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Bremer Abendmahlsbekenntnis (VD16: P 4750)

Heshusius, Tilemann (aus Text oder Kolophon) , Prediger (aus Text oder Kolophon)

Der Prediger zu Bre=
men Bekantniss /
vom Nachtmal
Jesu Chri=
sti.
Vnd Doctoris Tilemani
Heshusij Bekantniss
vom Nachtmal
Jesu Chri=
sti.
M. D. LX.

Gegner:
Hardenberg, Albert (auch Rizäus) (aus Text oder Kolophon)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Kirchner, Timotheus (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1560 (aus Text oder Kolophon)
Kommentar Druck
A 2r-C 2v: Bekenntnis der Bremer Prediger C 3r-4r: Liste, in der die Hautpunkte des Bremer Abendmahlsstreites aufgelistet sind. C 4v-E 1v: Bekenntnis Heshusens, datiert auf den 1.9.1559.
Umfang und Format
17 Blatt 4°
VD 16-Nummer
P 4750
Bestandsnachweis HAB
Alv.: Di 176 (4)
Weitere Exemplare
235.27 Theol. (5); 235.29 Theol. (2); 149.2 Theol. (4); 422.1 Theol. (7); 442.6 Theol. (8); H 136.4º Helmst. (4); G 678.4º Helmst. (2)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Abendmahlslehre und Christologie
Kommentar
Mit der Formulierung dieses Bekenntnisses kommen die Bremer Prediger einem Befehl des niedersächsischen Reichskreises nach. Sie bekennen sich nicht allein zur geistlichen Präsenz des Leibes Christi im Glauben, sondern auch zu einer wahrhaften und wesentlichen Präsenz des Leibes Christi auf Erden laut seiner Verheißung und Zusage. Damit bekennen sie sich auch zu einer der Vernunft unbegreifbaren und nicht mit den Sinne fühlbaren manducatio oralis und zur manducatio impiorum zur Verdammnis. Ihr Bekenntnis beruhe nicht auf den Erkenntnissen des menschlichen Verstandes oder der Philosophie, sondern auf Gottes Wort. Gottes Wort sei gewisser als die Erfahrung der Menschen. Darum stelle es eine Sünde dar, wenn man der Vernunft mehr glaube als dem Wort Gottes. Die Einsetzungsworte Christi seien wörtlich zu verstehen ohne Metapher oder Metonymie. Die gegnerische Deutung von 1 Kor 10,16 auf die Gemeinschaft an den geistlichen Gütern Christi wird in einem längeren exegetischen Abschnitt zurückgewiesen. Die Rechte Gottes sei nicht zu bestimmen als Ort, sondern als die Allmacht Gottes, zu der Christus auch seiner menschlichen Natur erhoben worden sei. Denn über allen Himmeln sei weder Raum noch Zeit, also auch kein Ort, an den Christus seiner menschlichen Natur nach gebunden werden könnte. Christi Leib bleibt auch nach seiner Himmelfahrt erhalten und dehnt sich nicht auf die Größe der Welt aus. Doch könne er nach seiner Himmelfahrt alle Kreaturen gegenwärtig haben und ihnen gegenwärtig sein. Darum bestätige die Himmelfahrt die Realpräsenz und mache sie nicht unmöglich. Gott sei allmächtig und in seinen Verheißungen wahrhaftig. Darum verwerfen die Bremer Prediger sowohl die zwinglianische, calvinistische und schwenckfeldianische Lehre als auch die altgläubige Vorstellung von einer Transsubstantiation des Brotes. Auch die reformierten Vorwürfe, man vertrete die Konsubstantiationslehre, die räumliche Einschließung des Leibes in das Brot oder die Impanation, werden zurückgewiesen. Auch sei jede Anbetung des Sakraments auch im Brauch unzulässig, weil Brot und Wein Kreaturen seien und blieben und mit dem Leib und Blut Christi nicht persönlich vereint würden, sondern als Mittel und Werkzeuge verordnet seien, durch und in denen der Sohn Gottes seinen Leib und Blut zu essen und zu trinken gebe. Der Bremer Domprediger Hardenberg habe in öffentlichen Predigten und heimlich die Position vertreten, dass das Brot nicht der Leib Christi sei, sondern nur ein sakramentisch bedeuteter Leib. Die manducatio oralis habe er abgelehnt und die geistliche Nießung mit dem Mund des Herzens vertreten. Der Leib Christi könne nur an einem Ort sein und sitze darum oben über alle Firmamente erhaben und könne nicht in den irdischen Abendmahlsfeiern gegenwärtig werden. Aus diesem Grund lehne Hardenberg sowohl die manducatio oralis als auch die manducatio impiorum ab. Alle diese Lehrverfälschungen werden verworfen und die Bremer Prediger sondern sich ab von Hardenberg. Die Bremer Prediger bekennen sich zur CA und möchten "unter der Gestalt" mit Luther verstanden wissen als "in, mit und unter". Darüber hinaus bekennen sie sich zu den Schmalkaldener Artikeln und der Bremer Kirchenordnung. Sie verleugneten nicht die wahre Menschheit Christi und lehrten keine Naturenvermischung, wie ihnen zu Unrecht von den Gegnern vorgehalten werde, sondern lehrten, dass die wahrhaft menschliche Natur Christi auch nach ihrer Himmelfahrt in vollem Umfang erhalten bleibe. Am Ende ihres Bekenntnisses berichten die Bremer Prediger von der jämmerlichen Zerrüttung der Kirchen Bremens durch Hardenberg und bitten die Fürsten und Städte des niedersächsischen Reichskreises um Hilfe bei der Erhaltung der Wahrheit und der Absetzung Hardenberg. Das Bekenntnis ist datiert auf den 2. August 1560. An dieses Bekenntnis schließt sich ein auf den 1. September 1559 datiertes weiteres Bekenntnis Tilman Heshusens an, das dieser im Heidelberger Abendmahlstreit mit Wilhelm Klebitz verfasst hatte und das im wesentlichen dieselben Argumente enthält.

Zitierhinweis

Bremer Abendmahlsbekenntnis, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d7c8c564-95ed-4f8c-bb61-94b46a8ec989>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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