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Aepin, Johannes (eigentlich Hoeck)

GND: 116296283

geb. 1499 in Ziesar (Mark Brandenburg), gest. 13.5.1553 in Hamburg, luth. Theologe, erster Superintendent von Hamburg

Johannes Hoeck, Sohn eines Ratsherrn aus Ziesar, besuchte wahrscheinlich die Schule des mecklenburgischen Klosters Belbuck zu der Zeit, als Johannes Bugenhagen dort Lehrer war. Am 1.10. 1518 immatrikulierte er sich in Wittenberg zum Studium bei Martin Luther und Phillip Melanchthon, mit denen er Freundschaft schloss. Nach Ende seines Studiums (Baccalaureat 13.3.1520) wurde er Vorsteher einer Schule in Brandenburg, musste aber wegen seiner reformatorischen Ansichten die Stelle verlassen; in dieser Zeit gräzisierte er seinen Namen „ob adversariorum pertinax odium et cupiditatem mihi nocendi“. Anschließend arbeitete er 1524-1528 als Leiter einer nichtstädtischen Schule in Stralsund, wo er schon 1525 mit der Abfassung einer städtischen Kirchenordnung beauftragt wurde. 1529 nahm er zusammen mit Bugenhagen an dem Gespräch mit Melchior Hofmann in Flensburg teil. Am 17.10. 1529 wurde er Nachfolger seines früheren Belbucker Abtes Johannes Boldewan als Prediger an St. Petri in Hamburg und bemühte sich in der Folgezeit um die Einführung und Umsetzung von Bugenhagens Kirchenordnung für Hamburg, auch gegen den Widerstand des Domkapitels. Am 18.5.1532 wurde er zum ersten Superintendenten gewählt, ein Amt, das in der Kirchenordnung vorgesehen war und das Urbanus Rhegius vorher abgelehnt hatte. Zugleich erhielt er eine Stelle als Lektor primarius und Prediger am Dom. Auf Wunsch des Rates kehrte A. 1533 kurz nach Wittenberg zurück, wo er zusammen mit Bugenhagen und Caspar Cruciger zum Doktor theol. promoviert wurde. 1534/35 reiste er auf Einladung Heinrichs VIII. nach England und versuchte vergeblich, im Konflikt um die Kirchenreform zu vermitteln. 1537 unterschrieb er als Vertreter Hamburgs die Schmalkaldischen Artikel, 1539 nahm er an den Gesprächen in Frankfurt/M. und Naumburg teil. A verfasste eine weitere Kirchenordnung für Hamburg 1539 und organisierte mit seinen Ordnungen das Kirchenwesen in Bergedorf (1544) und Buxtehude (1552).

Nach Verkündung des Augsburger Interims wurde A. zum Wortführer des Widerstands in den hansischen Städten. Er versuchte, einen Hansetag des wendischen Kapitels einzuberufen. Als dieser nicht zustande kam, verfasste er mit Predigern aus Lübeck und Lüneburg die „Bekentnissse und Erkleringe up dat Interim“, von der Melanchthon urteilte, dass es das Beste sei, was in dieser Sache geschrieben worden sei. Gemeinsam mit seinem Hamburger Kollegen Joachim Westphal setzte A. den publizistischen Kampf gegen das Interim fort, ohne dabei mit Melanchthon zu brechen, wie der Briefwechsel zwischen beiden belegt.

Durch Äußerungen in einer Vorlesung über Psalm 16, die er schon 1542 gehalten hatte und die Johann Freder 1546 mit seiner Erlaubnis veröffentlicht hatte, geriet A. in den Mittelpunkt einer Kontroverse um seine Lehre vom „descensus ad inferos“. A. hatte im Anschluß an den frühen Luther die Höllenfahrt Christi als tiefste Erniedrigung interpretiert. Dagegen begannen einige seiner Hamburger Kollegen unter Berufung auf Luthers Torgauer Predigt 1533, in der die Höllenfahrt als Beginn der Erhöhung verstanden wird, eine Polemik, die schnell eskalierte. Der Streit wurde auf den Kanzeln und in Schriften ausgetragen. Um die Ruhe in der Stadt wieder herzustellen, forderte der Rat ein Gutachten von Melanchthon an, das die Frage aber nicht eindeutig entschied. A. Widersacher wurden nach anhaltenden Querelen ihrer Ämter entsetzt; in der Konkordienformel wird Luthers Torgauer Predigt zur Grundlage des Artikels über den descensus gemacht, aber es wird ausgesagt, dass der Artikel nicht begriffen, sondern nur mit dem Glaube erfasst werden könne. „Wie aber solches zugangen, sollen wir sparen bis in die ander welt.“ (BSLK 813,28f).

ADB, NDB, RE, TRE, RGG3, RGG4; Leder, Bugenhagen.

Quellen

1543
Aepin, Auslegung des 16. Psalms; A 375  (Autor)
1547
Bekenntnis und Erklärung aufs Interim; A 356  (Autor, Autor des Vorwortes)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, Bekenntnis und Erklärung aufs Interim, nddt.; A 362  (Autor)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, hochdeutsch; A 354  (Autor)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, hochdeutsch; A 355  (Autor)
1548
Bekenntnis und Erklärung aufs Interim; A 357  (Autor des Vorwortes, Autor)
Bekenntnis und Erklärung aufs Interim; A 358  (Autor, Autor des Vorwortes)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, hochdeutsch; A 359  (Autor)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, hochdeutsch; A 361  (Autor)
Bekentnisse und Erkleringe up dat Interim, hochdeutsch; A 360  (Autor)
Liber de veris et falsis adiaphoris; F 1444  (Autor)
1549
Liber de veris et falsis adiaphoris, in quo integre prope=modum adiaphoris controversae explicatur, dt.; F 1448  (Autor des Vorwortes)
1550
Ein Sermon von der Rechtfertigung; A 387  (Autor)
Liber De iustificatione hominis; A 376  (Autor)
1552
Enarratio in Psalmum 68; A 366  (Autor)
1553
Etliche merkliche Eigenschaften; F 1389  (Autor)
1555
Enarrationes in Psalmos Davidicos; A 369 I  (Autor)
1555
Enarrationes in Psalmos, Decas Secunda; A 369  (Autor)
1556
De iustificatione hominis; A 377  (Autor)
Liber de iustificatione hominis; A 377  (Autor)

Zitierhinweis

Aepin, Johannes (eigentlich Hoeck), in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ca64ddb7-daa2-4a4b-a703-27e34a2b79e2>. (Zugriff am 28.03.2024)

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