / vnd die Schrifft
verfelschet vnd
verkert
hab.
Niclas von Amssdorff.
M. D. LIX.

Gegner:
Pfeffinger, Johann (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Kirchner, Timotheus (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1559 (auf Titel)
Umfang und Format
19 Blatt 4°
VD 16-Nummer
A 2339
Bestandsnachweis HAB
183.22 Theol. (22)
Weitere Exemplare
J 173. (3). 4° Helmst.; U 164 (15)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck verteidigt sich Amsdorf gegen eine Streitschrift Pfeffingers gegen ihn, die im selben Jahr herausgekommen war (P 2322). Die drei Vorwürfe, die er gegen den Leipziger Theologen erhebt, gliedern seine Schrift: 1. Pfeffinger leugne nach wie vor seine Irrtümer während der Zeit des adiaphoristischen Streits. 2. Die inhaltliche Auseinandersetzung um die adiaphoristische Frage und 3. Die Lehre Pfeffingers vom freien Willen. Pfeffinger habe dem Leiziger Interim in Leipzig zum Durchbruch verholfen, obwohl ihm die häretischen Entscheidungen in diesem Dokument hätten klar sein müssen. Damit aber habe er die Schrift auf das Übelste verfälscht durch Menschentraditionen. Darüber hinaus habe er die einzig standhafte evangelische Kirche in Magdeburg verlästert. Über die Frage nach dem freien Willen habe Pfeffinger gelehrt, dass der Mensch aus den natürlichen Kräften seines Willens sich zu Gottes Gnade schicken und sich so bereiten könne, dass ihm der heilige Geist gegeben werde. Beharrlich würde er indes verweigern zuzugeben, dies gelehrt zu haben. In der zwölften These seiner "Disputatio de vera invocatione" (vacat) habe Pfeffinger die menschliche Zustimmung zum Wirken des Heiligen Geistes gefordert und die These vertreten, dass der Heilige Geist nur von denen angenommen werden könne, die ihn erbitten. Wer ihn nicht erbittet, könne ihn auch nicht bekommen. Dem hält Amsdorf die seiner Ansicht nach paulinische Lehre entgegen, dass der menschliche Wille dem Heiligen Geist nicht zustimmen könne ohne die Hilfe Christi. Der Heilige Geist werde aus reiner göttlicher Gnade umsonst gegeben, wenn und wem Gott will. Pfeffinger vertrete die Möglichkeit des natürlichen Menschen, den Heiligen Geist annehmen zu können. Da der Mensch kein Stein oder Block sei, müsse er nach Pfeffinger bei seiner Bekehrung mitwirken. Amsdorf weist auf die Rede in Röm 9 hin, in der es heißt, dass der menschliche Wille Ton sei, an dem Gott arbeitet. Gott rechtfertige den Gottlosen, dessen Wille gefangen sei unter der Gewalt des Satans. Dennoch bleibe der menschliche Wille ein wahrhaft menschlicher Wille. Pfeffinger behaupte zwar, dass der Heilige Geist zuvor kommen und den ersten Stein legen müsse, um Herz und Sinn zu guten Werken zu bewegen. Amsdorf fragt danach, wie dies möglich sein soll, wenn der Heilige Geist erst gegeben werde, nachdem der Mensch zugestimmt habe. Pfeffinger widerspreche der Aussage des Apostels Paulus, dass Gott die Gefäße des Zorns zu Gefäßen seiner Barmherzigkeit machen könne auch ohne ihr Zutun. Bei Pfeffinger mache Gott nur die zu Gefäßen der Ehre, die auch das Ihre dazu beitragen. Nach Amsdorf macht Gott diejenigen, die er will, zu Gefäßen seiner Gnade ohne ihr Zutun, und lässt die, die er will, Gefäße seines Zorns bleiben. Der Mensch könne und solle aber nicht wissen, wen Gott zieht oder nicht zieht. Darum sollten die Menschen in die Kirche gehen und dort das Evangelium hören, durch das Gott das Gedeihen gebe. Wer dem Wort glaube, sei auserwählt. In der Welt habe der Mensch einen freien Willen und könne das tun, was er wolle. Aber in geistlichen Fragen könne er dies nicht ohne Hilfe des Heiligen Geistes.

Zitierhinweis

Dass Pfeffinger seine Missetat leugnet, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a8fd4971-345a-426e-b842-b522bbb75491>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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