Personen und Personengruppen
Heusenstamm, Sebastian von
GND: 118550535
„der Mainzer Rabsack“
geb. 16.3.1508, gest. 17.3.1555 in Eltville, Kurfürst und Erzbischof von Mainz
H. entstammt der wetterauischen Ritterfamilie von Heustenstamm, sein Vater war später Burgmann von Friedberg und Schultheiß von Frankfurt. H. studierte von 1528 an in Tübingen, später wechselte er nach Mainz und wurde dort zum Doktor beider Rechte promoviert. 1531 wurde er zum Priester geweiht und erhielt eine Sacerdotalpräbende am Mainzer Domstift. 1533 wurde er als Supernumerar Mitglied des Domkapitels. Als solches nahm er häufig Geschäfte des Kapitels in juristischen und theologischen Dingen wahr, etwa als Syndikus und Kammerpräsident. Erzbischof Albrecht zog ihn zur Visitation des Reichskammergerichts und zum Religionsgespräch in Hagenau heran und berief ihn 1541 in die kirchliche Reformkommission. Am 20.10.1545 wurde H. Nachfolger Albrechts von Brandenburg auf dem Mainzer Erzstuhl, obwohl das Domkapitel erheblichem Druck von Kaiser und Papst ausgesetzt war, sich für Otto Truchseß von Waldburg zu entscheiden und obwohl H. auch von Philipp von Hessen favorisiert wurde. Doch das Kapitel entschied sich für H., weil er mit dem Erzstift vertraut war und an den Reformbemühungen mitgewirkt hatte. Die Konfirmation aus Rom erfolgte am 17.1.1546, die Konsekration folgte am 2.5. und die Gewährung der kaiserlichen Regalien am 13.7.1546. Wegen seiner protestantischen Nachbarn Hessen, Kursachsen und Kurpfalz war die politische Rolle des Mainzer Bistums nicht unproblematisch; im Schmalkaldischen Krieg und im Fürstenaufstand von 1552 wurden das Bistum und die Stadt Mainz mehrfach von Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Ansbach angegriffen und geplündert.
H. nahm das von seinem Weihbischof Michael Helding ausgearbeitete Augsburger Interim an, setzte es in seinem Bistum soweit wie möglich um und führte bis 1550 eine Visitation durch. Wegen seiner Umsetzung des Interims in den Mainzer Gebieten wurde H. von Matthias Flacius als „Mainzer Rabsack“ bezeichnet und mehrfach polemisch angegriffen. 1549 berief er eine Provinzialsynode ein, die im Zeichen der innerkirchlichen Erneuerung stand. 1551/52 nahm H. an den Sitzungen des Trienter Konzils teil. Reichspolitisch sah er die Politik des Kaisers zunehmend kritisch und bemühte sich um einen politischen Ausgleich zwischen den konfessionell verschiedenen Reichsständen, ohne dabei an eine grundsätzliche Anerkennung von zwei Konfessionen zu denken. Den in Augsburg erzielten Ausgleich erlebte er nicht mehr.
In den üblichen biographischen Nachschlagewerken zur Profan- und Kirchengeschichte findet H. wenig Beachtung.
nicht in DBA
Lit: Decot, Rolf, Religionsfrieden und Kirchenreform. Der Mainzer Erzbischof Sebastian von Heusenstamm 1545-1555. Wiesbaden 1980. VIEG 100.
Jürgensmeier, Friedhelm, Art. Heusenstamm, Sebastian von, in Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reichs, 1999, S. 291f.
Quellen
- 1548
- Antwort der Prädikanten in Hessen auf die Schrift des Bischofs von Mainz; A 3006 (Gegner)
- Bulla Antichristi de retrahendo populo Dei; K 400 (Gegner)
- Ein rechter lästeriger Rabsackesbrief; ZV 10271 (Autor)
- 1549
- Bulla antichristi de retrahendo populo Christi, dt.; K 402 (Gegner)
- Bulla antichristi de retrahendo populo Christi, dt.; K 403 (Gegner)
- 1561
- Widerholung und Bestätigung der wahren christlichen Antwort Nikolaus Galli; G 314 (Gegner)
Zitierhinweis
Heusenstamm, Sebastian von, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f8019676-8ee5-4116-9b12-9f667225265d>. (Zugriff am 05.10.2024)
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