Bibliographie/Quellen

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De typographia inventione (VD16: --)

Judex, Matthäus (auch Richter) (auf Titel)

DE TYPO=
GRAPHIAE INVEN-
TIONE, ET DE PRAELO-
RVM LEGITIMA INSPECTIO=
NE, LIBELLVS BREVIS
ET VTILIS.
PER MATTHAEVM IVDICEM.
COPENHAGII,
Excudebat Iohannes Zimmerman,
ANNO 1566.

Druck

Erscheinungsort
Kopenhagen (auf Titel)
Drucker
Zimmermann, Johann (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1566 (auf Titel)
Umfang und Format
86 S. 8°
VD 16-Nummer
--
Bestandsnachweis HAB
Alv.: Bc 407 (1)
Weitere Exemplare
Bd 678 (MF)
Digitalisat
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Widmung

Empfänger
(aus Text oder Kolophon) ; Thann, Eberhard von (aus Text oder Kolophon) ; Prem, Petrus (aus Text oder Kolophon) ; Schardius, Simon (aus Text oder Kolophon) ; Fredeland, Lampert (aus Text oder Kolophon)
Datum
2.4.1564
Umfang
S. 3-11

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Schon in der Einleitung formuliert Judex sein Anliegen, das er ganz gemäß seiner eigenen Situation verfolgt: Der Buchdruck habe sich nach seiner Erfindung vor rund hundert Jahren vor allem durch Luther als Werkzeug Gottes erwiesen, mit dem breite Bevölkerungsschichten erreicht und das Papsttum bekämpft worden sei. Doch nun komme es zu Mißbrauch durch den Teufel und die Gottlosen, zum Schaden der Kirche, wie er mit einfachen Worten zeigen wolle. Er habe zwar nicht die Autorität, diesen Mißbrauch, nämlich die "neopapale" Unterdrückung der Druckereien, zu verhindern, doch könne er die Gelehrten und Belesenen gleichsam wie Ritter anstacheln, für die Freiheit der Pressen zu kämpfen. Sie sollten ihre Augen nicht davor verschließen, daß nicht nur im Papsttum, sondern auch in lutherischen Kanzleien und Konsistorien unter dem Vorwand der Inspektion der Bücher die Kirche ihrer Freiheit beraubt werde, indem sich diese allein das Urteil darüber anmaßen, welche Schriften der Kirche hilfreich seien. Dadurch würden Schriften, die Irrlehren und Gefahren für die Kirche kritisierten, unterdrückt, bis hin zur Verbannung der Autoren solcher notwendiger Warnungen. Wahre Doktoren und treue Diener der Kirche dürften sich nicht als stumme Hunde zeigen und zu solchem Mißbrauch der Zensur schweigen. Theologen würden getadelt, wenn sie sich in politische Dinge einmischten; umgekehrt nähmen die Räte für sich in Anspruch, Herren über das Wort Gottes und die Kirche zu sein und notwendige Bücher zu unterdrücken. Dafür würden sie sich vor dem jüngsten Gericht verantworten müssen; er könne nur mahnen und andere Fromme darauf hinweisen. Als letzten Grund, warum er diese Schrift schreibe, führt J. seinen eigenen Fall an: er habe eine Schrift nach Gottes Gebot, aber ohne Erlaubnis des Hofes herausgegeben, nachdem dieser ein Exemplar ein Jahr lang zur Prüfung vorliegen hatte. Daraufhin sei er ins Exil getrieben worden, aus Gründen, denen weder er noch seine Kollegen zustimmen könnten, aufgrund eines Edikts, das erst nach Druck seines Buches erlassen worden sei, nämlich, daß keine Schriften ohne Zustimmung des Hofes bei Druckern außerhalb des Landes gedruckt werden dürften. Legitimen Dekreten trete er nicht entgegen, aber derartigen Regelungen, die der Wahrheit entgegenständen und sich nicht nach dem göttlichen Wort richteten, könne er nicht zustimmen. Deshalb appelliere er an die Kirche Christi, deren Urteil er sich unterstelle, und den aus dem Wort Gottes besser Unterrichteten. Die Adressaten der Widmung zählt er zu diesen Männern. <br /> <br />Die eigentliche Schrift zergliedert den Untersuchungsgegenstand Buchdruck nach systematischen Fragen, anfangs nach den einfachen wie "was es ist, welcher Art, aus welchem Grund" etc., die sofort beantwortet werden. J. betont die besondere Bedeutung des Druckes für die Deutschen und die Verbreitung des Evangeliums, sieht Gott als Causa efficiens, Fust, Schöffer und Gutenberg als Causae propinquae. Als Causae finales führt J. zahlreiche Punkte an: die Förderung der res litteraria, die Verbilligung der Bücher, die Verbesserung der Studien in Jura, Medizin und den Künsten, die Verbreitung der Reinheit der Lehre, die Zurückweisung der Corruptelen, die Mission unter Heiden und Mohammedanern, die Bewahrung des Erbes und die Bewahrung des Wortes vor dem Epikureismus, der durch den Mangel an Büchern gefördert worden sei. Gotte habe Bücher zu einem günstigen Preis gewollt, damit niemand sich mit Unwissenheit oder Trägheit herausreden könne. Unter die Effekte, die mit den causae finales fast zusammenfielen, zählt er erstens die Verbreitung wahrer Lehre in verschiedenen Sprachen und die verschiedenen Schriften der Lehrer der Kirche, darunter auch die Polemik, der J. die Aufgabe zuspricht, die Irrlehren der Häretiker, die Zurückweisung von Corruptelen und Unkraut und die Förderung von Wahrheit und Reinheit der Doctrina zuspricht. Nach den weiteren Effekten juristischer, medizinischer, philosophischer und historischer Schriften wird hier auch der Unterhaltungsliteratur gedacht, scherzhafte Texte, Aesops Fabeln, poetische, komische und tragische Stoffe wie Eulenspiegel, Dieterich von Bern, Fortunatus, Freydank und ähnliches. Als verwandte Künste zum Buchdruck werden Handschrift und Malerei genannt, als Partner die Buchstabenmacher, Buchbinder und Papiermacher. Entgegenstehende Faktoren sind die mangelnde Sorgfalt, Druckfehler, Nichtbeachtung der Orthographie, das Weglassen von Indices und anderes. Besondere Schärfe wendet J. bei der Kritik der doppelten Tyrannis der Politiker und Ecclesiasten auf: Unter Letzteren versteht er die Papisten, die mit Büchern über die falsche Religion die Pressen okkupieren, die Sekten, aber auch die Konsistorien, die ohne kirchliche Vollmacht Wahrheitsurteile fällen, obwohl sie dafür geeignet seien wie Esel für die Harfe, und so der Verbreitung von Irrtümern Vorschub leisten. Die Tyrannei der Politiker bestehe dagegen in den Dekreten, mit denen sie völlig unberaten den ihnen unterstellten Theologen verböten, ohne ihre Zustimmung Bücher drucken zu lassen. Im zweiten Teil geht J. komplexeren Fragen nach, wie Abgrenzung zu anderen Gegenständen, Entstehungsgeschichte, berühmte Drucker und Druckorte, Sprache, bisher veröffentlichte Schriften, Technik der Typenherstellung, Kollation, Papier und Wasserzeichen etc. Mit den Frage 16-26 wendet er sich der Zensur, der legitimen Unterwerfung unter sie und den möglichen Widerstand, etwa durch Weglassen der Druckerangabe oder fiktive Druckangaben, die Verantwortung der Drucker dabei und die Berechtigung von Drucken gegen ein bestehendes Verbot unter Berufung auf Gottes Wort.<br />In diesem längsten Teil (S. 23-86) entfaltet J. die schon angeklungenen Aspekte weiter und kommt zu vielen bemerkenswerten Aussagen, etwa, daß Wiclif und Hus von dem Antichrist leichter hätten unterdrückt werden können, weil sie den Buchdruck zur Verbreitung ihrer Lehren nicht zur Verfügung hatten. J. datiert die Erfindung auf zwischen 1440 und 1450, spricht aber Fust den technischen Teil zu. Unter den berühmten Druckern nennt er auch einige seiner Zeitgenossen wie Klug, Rhaw, Lotter und Braubach und auch den katholischen Quentell. Bei den Druckorten wird Mainz an erster Stelle genannt, die Aufzählung der weiteren beginnt mit Straßburg, lässt dann aber keine weitere Reihenfolge erkennen. Wittenbergs Rolle für Luther wird betont, Leipzig wird getadelt, anfangs katholische und später Schriften zur Verteidigung von Adiaphoristen und Majoristen gedruckt zu haben, während Magdeburg als "musaeolum seu cancellaria Dei" bezeichnet wird. Frankfurt an der Oder wird vorgehalten, daß dort das Interim gedruckt worden sei. Jena wird für die Lutherausgabe gelobt, Löwen leide unter dem Mißbrauch durch die Sophisten. Basel und Zürich wären für Judex wegen ihrer Klassikerausgaben des höchsten Lobes würdig, hätten sie nicht auch die Blasphemie der Spiritualisten verbreitet. Königsberg wird für die Verbreitung der Irrlehren Osianders gerügt. Die übrigen technischen Aspekte werden ganz knapp behandelt. Dagegen findet der Artikel über die Druckaufsicht wieder ausgiebige Behandlung nach dem Frageschema der verschiedenen Causae. Dabei wird die Kirche noch vor der Obrigkeit als eine Causa remota für die Aufsicht benannt. Jedoch kann, wenn sich nur die "Ecclesiastici" die Aufsicht anmaßen, wie im Papsttum, sie zu einer causa contraria werden. Umgekehrt ist es auch schädlich, wenn nur die Obrigkeiten über die Religion, von der sie wenig verstehen, urteilen wollen. Das Urteil darüber komme nur der Kirche zu. Bei der Erläuterung der causa formalis und der causa finalis und ihrer contraria definiert Judex präzise, welche Schriften er gefördert (gegen Adiaphoristen, Majoristen, Synergisten, Anabaptisten) und welche verhindert (namentlich Calvin, Bullinger u.a.) sehen will. Bei den effectus contraria geißelt er nochmals das Verbot, bei Druckern in anderen Territorien drucken zu lassen; schließlich gebe es auch da Druckaufsicht. Während die Fragen dem Schema folgen, bleiben die Antworten fast stereotype Wiederholungen des angeschlagenen Themas: wahre Religion fördern, falsche hindern. Entsprechend fordert Judex die Unterwerfung unter die wahre Aufsicht, aber den Widerstand gegen die falsche. Mit der Aufsicht über beider Tafeln des Gesetzes begründet er, dass die Obrigkeit die Pubkikationsfreiheit der Theologen wahren müsse. Andernfalls entstehe ein neues weltliches Papsttum. Sie sei Wächterin, aber nicht Herrin über den Dekalog. Die Behandlung der Frage, ob sich Theologen oder Autoren überhaupt der falschen Zensur unterwerfen dürfen, erstreckt sich noch bis S. 77r, ohne dass neue Aspekte zur Sprache kämen. Auch die Frage, ob Drucker guten Gewissens alles drucken dürfen, wird mit der Unterscheidung zwischen Schriften, die mit der Lehre Christi übereinstimmen, und solchen, die ihr entgegenstehen, beantwortet. Wer letztere drucke, mache sich schuldig. Das gleiche gilt für anonyme oder pseudonyme Drucke, die zwar abgelehnt werden, aber im Falle, dass sie vera et necessaria scripta veröffentlichten, als weniger schlimm angesehen werden. Schriften zum Lob Gottes seien in jedem Fall erlaubt, auch gegen das Verbot von Tyrannen. Abschließend formuliert Judex einen Tugend- und Lasterkatalog für Drucker, wobei er Jasper Gennepp in Köln noch namentlich als schlechtes Beispiel anführt.

Zitierhinweis

De typographia inventione, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/eaf434d4-40d9-4b02-b5bb-0497e79fa69c>. (Zugriff am 23.04.2024)

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