Bibliographie/Quellen

Zur Übersicht

2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1796.

Warnung vor der gefährlichen Täuscherei (VD16: F 2020)

Franck, Jonas (auf Titel)

Warnung /
Fur der gefehrlichen
Teuscherey und Calumnien im
Pfutzwerck Doct. Johann
Wigandi.
Dessen Tittel lautet /
Von der Manicheer Gotteslesterlichen
Jrrthumb / Das der Teuffel ein Schöpffer
der Menschen sey.
Gestellet durch /
Jonam Francken / Prediger des Gött=
lichen Worts zu Gmünden / am See / im
Lendlein der Enß / in vnter
Osterreich.
1574.

Gegner:
Wigand, Johannes (auf Titel)

Druck

Erscheinungsjahr
1574 (auf Titel)
Umfang und Format
16 Blatt 4°
VD 16-Nummer
F 2020
Bestandsnachweis HAB
519.6 Theol. (12)
Weitere Exemplare
Alv.: U 125 (14)
Digitalisat
Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Autor dieses Druckes ist der ehemalige herzoglich-sächsische Pfarrer Jonas Franck, der wegen seiner Weigerung, die Declaratio Strigelii zu unterschreiben 1562 das Land verlassen musste und eine neue Anstellung in Österreich fand. 1574 ist er als Pfarrer in Gemünden am See im Land ob der Enns in Unter-Österreich zu finden. Von dort aus wandte er sich mit diesem Druck gegen die Veröffentlichung Johannes Wigands „Von Zweyen Grewlichen / Gottslesterlichen Jrrthumben / der Newen Manicheer“ (W 2904). Die Frage, ob der Teufel den Menschen oder Gott die Sünde geschaffen habe, sei ein Ausweichversuch der Gegner, die damit vom eigentlichen Streitpunkt abwichen. Der Erbsündenstreit habe seinen Anfang genommen im Text des Augsburger Interim und in den tridentinischen Dokumenten. Dort werde die Position vertreten, dass der menschliche Wille zwar geschwächt, nicht aber gestorben sei, und aus diesem Grund an seinem Heil mitwirken könne. Die Adiaphoristen hätten diese päpstliche Irrlehre in ihrem Leipziger Interim übernommen, während Amsdorf, Gallus und Flacius dagegen gestritten hätten. Victorin Strigel habe in der Weimarer Disputation die Position vertreten, dass der menschliche Wille nicht gegen den Heiligen Geist wirke bei der Bekehrung des Menschen. Der freie Wille widerstrebe nicht dem Ziehen und Wirken des Heiligen Geistes. Denn die Erbsünde sei als Akzidenz im menschlichen Wesen oder Willen zu verstehen, so Strigel. Die Weimarer Disputation habe so die Differenz in der Bestimmung der Erbsünde zutage gebracht. Während Strigel sie als Akzidenz verstanden habe, habe Flacius sie als das Wesen bestimmend aufgefasst. Erst die gegnerische Behauptung, dass die Erbsünde ein Akzidenz sei, habe die Flacianer dazu gezwungen, um der Wahrheit willen darauf zu dringen, dass sie eine Substanz darstelle. Die Hauptfrage sei darum die Bestimmung des Wesens der Erbsünde. Francks Antwort auf diese Frage besteht nun darin, dass die ganze menschliche Natur, vor allem das Herz, die Seele und der Wille die Sünde selber darstelle. Gegen diese reformatorische Wahrheit habe Wigand behauptet, die Erbsünde sei in das Wesen und den Willen des Menschen gebracht worden durch den Teufel und sei so als Akzidenz zu verstehen. Die Sünde sei so nicht die Schuld des Herzens oder der Seele, sondern die Bosheit und Erbsünde im Herzen. Das menschliche Wesen sündige nicht aus sich selbst heraus, sondern nur per & propter accidens. Gegen diese Position hätten die Flacianer die Verderbtheit der ganzen Natur durch den Fall Adams festgehalten. Der Mensch sei mit seinem ganzen Wesen selber der Täter und die Hauptquelle aller wirklichen Sünden. Weil den Akzidentianern die biblischen Argumente ausgegangen seien, benutzten sie ihre Vernunft und zögen ihre Schlüsse. Wenn die Erbsünde die Natur des Menschen darstelle, so folge daraus 1. dass Gott ein Schöpfer der Sünden sei, 2. dass der Teufel ein Schöpfer des menschlichen Wesens sei, 3. dass Christus mit der menschlichen Natur auch die Erbsünde angenommen habe und 4. dass werdende Mütter lebendige Teufel im Leib trügen. Obwohl diese vier Thesen nun schon oftmals widerlegt worden seien, würden sie stets wiederholt. Spangenberg und Irenäus hätten sie bearbeitet und dabei erwiesen, dass die Vorwürfe haltlos seien. Des Menschen Natur und Wesen bliebe auch nach dem Fall Geschöpf Gottes und sei als solches gut, gut im irdischen Bereich und den Dingen, die der Vernunft unterworfen seien, böse aber im himmlischen oder geistlichen Reich und den Dingen, die Gott und Glaubenssachen belangen. Der Blickwinkel entscheide über die Antwort. Schon Luther habe in seiner Disputation über Joh 1,14 darauf hingewiesen, dass eine Aussage in einer Wissenschaftsdisziplin wahr sein könne, in einer anderen hingegen nicht. „Summa wir sollen einfeltig gleuben, was Gottes wort leret/ Das der Mensch nach dem Fall fur der bekerung/ ausser der gnade Gottes vnd Christo nichts denn lauter Sünde vnd Grewel fur Gottes Angesicht ist/ vnd doch Gottes Creatur.“, C 2v. Die creatio continua geschehe aus sündlichem Samen. Der gefallene Adam habe nach seinem sündigen Bild seine Kinder geschaffen. Die Schuld am Sünder-Sein des Menschen liege so nicht bei Gott, der ja kein anderes Material für seine Schöpfung vorfinde als verdorbenes, sondern beim Menschen selber und dem Samen, der sich in ihm vererbt.

Zitierhinweis

Warnung vor der gefährlichen Täuscherei, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/db0a1fa9-8190-481e-ba98-10f9f166f58c>. (Zugriff am 18.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

Zur Übersicht