Bibliographie/Quellen

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Pezel, Apologia de definitione Evangelii (VD16: P 2087)

Pezel, Christoph (auf Titel)

APOLOGIA
VERAE DOCTRI-
NAE DE DEFINITIO=
NE EVANGELII.
OPPOSITA THRASONICIS
praestigijs & indignis Theologo lusibus
Iohannis VVigandi.
AVTHORE
CHRISTOPHORO PEZELIO,
Sacrae Theologiae Doctore & Professore
in Academia Vvitebergensi.
VVITEBERGAE
Excudebant Clemens Schleich
& Antonius Schöne.
ANNO M. D. LXXI.

Druck

Erscheinungsort
Wittenberg (auf Titel)
Drucker
Schleich, Clemens (auf Titel) ; Schöne, Anton (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1571 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
24 Blatt 4°
VD 16-Nummer
P 2087
Bestandsnachweis HAB
G 102.4° Helmst. (6)
Weitere Exemplare
110 Theol. (6); 418.7 Theol. (17); 393.10 Theol. (16); Alv.: Dg 127 (22)
Edition
Ediert in unserer Ausgabe Bd. 4, Nr. 19, S. 524-561.
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Antinomistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck verteidigt der junge Professor Christoph Pezel die Wittenberger Definition des Evangeliums als Bußpredigt gegen deren Infragestellung durch den „Flacianer“ Johannes Wigand (W 2739, W 2710). Christus selbst nenne in Lk 24,46 die Evangeliumspredigt eine Bußpredigt, die zur Vergebung der Sünden führen solle. Die Heilung des Gichtbrüchigen in Mt 9,1-8 sei als Musterbeispiel dafür zu verstehen, dass die Bußpredigt zum Evangelium hinzugehöre. Der Unterschied zwischen Mose und Christus bestehe darin, dass das Gesetz verklage und die Sünde groß mache, nicht aber wie das Evangelium zur Buße rufe. Christus sei nicht gekommen, um das Gesetz aufzulösen, noch wolle er, dass die Sünder, die er zur Buße rufe, in ihren Sünden verharrten. Act 5,31 verknüpfe Buße und Sündenvergebung eng mit dem Christusgeschehen. Würde die These Wigands stimmen, dass die Buße mit dem Gesetz verbunden sei, dann hätten die Apostel nicht wie in dieser Stelle dem jüdischen Volk von einer neuen Buße erzählen müssen, sondern dann hätten sie diese Möglichkeit schon gekannt. Petrus predige in Act 2,37f. den versammelten Zuhörern seiner Pfingstpredigt, denen sein Wort zu Herzen gegangen war, dass sie Buße tun, sich taufen lassen zur Vergebung der Sünden, so dass sie die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. Diese Predigt sei keine Gesetzespredigt, sondern die eigentliche Evangeliumsverkündigung. Damit sei der Vorwurf Wigands, das Dogma, das Evangelium sei eine Bußpredigt, sei von den Wittenbergern neu in die Kirche eingeführt worden, eindeutig als falsch widerlegt worden. An die Auflistung von Zitaten aus der CA und ihrer Apologie dafür, dass das Evangelium eine Bußpredigt sei, schließen sich Belege aus Luthers erster und vierter Antinomerdisputation an, gefolgt von Melanchthons Definition in der secunda aetas der Loci: „Evangelium est praedicatio poenitentiae et promissio.“ Wigand habe die Wittenberger Auffassung kritisiert, das Evangelium enthalte auch Drohungen. Doch sei die biblische Aussage, dass wer nicht glaube, verdammt werde, nicht anders als so zu verstehen. Das Evangelium enthalte so strenge Drohungen gegen diejenigen, die den Sohn Gottes verachten und nicht Buße tun. Darüber hinaus habe Wigand die Wittenberger Auffassung kritisiert, das Evangelium klage die Menschen an. Dagegen hält Pezel fest, dass der Heilige Geist die Welt anklage wegen ihrer Sünde des Unglaubens nicht durch das Gesetz, sondern durch das Evangelium. Wigand werde solange für einen unverschämten Antinomisten gehalten, bis er bekenne, dass der Dienst des Evangeliums darin bestehe, die Sünde anzuklagen.

Zitierhinweis

Pezel, Apologia de definitione Evangelii, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b0d9d8b3-9f56-45f0-9033-8b1ff8be842b>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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