Bibliographie/Quellen

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Argumenta de necessitate bonorum operum refutata (VD16: W 2714)

Wigand, Johannes (auf Titel)

ARGVMEN=
TA DE NECESSITATE
BONORVM OPERVM AD
salutem, ex ipsis autoribus & defen=
soribus huius dogmatis, pio
studio collecta, &
perspicue re=
futata.
PER IOHANNEM VVI-
gandum Pastorem ad D.
Huldericum Mag-
deburgae.
IMPRESSVM MAGDEBVRGAE
apud Michaelem Lottherum,
Anno 1555.

Gegner:
Major, Georg (erschlossen)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (auf Titel)
Drucker
Lotter, Michael (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1555 (auf Titel)
Kommentar Druck
Kompletter Druck erscheint auch in Ausgabe mit Aepins Äußerungen de Iustificatione 1557 bei Braubach (A 377)
Umfang und Format
64 Blatt 8°
VD 16-Nummer
W 2714
Bestandsnachweis HAB
J 235. (3) 8° Helmst.
Weitere Exemplare
Yv 689 8° Helmst.; YG 77.8º Helmst. (2);YG 97.8º Helmst. (3); S 98a.8º Helmst. (1); 899 Theol. (4); 990.94 Theol. (2); 1021.16 Theol. (2); Alv.: Ac 445 (6)
Digitalisat
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Widmung

Empfänger
Rat, Pastoren und Gemeinde (aus Text oder Kolophon)
Datum
ohne Datum
Umfang
A 2r-A 5v

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Der Pfarrer an St. Ulrich und Superintendent in Magdeburg Johannes Wigand nimmt in diesem Druck ausführlich zur majoristischen Kontroverse Stellung. Die Ursache für die anhaltenden Lehrauseinandersetzungen innerhalb der lutherischen Kirche sei im Interim zu suchen. Alle Irrtümer, über die nun die Auseinandersetzungen entbrannt seien, seien aus dem Interim erwachsen. Der adiaphoristische Streit habe den Auftakt gebildet, dicht gefolgt von der papistischen Aussage Majors, dass gute Werke nötig zur Seligkeit seien. Das sola fide sei in der lutherischen Kirche fast gänzlich verloren gegangen. Die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke wurde in Schriften und Gutachten vieler Kirchen zurückgewiesen. Trotzdem sieht Wigand die Notwendigkeit, etwas dazu zu veröffentlichen, weil viele Kirchenglieder dadurch verwirrt worden seien. Wigand widmet seine Schrift dem Rat und den Pastoren der Stadt Nordhausen, wo vor kurzem die majoristische Lehre bereits verdammt worden sei und die Stadt damit ein gutes Beispiel für die Umwelt abgebe (zu den Vorgängen in Nordhausen vgl. die Zusammenfassung von W 3617). Weil die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zum Heil eine dem Verstand angenehme und plausible Lehre darstelle, sei das Nordhausener Beispiel der Zusammenwirkung von Theologen und Rat dagegen besonders lobend zu erwähnen. Seine Widerlegung der majoristischen Thesen soll in Nordhausen dazu helfen, diese Irrlehre völlig auszumerzen. Der Grund des Heils sei allein Christus, nicht menschliche Werke. Christus sei Mensch geworden und habe sein Opfer vollbracht, weil die Menschen sündig seien und der ewigen Verdammnis entgegengingen. Gott habe sich erbarmt aufgrund seiner Liebe zum menschlichen Geschlecht. Darum irrten die Scholastiker, wenn sie behaupteten, der Mensch könne sich mit einem meritum de congruo auf die Gnade vorbereiten und so die Gerechtigkeit Christi erlangen. Alle Menschen seien Sünder und völlig unfrei in ihrer Beziehung zu Gott. Das Versöhnungswerk Christi bestehe in seinem Gehorsam Gott gegenüber, mit dem er als Gott an der Stelle der Menschen das ganze Gesetz erfüllt habe. So habe Christus genug getan für die vom Gesetz Gottes verdammten Menschen. Wer behaupte, der Mensch könne für sich das Gesetz erfüllen, der mache den Kreuzestod Christi überflüssig. Darum irrten die Papisten mit ihrer Behauptung, dass die guten Werke nötig seien zur Seligkeit. Selig sei der Mensch, dem Gott seine Gerechtigkeit anrechne ohne Werke. Vermittelt werde das Heil durch Wort und Sakramente. Das Wort zerfalle in zwei Teile: das Gesetz, das die Sünden aufdecke, und das Evangelium, das die Gnade in Christus anzeige und Gnade verheiße. Darum irrten die Papisten, die sich Gottes Gnade durch ihre Messen, Ordinationen und Almosen als Instrumente verdienen wollten. Auch Schwenckfeld sei im Unrecht mit seiner vollständigen Ablehnung der Heilsmittel. Die Art und Weise, wie dem Sünder die Gerechtigkeit Gottes zuteil werde, sei der Glaube, der ohne Werke auf die Verheißung vertraue. Darum sei die Vorstellung von einer fides caritate formata abzulehnen, da der Glaube allein auf die Barmherzigkeit und das Verdienst Christi bezogen sei und keine Werke aufweise. Gott rechtfertige den Sünder, nicht den Handelnden. Buße und Glaube seien so die alleinigen Werke Gottes in uns. Die causa efficiens der guten Werke sei der Heilige Geist, der in den Gerechtfertigten wohne und in ihnen die guten Werke anzünde. Darum irre, wer meine, dass die guten Werke auch vor der Rechtfertigung Gott gefallen könnten. Die äußere Disziplin, die aus den Kräften des natürlichen Menschen geschehe, gefalle Gott solange nicht, wie sie ohne Glauben geschehe. Die Gerechtfertigten seien dazu verpflichtet, nicht mehr nach dem Fleisch zu leben. Sie sollten das Gesetz als Richtschnur ihres Handelns befolgen. Die antinomistische Ablehnung jedes Gebrauches des Gesetzes in der Kirche sei so entschieden abzulehnen. Jedoch seien die guten Werke der Gläubigen niemals perfekt und blieben stets unvollkommen. Die guten Werke seien Zeichen des lebendigen Glaubens. Darum irre, wer die Notwendigkeit guter Werke zum Heil vertrete. Die guten Werke seien der Effekt der Rechtfertigung, nicht aber deren Bedingung. Auch die Position, dass gute Werke das Heil bewahren, sei abzulehnen, denn die Macht Gottes sei es, die den Menschen durch den Glauben zum Heil hin bewahre.

Zitierhinweis

Argumenta de necessitate bonorum operum refutata, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/bbb3becf-ee24-4325-a78e-6987bc12d8fb>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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