Bibliographie/Quellen

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Responsio ad librum Calvini (VD16: C 4335)

Cochlaeus, Johannes (auf Titel)

DE INTERIM
BREVIS
RESPONSIO IOAN.
COCHLAEI, AD PROLIXVM
Conuitiorum & Calumnia-
rum librum Ioannis
Caluini.
IOB XXX.
Nunc autem derident me Iuniores
tempore, quorum non dignabar pa-
tres ponere cum cambus
gregis mei.
M. D. XLIX.

Gegner:
Calvin, Johannes (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Mainz (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Behem, Franz (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1549 (auf Titel)
Kommentar Druck
Parallelausgabe digitalisiert in BSB München: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035955/image_1
Umfang und Format
16 Bl. 8°
VD 16-Nummer
C 4335
Bestandsnachweis HAB
M 342.8° Helmst. (7)
Weitere Exemplare
Erf WB 1an T.u.8º65 Erf WB 1an Th 3633 Freib UB N 3109,ma Mü SB Catech.600/2 Mü UB 8ºTheol.68a:3 Wf M 342.8ºHelmst.(7) Wien NB 79.Y.55
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Widerstand gegen das Augsburger Interim
Kommentar
Dieser Druck stellt eine Antwort des altgläubigen Theologen Johannes Cochläus auf eine Schrift Calvins gegen das Interim dar (INTERIM ADVLTERO GERMANVM. ... Per Iohannem Caluinium. ... 1549.). Obwohl dieser heimatflüchtige Zwinglianer eigentlich keiner Widerlegung würdig sei, wolle er doch dessen unverschämte Lügen nicht unwidersprochen lassen. Den Hauptteil der Schrift stellt indes eine altgläubige Auseinandersetzung mit der Abendmahlstheologie Calvins dar. Zum Augsburger Interim hält Cochläus fest, dass es dem Kaiser mit diesem Dokument um den Frieden zwischen den verschiedenen Konfessionen im Reich gehe. Die Unterstellung, dass die ganze römische Kirche gottlos sei, weist Cochläus empört zurück. Die Unterstellung, man vermische Christus und Belial sei darum in diesem Kontext völlig unangemessen. Der Breslauer Kanoniker, vormals Stiftsherr von St. Viktor in Mainz, führt zu Anfang aus, dass durch die Luthersache bereits seit 30 Jahren Verwirrung innerhalb der Christenheit herrsche. Zudem zeigten sich in letzter Zeit Ungehorsam und Rebellion gegen die kaiserliche Anordnung des Interims, vor allem in Sachsen und Thüringen. Ebenso wie vormals Luther sei nun ein neuer Prediger namens Calvin hervorgetreten, der die altgläubigen Positionen angegriffen habe, was Cochläus nicht unwidersprochen hinnehmen zu können glaubt. Die inhaltlichen Kernstücke des Drucks bestehen in dem Angriff auf Calvins Abendmahlsverständnis und der Verteidigung des altgläubigen Messopfers gegen die Attacken Calvins. Cochläus wirft Calvin vor, dieser erblicke im Abendmahl lediglich eine symbolische Handlung, aber gehe nicht von der Realpräsenz Christi aus; hingegen setze in der Eucharistiehandlung eine reale Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi ein. Der rechte Glaube müsse zudem zu guten Taten führen; ein Glaube, dem keine guten Werke folgen, ist demzufolge ein toter Glaube. Diese Einschätzung Cochläus’ ist direkt auf das reformatorische Rechtfertigungsverständnis gemünzt. Cochläus leitet demzufolge auch ab, dass die Lehren Luthers und Zwinglis Häresien seien. Weiter wirft Cochläus Calvin und seinen Befürwortern vor, viele altkirchliche Traditionen, die durch die Schriften der Kirchenväter wie Johannes Chrysostomos, Augustinus und Epiphanius gestützt würden, aus dem Christentum tilgen zu wollen. Er erklärt das Messgebet für die Verstorbenen für rechtmäßig und keinesfalls – wie Calvin glaube – für unnötig. In seiner Überheblichkeit aber lehne Calvin selbst die Ergebnisse und Beschlüsse des universellen Konzils von Trient ab. Der Druck schließt mit der Einschätzung auch weiterer protestantischer Autoren als Häretiker, insbesondere werden neben Calvin Martin Bucer und Wolfgang Musculus genannt.

Zitierhinweis

Responsio ad librum Calvini, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/fde44cc6-5b43-4f7f-ba5b-6129476fa852>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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