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Abfertigung der ungenannten Wittenbergischen Läster Scribenten (VD16: G 250)

Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (auf Titel)

Abfertigung /
Der vngenenten Wittember=
gischen Lester Scribenten.
Vnd manung
Der Professorn selb / zu gebürlicher
rechtschaffner Disputation / vnd aus=
fürung jhrer eigen sachen.
Die weichens vnd vergleichens mit den Papisten / vn=
ter ertichtem Namen der Adiaphora / oder freier Mit=
teldinge / Auch tückischen verfelschens reiner Lehre
Göttlichs Worts / vn(d) der waren Christlichen Augspur=
gischen Confession / Deren aller sie sich schuldig ge=
macht / vnd gantzer gemeiner Kirchen noch
zum höchsten dran gelegen.
Durch Nic. Gallum / zu gebür=
licher antwort geschrieben.
Ioan. 3.
Wer arges thut / der hasset das liecht / vnd kumpt nicht an
das liecht / auff das seine werck nicht gestrafft werden.
Wer aber die warheit thut / der kumpt an das liecht / das sei=
ne werck offenbar werden / Denn sie sind in Gott gethan.
Regenspurg /
M. D. LXI.

Gegner:
Wittenberger Professoren (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (auf Titel)
Drucker
Geißler, Heinrich (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1561 (auf Titel)
Umfang und Format
19 Bl. 4°
VD 16-Nummer
G 250
Bestandsnachweis HAB
149.4 Theol. (6)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck bezieht Nikolaus Gallus, Superintendent von Regensburg, Stellung zur Wittenberger Veröffentlichung aus dem Jahr 1559: "EX ACTIS SYNODICIS ET ALIIS DILIGENTER ET FIDELITER COLLECTA EXPOSITIO EORVM, QVAE THEOLOGI ACADEMIAE VVITEBERgensis & earum Regionum alij, qui his adiuncti fuerunt, in deliberationibus Prouincialibus & alioquin extra has, de rebus ad Religionem pertinentibus, monuerint, suaserint, docuerint, responderint, concesserint, illo tempore, quo & de his ipsis, & de Libro Augustano, qui nominatur INTERIM, qualis esset, quaesitum fuit & tractatum." Er habe bereits eigene Gegenschriften in den Druck gegeben (G 289, G 290, G 295, G 263), auf die zwei Wittenberger Entgegnungen erschienen seien (S 10193, G 291). Aus diesem Grund müsse er zunächst eine Wittenberger Lüge über seine Position aus der Welt schaffen: Er habe Melanchthon niemals öffentlich verdammt und wünsche ihm von Herzen, dass er im Frieden Gottes heimgegangen sei. Unter der Überschrift "Mahnung der Professoren" wirft Gallus den Wittenberger Theologen zunächst vor, mit ihrer Annahme der altgläubigen Adiaphora das Evangelium verleugnet und Abfall und Abgötterei damit angerichtet zu haben. Denn Adiaphora verlören ihren adiaphorischen Charakter, wenn sie aufgenötigt oder als zum Seelenheil nötig bezeichnet würden. Aus diesem Grund sei es ausgeschlossen, in casu confessionis Adiaphora der Gegenpartei anzunehmen. Auch die Annahme des Papstes als Oberhaupt der Kirche sei eine schwere Sünde gewesen. Aber auch auf anderen theologischen Gebieten seien die Wittenberger mittlerweile von der evangelischen Wahrheit abgefallen. So habe der Mensch keinen freien Willen zum Guten, gute Werke seien mitnichten notwendig zum Heil und das Evangelium strafe keine Sünde, sondern ausschließlich das Gesetz. An diese Auflistung des synergistischen, Majoristischen und antinomistischen Streites schließt Gallus, bewegt durch den zweiten Abendmahlsstreit, noch die Behandlung der Abendmahlslehre an. Den Einsetzungsworten gebühre der höchste Gehorsam, die sagten, dass sowohl Gläubige als auch Gottlose den Leib und das Blut Christi mündlich empfingen. Abschließend fordert Gallus die Wittenberger Professoren zur Disputation auf.

Zitierhinweis

Abfertigung der ungenannten Wittenbergischen Läster Scribenten, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e5bc1aaf-006a-4cd2-92a7-929238965eb4>. (Zugriff am 20.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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