Personen und Personengruppen
Agricola, Johann (auch: Schnitter, Eisleben, Islebius, Sneider, Sartor)
GND: 118501070
geb. 20.4.1492 (oder 1494 oder 1495) in Eisleben, gest. 22.9.1566 in Berlin, luth. Theologe, Liederdichter und Pädagoge
Nach seinem Geburtsort Eisleben wird der als Johann Schnitter geborene auch häufig als Islebius bezeichnet; sein latinisierter Name führte zu den Spottnamen Graeculus oder Grickel. Nach Schulbesuch in Braunschweig und wohl auch Leipzig studierte A. ab 1510 an der Universität Leipzig, nahm jedoch noch vor dem Ablegen des Baccalaureats eine Stelle als Lehrer in Braunschweig an. 1515 od. 16 setzte er sein Studium in Wittenberg fort. Schnell verband ihn mit Luther eine enge Freundschaft, bald darauf auch mit Philipp Melanchthon. Beide promovierten gleichzeitig 1519 zum Baccalaureus biblicus und heirateten im selben Jahr. Theologisch schloss sich A. eng an Luther an (so dass er manchen Biographen bis heute als „Zeuge des Thesenanschlags“ gilt), begleitete ihn 1519 als Protokollant zur Leipziger Disputation und war Zeuge der Verbrennung der Bannandrohungsbulle 1520. Seit Mai 1520 lehrte er nach Erwerb des Grades eines Magister artium an der Philosophischen Fakultät Wittenbergs, deren Dekan er 1523 war. Ab 1523 hielt er auch theologische Vorlesungen und wirkte katechetisch in der Wittenberger Stadtgemeinde. 1525 übernahm A. die Leitung der neugegründeten Lateinschule seiner Heimatstadt und begann bald darauf auch mit großem Erfolg an St. Nikolai zu predigen. A. entwarf den humanistisch geprägten Lehrplan der Schule, verfasste einen Katechismus und eine vielfach wieder aufgelegte und überarbeitete Sprichwortsammlung.
Ursache des bald darauf aufbrechenden Konflikts mit Melanchthon mag die Enttäuschung A.s darüber gewesen sein, dass Melanchthon und nicht er selbst eine Professur in Wittenberg erhielt. Jedenfalls entzweiten sich die beiden über die Lehre von der Buße und die Rolle des Gesetzes dabei in Melanchthons Visitationsartikeln von 1527. Während Melanchthon das Gesetz zur Erschreckung des Gewissens, das dadurch zur Buße komme, auch für die Glaubenspredigt für nötig hielt, vertrat A. die Ansicht, die Buße solle von der Liebe zur Gerechtigkeit ihren Ausgang nehmen. Im sog. ersten antinomistischen Streit konnte Luther im November 1527 in Torgau noch eine Schlichtung erreichen.
Während A. als Prediger des kursächsischen Hofes während der Reichstage 1526, 1529 und 1530 hohes Ansehen genoss, wurde seine Situation in Eisleben zusehends prekär. 1536 verließ A. mit seiner Familie Eisleben und kehrte nach Wittenberg zurück. Doch schon bald kam es zum erneuten Ausbruch des Konflikts um die Gesetzeslehre, diesmal mit Johannes Bugenhagen, Justus Jonas und Caspar Cruciger, vor allem aber mit Luther selbst. Kernpunkt der Vorwürfe war, dass nach A. die Buße zeitlich nach der Vergebung der Sünden erfolge; damit werde der Gesetzesernst untergraben und das Evangelium als Gesetz interpretiert. In aller Schärfe trat Luther gegen den Antinomismus Agricolas auf; A. fühlte sich missverstanden; das Verhältnis beider wurde in diesem Streit irreparabel beschädigt. Zeitweilig wurde A. inhaftiert, der Kurfürst verlangte eine Untersuchung des Falles. Nach längeren Vorverhandlungen wartete A. das eigentliche Verfahren nicht mehr ab, sondern folgte dem Ruf des brandenburgischen Kurfürsten Joachim, der ihn zum Hofprediger, Generalsuperintendenten und Visitator in Brandenburg machte. Der brandenburgische Hof bemühte sich um A.s Rehabilitation. A. reichte eine Revokationsschrift ein und bemühte sich, keinen weiteren Anstoß zu geben. Das Verfahren wurde beendet; A. bewahrte sich seine Hochschätzung für Luther, während dieser bis zum Tod unversöhnlich blieb.
1547/48 nahm A. wiederum als Hofprediger am Reichstag in Augsburg teil und wurde einziges Mitglied von evangelischer Seite in einer vom Kaiser eingesetzten Kommission, die den Entwurf des sog. Interims erarbeitete – wie groß sein Anteil daran war, ist unklar. Dabei ging er fälschlicherweise davon aus, dass die Regelungen auch für die katholischen Stände verbindlich werden sollten. Er sah in den Regelungen trotz des kaiserlichen Eingriffs die zentralen Punkte von Rechtfertigungstheologie, Abendmahl unter beiderlei Gestalt und Priesterehe gewahrt.
Die Beteiligung an der Abfassung und die folgende Verteidigung des Interims machte A. zur Zielscheibe heftigster Beschimpfungen von Seiten der Gegner des Interims. Eitelkeit und sogar Bestechlichkeit wurden ihm als Motive vorgeworfen; Fürsprecher fand er unter den Theologen nur wenige.
Eine gewisse Rehabilitierung gelang A. mit seiner Beteiligung an der Kontroverse um die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders. Zusammen mit seinem Schwager Andreas Musculus verfasste er das Gutachten der märkischen Pfarrer gegen Osiander. In der Kontroverse zwischen Musculus und Stancaros votierte er für die Position des ersten. Seine letzten Lebensjahre waren bestimmt vom Kampf zwischen Philippisten und Gnesiolutheranern in Brandenburg, den A. gegen Abdias Prätorius, Christoph Lasius und Georg Buchholtzer führte.
Schon G. Plitt urteilte 1877: „Eine irgend genügende Lebensbeschreibung ist noch nicht vorhanden.“ An dieser Einschätzung hat sich bis zu Joachim Rogges Artikel in der TRE nichts geändert.
RE, RGG3, RGG4, TRE
Quellen
- 1547
- Schöner Lieder zwei; ZV 21016 (Gegner)
- Schöner Lieder zwei; A 1528 (Gegner)
- Von der Messe und ihrem Canone; Die Epistel an die Colosser S. Pauls, zu Speyer gepredigt auf dem Reichstage; F 1543 (Autor)
- Von der Messe und ihrem Canone; Die Epistel an die Colosser S. Pauls, zu Speyer gepredigt auf dem Reichstage; F 1544 (Autor)
- Zwei schöne Lieder; A 1529 (Gegner)
- 1548
- Wider den spöttischen Lügner; A 279 (Gegner)
- 1548
- De rebus adiaphoris epistola; E 1673 (Gegner)
- Ein Schrift wider den Eisleben; L 5859 (Gegner)
- Ein neues Lied wider das schöne Kätzlein Interim; B 841 (Gegner)
- Epistola cuiusdam pii concionatoris ex Turcia; Z 464 (Gegner)
- Wider das Interim, papistische Mess, Canonem; F 1553 (Gegner)
- Wider das Interim, papistische Mess, Canonem; F 1554 (Gegner)
- Wider das Interim, papistische Mess, Canonem; F 1552 (Gegner)
- Wider das Interim, papistische Mess, Canonem; F 1556 (Gegner)
- 1549
- L''Ordonnance et édit renouvelé au mois d'' avril 1550 pour l''extirpation des sectes et erreurs pullulés contre notre sainte foi catholique ... <dt.>; N 1582 (Gegner)
- L''ordonnance et édit renouvelé au mois d''avril 1550 pour l''extirpation des sectes et erreurs pullulés contre notre sainte foi catholique <dt.>; N 1581 (Gegner)
- 1550
- Admonitio ad Ecebolum Eislebium; C 2307 (Gegner)
- Eine prophetische Bußpredigt; B 8996 (Gegner)
- Gründliche Verlegung aller Sophisterey; F 1410 (Gegner)
- 1552
- Propositiones Stephani Agricolae; vacat (Autor, Autor des Vorwortes)
- 1552
- Antwort auf Stephan Agricolas Schlussreden; P 4744 (Gegner)
- 1553
- Acta oder Handlungen der Synode; A 151 (Gegner)
- Klagerede Martin Luthers; G 278 (Gegner)
- 1556
- [Ohne Titel]; M 1690 (Autor)
- Gegenbericht auf das Ausschreiben Radeckers; M 1698 (Autor)
- Widerlegung der lutherischen Mittellehre; M 1704 (Autor)
- 1557
- Christliche Bedenken von dem gemeinen Geschrei; M 1693 (Autor)
- Entschuldigung für Caspar Schwenckfeld; M 1696 (Autor)
- Frage und Antwort Agricolas; M 1697 (Autor)
- Schwenckfeld, Aufdeckung des Lügenbüchleins des Flacius; M 1691 (Autor)
- Von der Application und Zueignung der erworbenen Gaben und Wohltaten Christi; M 1702 (Autor)
- 1566
- Bedenken von dem gemeinen Geschrei; M 1694 (Autor)
Zitierhinweis
Agricola, Johann (auch: Schnitter, Eisleben, Islebius, Sneider, Sartor), in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f1faadec-9d11-4518-b2b8-d8b550bfe6db>. (Zugriff am 14.10.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.