Bibliographie/Quellen
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Grafen von Mansfeld, Bekenntnis von der Erbsünde (VD16: M 652)
Mansfeld, Vollrad von (auf Titel) , Grafen von Mansfeld (auf Titel)
Bestendige / vnd in
GOTtes wort gegründte
BEKENTNIS:
Der rechten / reinen vn(d)
vnuerfelschten Lere von der Erbsünde /
wie die von dem thewren Manne GOTtes /
DOCTOR MARTIN LVTHER / wie=
der das Antichristische Bapstumb erstrit=
ten vnd erhalten worden.
Der wolgebornen vnd
Edlen Herren Volraten vnd
Herrn Carlen des Eltern / etc. Gebrüdern /
Grauen vnd Herrn zu Mansfelt.
M. D. LXXIIII.
Druck
- Erscheinungsort
- Mansfeld (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Petri, Andreas (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1574 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Ornament auf Titelblatt
- Umfang und Format
- 26 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- M 652
- Bestandsnachweis HAB
- J 270. (15). 4° Helmst.
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Erbsündenstreit
- Kommentar
- Diese Schrift stellt einen Versuch der beiden Grafen Vollrad und Karl von Mansfeld dar, sich von dem gegen sie und die Pfarrer ihrer Grafschaft erhobenen Vorwurf, man Rede dem Manichäismus das Wort, zu wehren. Die Lehrkontinuität in der Grafschaft Mansfeld sei ungebrochen und in der Tradition der Wittenberger Reformation stehend. Was die Frage nach dem Wesen der Erbsünde betreffe, so sei diese zu bestimmen als "gar tieffe/ bose verderbung der Natur/ oder die gantz böse verkerete/ verderbte Natur des menschen", A 4v. Nicht ein zusätzliches Akzidenz mache den Menschen zum Sünder, sondern seine Natur selber sei die Sünde. Der ganze Mensch und nicht etwa nur ein Teil oder Akzidenz an ihm sei unter die Sünde verkauft, könne nichts anderes mehr als sündigen. So habe Christus selber die Sünde dem Herzen zugeschrieben und nicht einem Akzidenz. Die böse, verdorbene Natur des Menschen selber, Adams Erbe, sei vor Gott ungerecht und Sünde. Der ganze Mensch sei die Feindschaft wider Gott, nicht allein ein Sünder, sondern die Sünde selbst, empfangen aus sündlichem Samen (Ps 51). Die beiden Grafen sind nicht bereit, die Akzidenzlehre in ihrer Landschaft zu tolerieren. Mit einer ausführlichen Zitatensammlung aus Schriften Luthers, Bugenhagens, Melanchthons, Huberinus, Gallus und Judex versuchen die beiden Mansfelder die Übereinstimmung mit der Wittenberger Lehrtradition zu erweisen, die eben die Erbsünde als Substanz verstanden habe und nicht als Akzidenz. Auch der jetzige Gegner Menzel habe noch am 26. Juli 1571 in seinem Bericht der Mansfelder Prediger die richtige Lehre vertreten, bevor er dann zusammen mit seinem Kollegen Fabricius von der Wahrheit abgefallen sei und den Teufel zu einem Schöpfer des Akzidenz erklärt habe. Um den Frieden wieder herzustellen, habe am 14. Juli 1572 ein Kolloquium in Eisleben stattgefunden. Aber auch die persönliche Aussprache der Theologen habe nichts an ihrer Position geändert. Der gegnerische Vorwurf, die "Substantianer" verträten eine manichäische Lehre, entbehre jeder Grundlage, hätten die Manichäer doch eine doppelte Schöpfung gelehrt: Während der gute Gott das Gute in der Schöpfung geschaffen habe, komme dem Teufel die Schöpfung des Bösen in der Welt zu. Nach manichäischer Lesart sei in den guten Menschen durch den bösen Gott auch Böses eingemischt worden. Dies aber sei exakt die Position der Akzidentianer. Dagegen möchten die beiden Mansfelder Grafen daran festhalten, dass es nur einen Gott und Schöpfer gebe, der alles sehr gut erschaffen habe. Doch seien einige Engel von Gott abgefallen und zu Dämonen geworden. Der gut erschaffene Mensch, der Gottes Bild und wesentlich gerecht gewesen sei, habe durch den Fall seine Gottebenbildlichkeit verloren und sei seiner Natur nach zur Sünde geworden. Boshafte Unterstellungen und Lügen seien es, wenn die Gegner behaupteten, dass man lehre, der Teufel sei ein Schöpfer der Menschen, schwangere Frauen trügen lebendige Teufel im Leibe und die Erbsünde werde wieder mit auferstehen am Jüngsten Tage. Auch der Vorwurf, Vollrad habe rechtgläubige Pfarrer entlassen, entbehre jeder Grundlage. Er habe lediglich die manichäischen Akzidentianer entlassen, weil sie von der rechten Lehre abgefallen seien. Immer hätten die beiden Grafen und ihre Theologen um ein Konzil oder Kolloquium gebeten, doch seien ihre Gegner dazu offensichtlich nicht bereit.
Zitierhinweis
Grafen von Mansfeld, Bekenntnis von der Erbsünde, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/dd4d5920-3fb9-4bfe-b741-59b923047516>. (Zugriff am 11.12.2024)
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