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Eitzen, Paul von

GND: 129922706

lutherischer Theologe. Am 25. Januar 1522 in Hamburg geboren, erhielt E. wahrscheinlich am Johanneum in seiner Vaterstadt seine erste Ausbildung, bevor er sich im SS 1539 in Wittenberg immatrikulierte und dort persönliche Beziehungen zu Luther und ganz besonders auch zu Melanchthon aufbaute. 1546 wechselte E. nach Rostock und wurde dort 1547 Mitglied der philosophischen Fakultät. Am 11. Mai 1547 bewarb er sich beim Rat um eine Professur. Nicht belegten Berichten zu Folge soll er Professor der Logik und Dialektik in Rostock geworden sein. Als ihn im Juni 1548 eine Berufung als Pastor und Lector secundarius am Hamburger Dom erreichte, nahm E. diese Stelle an und wurde am 13. Mai 1549 durch den dortigen Superintendenten Johannes Aepin ordiniert. Im bald darauf entbrennenden Streit um die Höllenfahrt Christi vertrat E. die Position Aepins. Nach dem Tod Aepins am 13. Mai 1553 wurde E. am 17. August 1555 zum Superintendenten und Lector primarius am Dom gewählt und am 1. September in sein Amt eingeführt. Auf Wunsch des Hamburger Rates reiste E. 1556 nach Wittenberg, um dort zum Doktor der Theologie promoviert zu werden. Am 18. Mai 1556 fand die Disputation statt und am 27. Mai 1556 die feierliche Verleihung des Doktorgrades. Am 1. Juli 1562 nahm E. die Berufung zum Hofprediger und Superintendenten des Herzogtums Holstein-Gottorf in Schleswig an. Im Oktober 1564 wurde er zum Generalsuperintendenten über alle Kirchen Schleswig-Holsteins ernannt. Als am 17. November 1567 eine Hochschule neben der Kapitelschule in Hamburg eröffnet wurde, übernahm E. dort die Erklärung der Bibel und die Dialektik. Im Mai 1570 nahm E. am Zerbster Konvent teil und sperrte sich schon damals gegen die Abfassung neuer Bekenntnisse. Doch reiste er zusammen mit Andreae nach Wittenberg, um die zeitgleich mit dem Konvent zum Doktor der Theologie promovierten Theologen bezüglich ihrer Christologie, die bei der Mehrheit des Konventes auf Ablehnung gestoßen war, zu befragen. Ein Gespräch mit Selnecker und Bugenhagen d.J. beseitigt zunächst die Bedenken der Zerbster Delegation. Als Andreae 1576 das Torgische Buch an Herzog Adolf von Holstein-Gottorf schickte und um Unterschrift bat, beauftragte dieser eine Theologenkommission mit der Erstellung eines Gutachtens. Das Gottorfer Gutachten aus dem September 1576, von E. verfasst und von 77 Theologen des Herzogtums unterschrieben, lehnte die Unterschrift unter das Torgauer Buch entschieden ab. Am 3. Dezember schickte der Herzog das Gutachten an Kurfürst August von Sachsen, verbunden mit einem entschiedenen Ablehnungsschreiben, das er selber verfasst hatte. Auch als Andreae am 26. August 1577 in einem Brief an E. noch einmal um eine Unterschrift Schleswig-Holsteins unter das Bergische Buch bat, konnte er nichts erreichen. E.s Ablehnung mag in seiner Treue zu seinem Freund und Lehrer Melanchthon begründet gewesen sein, dessen teilweise Verwerfung in der Konkordienformel er nicht mit verantworten wollte. Nachdem E. 1582 auch noch die Propstei von Nordstrand übernommen hatte, starb er am 25. Februar 1598.

ADB 6, 481–485

RGG4 2, 1181

Quellen

1555
Propositiones de quibus disputabit von Eitzen; E 925  (Promovend)
1556
De capta Constantinopoli; M 2621  (Promovend)
1556
Defensio doctrinae de coena domini; E 913  (Autor)
1561
Admonitio de praecipuis capitibus; E 907  (Autor)
1561
Rechte und wahre Meinung und Verständnis der Heiligen Schrift und des Augsburgischen Bekenntnisses; E 927  (Autor)
1581
Christlicher, einfaltiger Unterricht aus Gottes Wort; E 909  (Autor)

Zitierhinweis

Eitzen, Paul von, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d6834a5d-96e3-41e1-b9db-0dc11c209586>. (Zugriff am 20.04.2024)

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