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Flacius, Refutatio sententiae Docto. Musaei (VD16: F 1479)

Flacius, Matthias (auf Titel)

REFVTATIO
SENTENTIAE DOCT.
MVSAEI, DE ORIGI=
nali peccato.
Breuis responsio ad libellum Defensio Hessh: &c.
PER
Matthiam Flacium Illyricum.
VRSELLIS,
Apud Nicolaum Henricum.
Anno, j572.

Gegner:
Musaeus, Simon (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Oberursel/Taunus (auf Titel)
Drucker
Henricus, Nikolaus (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1572 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt; nicht im HAB-Opac enthalten
VD 16-Nummer
F 1479
Bestandsnachweis HAB
317.31 Theol. (14)
Weitere Exemplare
519.12 Theol. (10); 251.45 Theol. (9)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Mit diesem Druck antwortet Flacius auf die Drucke M 5062 und H 3175. Musaeus habe einst an seiner Seite mit ihm gegen das Akzidenz Strigels gekämpft. Doch nun habe er die Seiten gewechselt und vertrete selber die akzidentianische Position. Schon Luther habe gegen das scholastische Akzidenz in der Erbsündenlehre gekämpft. Der gegen ihn erhobene Vorwurf, er führe mit seiner Rede von der Substanz einen neuen Begriff in die Auseinandersetzung ein und versuche damit die Sprache des Heiligen Geistes zu korrigieren, erwiese sich damit als haltlos. Bereits in vorigen Schriften habe er gezeigt, dass der Heilige Geist die Erbsünde mit substantiellen Vokabeln zu umschreiben pflege. Flacius geht es darum, die Lehre Luthers in der evangelischen Kirche gegen das scholastische Akzidenz zu erhalten. Er habe aber niemals von der physischen Form des natürlichen Menschen gesprochen, sondern stets von dessen theologischer Verderbnis des Herzens. Zudem sei die gegnerische Darstellung der manichäischen Position als die Meinung, dass die Erbsünde das durch den Satan zerstörte Wesen des Menschen sei, schlicht falsch. Die Manichäer hätten vielmehr die Position vertreten, dass die Sünde eine selbständige Substanz sei, die in sich besteht, vom Satan geschaffen und von ihm in das gute Wesen des Menschen eingegossen worden sei. Auf diesem Weg sei die ganze Natur des Menschen infiziert worden und unterliege seitdem dem Zwang zum Sündigen. Niemals habe er die generelle Behauptung aufgestellt, dass die Erbsünde eine Substanz darstelle, sondern stets habe er lediglich die Position vertreten, dass sie das schlechte Bild oder die forma essentialis des gefallenen Menschen sei, in der der geistliche Tod weitervererbt werde. Flacius verdammt die alten wie die neuen Manichäer und bekennt, dass die Erbsünde auf keinen Fall eine vom Satan geschaffene Substanz sei, noch eine Aufhebung einer von Gott geschaffenen Substanz. Auch sei die Erbsünde nicht identisch mit der Seele, dem Herz oder dem Verstand selber, noch eine substanziale Form des Menschen. Vielmehr sei sie zu bestimmen als essentiales Bild oder adamitische Form der Seele in ihrem höchsten Grad und als unfreier Wille. Der Teufel sei nicht Schöpfer des abgefallenen, substantialen Bildes des Menschen, sondern er hat die Substanz des Bildes Gottes derart verdorben, dass nun der Mensch zum Bild seiner Substanz geworden sei. Eine kritische Würdigung des Heshusen-Drucks H 3029 schließt die Schrift ab.

Zitierhinweis

Flacius, Refutatio sententiae Docto. Musaei, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/df194df1-53d2-41f0-b4c6-78362406bd62>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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