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Menius, Justus

GND: 118783297

geb. 13.12.1499 in Fulda, gest. 11.8.1558 in Leipzig, luth. Theologe

M. wuchs in Fulda auf – sein Onkel soll der Humanist Konrad Mutian gewesen sein – und besuchte dort die Schule. Schon mit 15 Jahren wurde er in Erfurt immatrikuliert und fand Anschluss an die dortigen Humanisten wie Crotus Rubianus, Eobanus Hessus und besonders Joachim Camerarius, der ihn im Griechischen unterrichtete. 1515 wurde er Baccalaureus und 1516 Magister. 1519 ging M. nach Wittenberg, um bei Philipp Melanchthon zu studieren und in dessen Haus zu wohnen, wo er auch den Kontakt mit Camerarius fortsetzte. 1524 wurde er Vikar in Mühlberg bei Erfurt, freundete sich mit Friedrich Mykonius in Gotha an und heiratete. 1525 wird er erst Lehrer und später Prediger in Erfurt. Hier geriet er mit Vertretern der alten Kirche aneinander, die vom Rat gestützt wurden, und veröffentlichte in Wittenberg eine Streitschrift gegen den Franziskaner Konrad Kling. 1528 wurde seine Stellung in Erfurt so unerfreulich, dass M. nach Gotha übersiedelte und von dort aus mit Melanchthon, Hans von der Planitz und Mykonius die Visitation des thüringischen Kirchengebiets durchführte. Nach Abschluss der Visitation wurde M. im März 1538 Pfarrer und Superintendent in Eisenach, wo er 18 Jahre lang blieb. In dieser Zeit führte er umfangreiche Auseinandersetzungen mit den Täufern, leitete eine weitere große Visitation in Thüringen, aber auch in Naumburg, Schwarzburg und ordnete in Mühlhausen das Kirchen- und Schulwesen neu. M. nahm an den Religionsgesprächen in Marburg 1529, Wittenberg 1536, Schmalkalden 1537, Hagenau und Worms 1540 teil. Er verfasste ein scharfes Gutachten gegen die Doppelehe Philipps von Hessen, das aber nicht gedruckt wurde. Anonym veröffentlichte er eine Streitschrift gegen Crotus Rubianus, den früheren Weggefährten. Ein Katechismus, den M. auf Grundlage von Luthers Kleinem Katechismus mit mehr Fragen und kürzeren Antworten erarbeitet hatte, wurde deshalb kritisiert, blieb aber in Thüringen lange in Gebrauch. Zudem veröffentlichte er weitere polemische Werke, aber auch Kommentare und Übersetzungen. Nach dem Tod von Mykonius übertrug ihm der Kurfürst 1546 dessen Amt, beließ ihm aber gleichzeitig die Superintendentur in Eisenach. Gemeinsam mit den anderen Theologen des ernestinischen Sachsen kritisierte M. das Augsburger Interim, beteiligte sich aber nicht an den Angriffen auf die Wittenberger. 1551 folgte eine weitere Schrift gegen die Täufer, namentlich gegen bei ihnen vorhandene antinomistische Tendenzen. Ab 1552 nahm M. eine führende Rolle bei der Auseinandersetzung mit der Rechtfertigungslehre Andreas Osianders ein: in den ersten Monaten des Jahres verfasste er zwei Schriften gegen Osiander, im September wurde er von Johann Friedrich nach Königsberg geschickt, um Herzog Albrecht umzustimmen. In mehreren Konfrontationen mit dem Hofprediger Johannes Funck kam es zu keinem Ergebnis. Erst im September 1553 kehrte M. nach Gotha zurück. Im folgenden Jahr wurde er durch Nikolaus von Amsdorf in den Majoristischen Streit verwickelt, weil Amsdorf bei der Visitation Thüringens eine Verurteilung Georg Majors von ihm verlangte, die M. verweigerte, weil er dessen Schriften nicht gelesen habe. In einer Schrift vom November 1554 versuchte er, Majors Aussagen über die Heilsnotwendigkeit guter Werke zu dessen Gunsten auszulegen, was ihm die heftigen Angriffe von Amsdorf, Theodor Schnepf und Johann Stolz einbrachte. Ohne ihm die Möglichkeit zur Verteidigung einzuräumen, verbot Johann Friedrich der Mittlere M., an seiner majoristischen Lehre festzuhalten, doch da seine Schrift bei genauer Prüfung keine Angriffspunkte bot, wurde M. im Amt belassen. 1556 rief M. mit einer Schrift über die Bereitung zum Sterben erneut die Flacianer auf den Plan, er wurde in Eisenach von Victorin Strigel verhört, wobei Amsdorf und Schnepf die Klage gegen ihn führten. M. konnte sich erfolgreich gegen den Vorwurf der Irrlehre verteidigen und unterschrieb eine ihm vorgelegte Aufstellung von sieben Sätzen zu der Streitfrage. Die fortgesetzte Polemik gegen ihn, er habe damit einen Widerruf geleistet (was M. bestritt), führte zu einem scharfen Zensuredikt. M. entzog sich 1557 den dennoch andauernden Angriffen gegen ihn, indem er sein Amt als Superintendent in Erfurt aufgab; Verhandlungen, ihn zur Rückkehr zu bewegen, blieben erfolglos. M. fand eine Anstellung an der Thomaskirche in Leipzig, wo er noch in mehreren polemischen Schriften mit Matthias Flacius und Amsdorf die Kontroverse fortsetzte, bis er im August 1558 starb. Johann Pfeffinger hielt die Leichenrede, Major verfasste ein Gedenkgedicht und Melanchthon widmete ihm einen Nachruf. Sein Sohn Eusebius wurde Philosophieprofessor in Wittenberg und heiratete eine Tochter von Georg Sabinus, eine Enkelin Melanchthons.

ADB, NDB, RE, RGG3, RGG4, TRE, BBKL, LThK

Deutsches Biographisches Archiv (DBA): I 827,31-34;II 876,346-357;III 616,376-382

Quellen

1549
Confession der durchleuchten ..., übergeben auf dem Landtag zu Weimar 1549; S 1141  (Autor)
1550
Vom Exorzismo, daß der nicht als ein zäuberischer Greuel gehalten werden möge; M 4586  (Autor)
1551
Censurae der fürstlich sächsischen Theologen auf das Bekenntnis Osianders; ZV 10866  (Autor)
Osiander, Schmeckbier; O 1094  (Gegner)
Von der Gerechtigkeit die vor Gott gilt; M 4591  (Autor)
1552
Menius, Allen frommen Christen; ZV 10866  (Autor)
1554
Entschuldigung des Justus Menius; M 4565  (Autor)
1555
Von der Bereitung zum seligen Sterben; M 4590 / M 4597  (Autor)
Von der Einigkeit derer, die über die Adiaphora stritten; F 1536  (Gegner)
1556
Bekenntnis Flacius'' von etlichen Irrthumen Maiors; F 1278  (Gegner)
Die alte und neue Lehre Justi Menii zu einem Vortrab; M 4537  (Gegner)
Kurzer Bescheid des Menius; M 4574  (Autor)
Kurzer Bescheid des Menius; M 4573  (Autor)
Kurzer Bescheid des Menius; ZV 20978  (Autor)
Verantwortung Menius'' auf die Verleumdung Flacius''; M 4583  (Autor, Autor des Vorwortes)
1557
Apologie des Flacius auf zwei unchristliche Schriften des Menius; F 1271  (Gegner)
Apologie des Flacius auf zwei unchristliche Schriften des Menius; F 1270  (Gegner)
Bericht der bitteren Wahrheit; M 4563  (Autor)
Kurze Antwort Othos auf das Lästerbuch des Menius; O 1485  (Gegner)
Narratio historica ecclesiastica; E 242  (Gegner)
Verantwortung des Justus Menius; M 4585  (Autor)
Öffentliche Bekenntnis der reinen Lehre des Evangeliums; A 2382  (Gegner)
Über den Abfall des Menius von der reinen Lehre; A 2345  (Gegner)
1558
Predigten Menius'' über den Römerbrief; M 4577  (Autor)
1562
Oratio de vita Jacobi Milichi; M 4526  (Autor)

Zitierhinweis

Menius, Justus, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d703f451-4491-469f-a3a4-2d6e03ab0579>. (Zugriff am 20.04.2024)

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