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Christoph von Württemberg

GND: 100089003

Herzog. Am 12. Mai 1515 geboren, musste C. 1519 bei der Vertreibung seines Vaters Ulrich von Württemberg seine Heimat verlassen. C. wuchs in Österreich auf und lebte zeitweilig am Hof Karls V. Als Ulrich 1534 wieder in sein Herzogtum zurückkehrte, schickte er C. an den Hof des französischen Königs Franz I., da er ihn fälschlicherweise für einen von der bayerischen Verwandtschaft geförderten Thronprätendenten hielt. Da der in habsburgischen Landen aufgewachsene C. noch altgläubig war, schloss der Vater 1542 einen Vertrag mit ihm, in dem ihm das alleinige Erbrecht zugesprochen wurde unter der Bedingung, die 1534 in Württemberg eingeführte Reformation zu erhalten. Im selben Jahr wurde C. württembergischer Statthalter in der burgundischen Grafschaft Mömpelgard, wo er sich mit theologischen Fragen auseinandersetzte und sich endgültig dem Luthertum zuwandte. Als Herzog Ulrich 1550 starb, hinterließ er seinem Sohn ein schweres Erbe. Nach dem verlorenen Schmalkaldischen Krieg musste Württemberg Kriegsentschädigungen an den Kaiser zahlen. Dieser hatte überdies das Interim auch in Württemberg durchgesetzt. Durch die darauf folgende Amtsniederlegung der Mehrheit der Pfarrerschaft war die geistliche Betreuung Württembergs nicht mehr gewährleistet. Der unter dem Einfluss des Propstes an der Stuttgarter Stiftskirche, Johannes Brenz, stehende Christoph von Württemberg schlug alle Vorschläge aus, durch die ihm die Beseitigung aller dieser Probleme im Rahmen einer Konversation zum römischen Katholizismus in Aussicht gestellt wurde. Doch erreichte er durch die Vorlage der Confessio Virtembergica auf dem Tridentinischen Konzil die Abschaffung des Interim und das Verbot des Messgottesdienstes im Juni 1552. 1553 gelang C. mit der Württembergischen Kirchenordnung der erste Schritt zur Wiederherstellung des lutherischen Glaubens in Württemberg. Am Augsburger Reichstag von 1555 nahm C. persönlich als einer der Führer der protestantischen Stände teil. Die Leitlinie der Religionspolitik C.s lässt sich durch die Wiederherstellung der Einheit der Kirche im reformatorischen Sinne charakterisieren. So unterstützt er die Reformation in der Pfalz, Baden-Pforzheim, Jülich-Cleve und Braunschweig-Wolfenbüttel. Im Osiandrischen Streit nahm Württemberg eine vermittelnde Stellung ein. An der Reformation in Frankreich zeigte C. ein reges Interesse. Das Religionsgespräch in Poissy 1561 und die Konferenz mit den Guisen in Zabern im Elsass 1562 wurden von Württemberger Theologen besucht. C. unternahm 1564 mit dem Maulbronner Kolloquium den letzten Versuch, den Übertritt der Kurpfalz zum Calvinismus rückgängig zu machen und scheiterte damit. An den Anfängen der Bemühungen Jakob Andreaes um eine Einigung im innerlutherischen Bereich, die 1577 zur Konkordienformel führen sollte, nahm er regen Anteil. Am 28. Dezember 1568 verstarb der Herzog von Württemberg.

TRE 8, 68–71

Quellen

1553
De Haereticis; C 2131  (Widmungsempfänger)
1554
Von Ketzern; C 2132  (Widmungsempfänger)
1563
Etliche Schriften der Württemberger Theologen und Victorin Strigels; E 4079  (Autor)

Zitierhinweis

Christoph von Württemberg, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ab210ffe-cb5e-4c8a-a1cd-91e2c523dc90>. (Zugriff am 25.04.2024)

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