Bibliographie/Quellen

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Irenäus, Warnung, daß man nicht in eine Amnestie einwilligen soll (VD16: I 310)

Irenaeus, Christoph (auf Titel)

Warnung vnd vrsachen:
Das man nicht in eine
Amnistiam vnd Stilschweigen der Jr=
thumen vnd Corrupteln / Noch in den
Orden der newen Jacobs brüder
willigen soll.
M. Christophorus Jreneus.
Psalm 94.
Recht mus doch recht bleiben / Vnd dem wer=
den alle frome hertzen zufallen.
Du wirst ja nimer eins mit dem schedlichen
Stuel / der das Gesetz vbel deutet.
Anno 1569.

Druck

Erscheinungsort
Jena (erschlossen)
Drucker
Richtzenhan, Donat (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1569 (auf Titel)
Umfang und Format
20 Bl. 4°
VD 16-Nummer
I 310
Bestandsnachweis HAB
J 11.4° Helmst. (17)
Weitere Exemplare
393.10 Theol. (12); H 144.4º Helmst. (10); Alv.: El 240 (2); Tq 611 (1)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Ohne Vorrede oder Widmung. Irenaeus argumentiert gegen eine Amnesie und verlangt, Irrlehrer und Irrlehren klar zu benennen. Das Vorhandensein von Irrlehren sei nicht zu leugnen, denn aus Wort, Kirchengeschichte und Erfahrung lasse es sich klar erkennen. Wo Gottes Wort gepredigt werde, pflanze der Teufel auch die Irrlehren. Gott gebiete, Lüge und Irrtum aufzudecken und dabei nicht nur für Verstöße gegen die zweite Tafel, sondern auch Abgötterei, falschen Gottesdienst, Gotteslästerung, falscher Lehre etc. anzuprangern. Hierbei beklagt er, dass Schwärmer und Calvinisten frei reden dürften, während den Predigern, die er für rechtgläubig hält, das Kritisieren verboten werde. Mit Beispielen aus AT und NT will Irenaeus zeigen, dass alle Vorgänger bis hin zu Luther mit Irrlehrern gestritten hätten. Den Einwand, den er dem "weltklugen Geist" in den Mund legt, die Irrlehrer seien noch nicht überführt, läßt Irenaeus nicht gelten und schimpft gegen "Creutzflüchtige Theologen vnd etliche weltweise Juristen". Wie die Schlange im Paradies sich verstellt habe, so würden die Schwärmer heute von sich behaupten, die wahre Lehre Luthers zu vertreten. Wer dagegen nachweise, dass sie von Luthers Schriften abgewichen seien, werde als unruhiger Kopf beschimpft. Vor zeitlichem Schaden werde gewarnt, aber die Warnungen vor geistlichem ewigem Schaden an den Seelen, schlage man in den Wind und verbiete den Predigern, sie auszusprechen. Dies sei Unrecht, denn die Obrigkeit dürfe den Predigern genauso wenig deren Amt verbieten, wie die Prediger in das Amt der Obrigkeiten hineinregieren dürften. Die Prediger seien nicht störrisch oder streitlustig, sondern wollten die Gläubigen vor Irrlehren schützen. Vernachlässigten sie ihre Pflicht, dies zu tun, werde Gott sie schrecklich bestrafen. Auch wenn Personen, die widerrufen haben, geschont werden sollen, müsse man ihre Irrlehren klar benennen und nicht aber in einer Amnestie verdunkeln, denn sie sollten vollständig aus dem lehrbestand der Kirche entfernen werden.

Zitierhinweis

Irenäus, Warnung, daß man nicht in eine Amnestie einwilligen soll, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ad39a3c5-d811-42f0-9afc-526194468cd6>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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