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Braunschweiger Ministerium, Christliches Bedenken auf Majors Repetition (VD16: C 2391)

Theologen der Stadt Braunschweig (auf Titel)

Christliches Bedencken /
auff D. Maiors Repetition / vnd endliche
Erklerung / Belangend den Streidt: Ob Gute
Werck zur Seligkeit nötig / Also / das
es vnmüglich sey / ohne Gü=
te Werck Selig
werden.
Gestellet:
Durch das Ministerium der Kir=
chen / in der Stadt Braunschwig.
M. D. LXVIII.

Gegner:
Major, Georg (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Petri, Andreas (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1568 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
16 Blatt 4°
VD 16-Nummer
C 2391
Bestandsnachweis HAB
393.15 Theol. (3)
Weitere Exemplare
281.3 Theol. (6); 420.6 Theol. (9)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck antworten die Theologen der Stadt Braunschweig auf die Wiederholung seines Bekenntnisses durch Major aus dem Jahr 1567 (M 2160). Da Major die guten Werke als Bedingung zur Seligkeit revoziert habe, gleichwohl aber deren Notwendigkeit im Heiligungsprozess des Menschen vertrete, ergäben sich als Leitfragen die danach, unter welchen Bedingungen Major revoziert habe und wie genau der neue Sinn des Satzes "Gute Werke sind nötig zur Seligkeit" aussähe. I. Major habe angeboten, seinen Satz "Gute Werke sind nötig zur Seligkeit" nicht mehr zu verwenden. Diese Revokation sei aber nicht darum geschehen, weil er eingesehen habe, dass dieser Satz falsch oder gegen die Heilige Schrift gerichtet gewesen sei, sondern lediglich, um falsche Deutungen zu vermeiden und den Streit zu beenden. Majors Satz sei der CA, Luther und dem paulinischen Zeugnis diametral entgegengesetzt. Den Satz "Gute Werke sind nötig zur Seligkeit" hingegen habe Major nicht revoziert, obwohl er ebenfalls dem biblischen Zeugnis entgegengesetzt sei. Die Behauptung Majors, erst durch die Schrift Amsdorfs 1552 (A 2379) zu seiner These verleitet worden zu sein, entspreche nicht der Wahrheit, sei doch schon im Augsburger Interim dieser Satz verwandt worden. Major habe diese altgläubige These verteidigt und sei darum in die Kritik geraten. II. Die Braunschweiger treten ein für einen tertius usus legis, der den Wiedergeborenen eine Norm für ihre guten Werke vorgibt. Der Gerechtfertigte solle das Gesetz halten. Hätte Major seine Thesen nur in diesem Sinn verstanden, so wäre es ein leichtes, sich mit ihm zu einigen. Doch nehme Major eine unbiblische Teilung zwischen Rechtfertigung, die ohne Beteiligung von Werken geschähe, und Seligkeit, für die die Werke notwendig seien, vor. Da diese Unterteilung nicht in der Schrift zu finden sei, bezögen sich die Aussagen von der Notwendigkeit guter Werke in der Heiligung auch auf die Rechtfertigung.

Zitierhinweis

Braunschweiger Ministerium, Christliches Bedenken auf Majors Repetition, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c27d8b3a-b735-4ed0-a03b-4fcbce3bc60b>. (Zugriff am 20.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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