Bibliographie/Quellen

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Jena, Bekenntnis vom freien Willen (VD16: B 1565)

Theologische Fakultät Jena (erschlossen)

BEKENTNIS
Vom Freien
Willen.
So im Colloquio zu Altenburg / hat
sollen vorbracht werden / von Fürstlichen
Sechsischen Theologen.
Gedruckt zu Jhena /
Anno 1570.

Gegner:
Kursächsische Theologen (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Richtzenhan, Donat (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1570 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
52 Blatt 8°
VD 16-Nummer
B 1565
Bestandsnachweis HAB
G 107. 4° Helmst. (4)
Weitere Exemplare
Alv.: Dd 55 (12); S 71a.4º Helmst. (4); 231.81 Theol. (3); 442.6 Theol. (6); 496 Theol. (5)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck veröffentlicht die theologische Fakultät Jena, bestehend aus Johannes Wigand, Tilemann Heshusen, Johann Friedrich Coelestin und Timotheus Kirchner, ihre Vorlage zum Themenkomplex "Freier Wille", die auf dem gescheiterten Altenburger Kolloquium (21. Oktober 1568 bis zum 9. März 1569) als Diskussionsgrundlage vorgelegt werden sollte. Die vier Professoren setzen ein mit der fundamentaltheologischen These, dass in dieser Frage allein Gottes Wort Erkenntnisquelle sei und den Einsichten der Philosophie kein Wert beizumessen sei. In dieser Frage seien zunächst vier Zustände des menschlichen Willens zu unterscheiden: 1. vor dem Fall, 2. nach dem Fall, 3. nach der Bekehrung und Wiedergeburt und 4. der erlöste menschliche Wille in der Gegenwart Gottes. Der Kürze halber beschränken sich die Jenaer auf die Darlegung der zwei mittleren Zustände des menschlichen Willens. Für ihre Darlegung berufen sie sich als Referenztext auf die Lutherschrift "de servo arbitrio". 2.1. Freier Wille in irdischen Angelegenheiten: Der gefallene Mensch verfüge noch über seine Vernunft, mit der er in weltlichen Angelegenheiten frei entscheiden könne. Doch sei auch dieses Vermögen deutlich verdunkelt und eingeschränkt durch die Erbsünde. 2.2. Freier Wille in geistlichen Angelegenheiten: In der näheren Behandlung dieser Frage seien zunächst drei Positionen voneinander zu unterscheiden: Die Pelagianer und ihrer Folge auch die Scholastiker hätten die Ansicht vertreten, der menschliche Wille könne in geistlichen Sachen mitwirken. Dagegen habe Luther die Position vertreten, dass der menschliche Wille in geistlichen Sachen tot sei und nichts von sich selber aus wirken könne. Neben diesen beiden Positionen sei nun eine dritte entstanden, die davon ausgehe, dass der menschliche Wille dazu in der Lage sei, die Rechtfertigung anzunehmen und Ja zu ihr zu sagen. Bevor die vier Professoren auf diese Fragen eingehen, schicken sie Thesen zum näheren Verständnis voraus. Die Bekehrung komme nur durch die Heilsmittel Wort und Sakrament zustande. Der menschliche Wille müsse dem Wort Gottes und der Bekehrung zustimmen. Menschen, die wissentlich und vorsätzlich dem Geist Gottes widerstehen, würden nicht bekehrt. Das Verständnis der geistlichen Angelegenheiten, ihre Annahme und Ergreifung sei exklusiv dem durch den Heiligen Geist wiedergeborenen Menschen möglich. Strittig sei in diesem Kontext die Frage, ob der natürliche Mensch von sich aus bei seiner Bekehrung mitwirken könne oder nicht. Die vier Jenaer vertreten in dieser Frage die Position, dass der natürliche Mensch das Wort Gottes nicht verstehen, fassen, ergreifen oder mit Glauben annehmen könne, wenn ihm der Heilige Geist nicht vorher das Herz geöffnet habe. Seine Vernunft begreife nichts von den Sachverhalten, die sein Heil beträfen. Er sei unfähig dazu, das Wort Gottes zu verstehen und könne seinen Lebensvollzug nicht danach richten. Sein Herz sei nicht in der Lage, das gehörte Gotteswort heilsam zu in sich aufzunehmen. Der Glaube sei keine qualitas des natürlichen Menschen, sondern ein Geschenk Gottes. 3. Der befreite Wille des Wiedergeborenen sei ganz und gar ein Wirken des Heiligen Geistes im Menschen ohne dessen Mitwirkung. Der Mensch könne nichts aus seinen eigenen Kräften bewirken in geistlichen Angelegenheiten, die sein Heil und seine Wiedergeburt beträfen. Die Erneuerung des Menschen bleibe unvollkommen auf Erden und finde ihren Abschluss erst im Leben der Auferstehung. Der Heilige wirke die guten Werke in den Wiedergeborenen. Der Druck endet mit Abgrenzungen gegen Irrlehre: Der Mensch verfüge keine facultas, sich zur Gnade zu bereiten. Die drei Wirkursachen bei der Bekehrung, Geist, Wort und menschlicher Wille, seien als Irrlehre abzulehnen. Namentlich genannt werden als Vertreter dieser Irrlehre Johannes Pfeffinger (P 2328) und Melanchthon in seinen Loci. Melanchthon gehe in seiner tertia aetas der Loci davon aus, dass die göttlichen Verheißungen universal seien, in Gott keine zwei Willen zu finden seien und die Ursache für die Verwerfung Annahme des Menschen darum beim Menschen liege. Die vier Professoren halten dieser Argumentation die Erwählung und Verwerfung Gottes entgegen. Der natürliche Mensch sei ein Knecht des Satans und ein Feind Gottes mit Neigung zur Sünde und keinen Fähigkeiten, die Gnade Gottes zu ergreifen. Dies sei allein die Fähigkeit des geistgewirkten Glaubens. Abschließend wird die These widerlegt, Luther habe seine Schrift "de servo arbitrio" revoziert (L 568: Lasius gegen Flacius).

Zitierhinweis

Jena, Bekenntnis vom freien Willen, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b8029362-505f-441c-9352-4dd8329a2256>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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