Bibliographie/Quellen

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Wigand, De antinomia veteri et nova (VD16: W 2710)

Wigand, Johannes (auf Titel)

DE
ANTINO=
MIA VETERI ET NO=
VA, COLLATIO ET
COMMONEFACTIO.
D. IOHANNIS VVI=
GANDI.
IENAE
Anno Christi,
1571.

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Hüttich, Günther (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1571 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt<br>einzige in VD 16 nachgewiesene Ausgabe
Umfang und Format
102 Blatt 8°
VD 16-Nummer
W 2710
Bestandsnachweis HAB
D 101.8° Helmst. (1)
Weitere Exemplare
919.103 Theol. (6); Alv.: Ab 310 (8); 1040.3 Theol. (3); 1165.11 Theol. (2)
Berl DSB Dm 2874 Halle UB AB 29 105(6) Jena UB 8 Alch. 125(2) Mü SB Polem.2975m Wien NB 79.Aa.89
Edition
Ediert in unserer Ausgabe Bd. 4, Nr. 18, S. 416-523.
Digitalisat
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Vorwort

Autor
Wigand, Johannes (erschlossen)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Antinomistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck wendet sich der Jenaer Theologieprofessor Johannes Wigand gegen die Wittenberger Definition des Evangeliums als Predigt der Buße, indem er sie als antinomistisch bezeichnet. Der Antinomismus raube dem Gesetz Gottes seine ureigenste Aufgabe und forme das Evangelium zu einem neuen Gesetz um. Aus diesem Grund habe Luther mit seiner steten Unterscheidung des Gesetzes vom Evangelium den Antinomismus aktiv bekämpft. Dass kurz nach seinem Tod die Antinomisten sich wieder in der lutherischen Kirche etabliert hätten, sei sehr zu beklagen. Gegen die antinomistische Lehrverfälschung sei daran festzuhalten, dass das Gesetz eine Vorschrift Gottes für die Menschen darstelle, die anzeige, was er tun solle und was nicht. Es verlange den vollständigen inneren und äußeren Gehorsam, verheiße das Leben unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung. Nach seinem Sündenfall sei das Gesetz Gottes dem Menschen mit dem Griffel Gottes in sein Herz eingeschrieben, am Berg Sinai wiederholt und in schriftliche Form gebracht worden. Die Summe des Gesetzes sei im Dekalog zu finden. Falsch sei die Ansicht der altgläubigen Theologen, dass das Gesetz nichts mehr verlange, als was die menschliche Natur leisten könne. Noch nicht einmal die Wiedergeborenen könnten mit ihrem anfänglichen Gehorsam alle Forderungen des Gesetzes erfüllen. Drei Gebräuche des Gesetzes seien voneinander zu unterscheiden: 1. Gesetz als Norm des inneren und äußeren Gehorsams, 2. den Menschen seiner Sünde überführender, ihn verklagender Gebrauch. 3. Gebrauch für die Wiedergeborenen als Norm des neuen Gehorsams, den der Heilige Geist in ihnen wirkt. Dieser neue Gehorsam fange in diesem Leben an, werde aber erst im ewigen Leben vollendet werden. Das Evangelium sei inhaltlich zu bestimmen als die fröhliche Botschaft über Christus als Retter oder über die geschenkte Vergebung der Sünden, die der Glaube ergreife. Das Evangelium sei schon im Paradies durch den Sohn Gottes offenbart (Gen 3,15), durch die Väter, Patriarchen, Mose und die übrigen Propheten wiederholt worden und dann als erfüllte Verheißung der Kirche anvertraut worden. Doch sei das Herz des Menschen nach dem Fall verfinstert gewesen, so dass er das Evangelium nicht verstanden habe. Christus habe das Gesetz nicht abgeschafft, sondern erfüllt. Daher widerspreche das Gesetz nicht dem Evangelium, sondern bestätige die Lehre von Christus, der das Gesetz erfüllt habe. Das Evangelium als Botschaft von der Gesetzeserfüllung Christi verdamme nicht, sondern segne, klage nicht an, sondern befreie, töte nicht, sondern mache lebendig. Das Gesetz sei das Wort des Zorns und des Todes, während das Evangelium das Wort der Gnade, des Heils und des Lebens darstelle. Gesetz und Evangelium müssten daher in der Kirche zusammen laut werden in ihrem spezifischen Gebrauch. Durch das Gesetz sei der Mensch zuerst zur Erkenntnis seiner Sünde zu führen. Danach müsse ihm durch das Evangelium Christus als der Retter gezeigt werden, damit er im Glauben stehen, die Gnade und die Sündenvergebung empfangen könne. Da sowohl die Buße als auch der Glaube notwendig seien zum Heil, könne die Kirche keinesfalls auf eines der beiden Worte Gottes verzichten. Abschließend wendet sich Wigand der umstrittenen Unterscheidung von Gesetz und Evangelium zu. Drei wichtige Unterschiede seien zu verzeichnen: 1. Das Gesetz sei dem Menschen von Natur aus bekannt, während das Evangelium als ein Geheimnis Gottes erst nach dem Fall geoffenbart worden sei. 2. Das Gesetz habe unter der Voraussetzung seiner Erfüllung die Verheißung des Lebens. Das Evangelium habe hingegen Verheißungen, die umsonst aus dem Erbarmen Gottes hervorgingen aufgrund des Verdienstes Christi. 3. Das Gesetz offenbare die Sünden des Menschen, verdamme und erschrecke die Gewissen, während das Evangelium Christus offenbare, von der Sünde freispreche und lebendig mache. Aussagen des Alten Testamentes, die das Gesetz loben (Ps 1; 119) seien bezogen auf das ganze Wort Gottes, sprich das Evangelium, zu beziehen. Im Neuen Testament werde der Begriff „Evangelium“ manchmal als Sammelbegriff für Gottes Wort, das in Gesetz und Evangelium ergehe, verwendet. Diesen Sachverhalt hätten einige Theologen für ihre falsche Definition des Evangeliums als Predigt der Buße und der Sündenvergebung gebraucht. Als Generaldefinition sei das zu tolerieren, nicht aber als eigentliche und ausschließliche Definition des Evangeliums, da ansonsten Mose und Christus miteinander vermischt würden. Die Schrift endet mit einer eindringlichen Warnung an die Kirche vor den Antinomisten.

Zitierhinweis

Wigand, De antinomia veteri et nova, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f108b893-7ca7-4a9e-b8d4-b133c3af7e4f>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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