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Peristerius, Zurückname des Bekenntnisses zur Erbsünde aus dem Jahr 1574 (VD16: D 668)

Peristerus, Hieronymus (auf Titel)

RETRACTATION
Gentzliche Auffhebung vnd
Verwerffung.
Der Anno 1574. gestelten vnd ge=
druckten kurtzen Antwort vnd Berichts.
M. Hieronymi Peristerij.
Von der Heubtfrage
des Gegenwertigen Streits /
Von der Erbsünde.
Vnd
Wie er sich mit der Euangelischen Kir=
chen vnd Gemeine / des heiligen Römischen Reichs
Freystadt Regenspurg / Christlich versönet / vnd mit der=
selben Bekantnus / wider die newen Mani=
cheer / gentzlich vereiniget habe.
IOAN. I.
Veni & Vide.
1579.

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Burger, Hans (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1579 (auf Titel)
Umfang und Format
5 Bl. 8°
VD 16-Nummer
D 668
Bestandsnachweis HAB
448.20 Theol. (1)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Mit diesem Druck möchte Hieronymus Peristerius seine Irrtümer im Erbsündenstreit bekennen und sich wieder mit seiner ehemaligen Gemeinde in Regensburg versöhnen. 1572 habe er das zustimmende Gutachten über das Buch Wigands von der Erbsünde mit anderen Regensburger Pfarrern unterschrieben. In der Hitze des Gefechts habe er diese Unterschrift nachher aber wieder zurückgezogen und die substantianische Lehre des Illyriers Flacius übernommen. Dies sei ein Fehler gewesen, und es tue ihm leid, dass er die akzidentianische Lehre verdammt habe. Er hätte die Unterschrift unter Wigands Buch nicht zurückziehen sollen. Der manichäischen Substanz des Flacius sei energisch zu widersprechen. Der Ärger, den er der Gemeinde in Regensburg bereitet habe, tut Peristerus leid. Er dankt Gott dafür, dass er ihn wieder zur rechten Lehre in der Erbsündenfrage geführt habe. Er bittet die Regensburger Gemeinde um Verzeihung und bekennt sich ausdrücklich zu ihrem „wiederholten Bekenntnis“. Er widerruft sein „Christlich Bedenken und Antwort auf die Frage der Stadt Regensburg“ (D 663). Die neue manichäische Ketzerei, der wesentlich verdorbene Mensch sei persönlich mit Leib und Seele selber die Erbsünde, von Natur aus ein Kind des Teufels, Sünder und Sünde seien identisch, raube den Menschen Gott als Kreatur und zwinge Christus dazu, eine teuflische Natur anzunehmen. Peristerus beruft sich auf Luther und Gallus, den ehemaligen Pfarrer und Superintendenten von Regensburg, als Zeugen der rechten Lehre und auf die CA inv, die Schmalkaldischen Artikel und den Kleinen Katechismus als richtige Zusammenfassung der Wahrheit „und will mit Göttlicher hülff vnd gnad ein rechter Lutheraner / wider alle Caluinisten / Sacramentirer / Jesuiter / Sinergisten / Maioristen / vnd Sophisten / ersterben / Vnd mit diesem Newen Schwarm der Manicheer vnuerworren bleiben.“, A 5r. Die Anhänger der flacianischen Lehre sollten die Bibel als Maßstab wählen und nicht die manichäischen Traktate.

Zitierhinweis

Peristerius, Zurückname des Bekenntnisses zur Erbsünde aus dem Jahr 1574, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b141e529-0522-4f5d-adb6-ee87ef86cfc3>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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