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Fulda, Zwei christliche Predigten (VD16: F 3342)

Fulda, Andreas (auf Titel)

Zwo Christliche Predigten.
Die Erste von der Sünde.
Die Ander / von der Gerechtigkeit.
Vber den Spruch des Apostels
Pauli / Rom. 5.
Wie durch eines Sün=
de die Verdamnus vber alle Menschen
kommen ist / Also ist auch durch eines Gerechtigkeit
die Rechtfertigung des Lebens / vber alle Men=
schen kommen / Denn gleich wie durch eines Men=
schen vngehorsam viel Sünder worden sind /
Also auch durch eines Gehorsam wer=
den viel gerecht.
Gehalten durch M. Andream Fuldam /
jetziger zeit Pfarrherr zu Sültzfeld /
vnter Hennenberg.
Gedruckt zu Jhena / Durch Donat
Richtzenhan / Anno 1579.

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Richtzenhan, Donat (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1579 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
24 Blatt 4°
VD 16-Nummer
F 3342
Bestandsnachweis HAB
335.5 Theol. (7)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Der mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen 1573 entlassene Jenaer Hebräisch- und Griechischlehrer Andreas Fulda veröffentlicht in diesem Druck als Prediger in den Diensten Georg Ernsts von Henneberg zwei Predigten über die Sünde und die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt. Im Folgenden wird lediglich seine Erbsündenlehre dargestellt, da nur sie innerhalb des Erbsündenstreites umstritten war. Die menschliche Vernunft sei nicht in der Lage die Erbsünde in ihrer Tiefe zu verstehen. Sie erkenne nur die Tatsünden, nicht aber deren Ursache im menschlichen Herzen. Adam habe nach seinem Fall einen Sohn nach seinem Bilde gezeugt, der nicht mehr Bild Gottes gewesen sei. Seitdem würden alle Menschen als Bilder Adams geboren, nicht mehr als Bilder Gottes. Dies gelte es festzuhalten gegen die pelagianische Lehre, dass die Kinder sündlos geboren würden und nur durch Imitation der Eltern in den Bereich der adamitischen Sünde gerieten. Dagegen bezeuge die Schrift, dass alle Menschen von Natur aus Sünder seien, mit der Erbseuche als mit einem geistlichen Aussatz befleckt und vergiftet. Dies gelte ausnahmslos für solange für alle Menschen, bis sie wiedergeboren würden. Durch die fleischliche Art der Fortpflanzung würden alle Menschen als Sünder geboren, auch die Kinder von gerechtfertigten Christen. Alle Menschen seien „an jrer gantzen substantz / das ist an Leib vnd Seel / mit der Erbseuch vergifftet vnd verderbet.“, C 3v. Herz und alle Sinne seien Feinde Gottes, völlig zum Bösen hingeneigt. Die Erbsünde sei ein angeborenes Unrecht, Ungerechtigkeit, Bosheit und Ungehorsam. Daraus ließe sich aber nicht ableiten, dass sie identisch sei mit der Substanz von Leib und Seele des Menschen. Denn Ungerechtigkeit und Unrecht seien keine Substanzen, sondern Entartungen.

Zitierhinweis

Fulda, Zwei christliche Predigten, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f5d14ea8-8534-455e-a333-61eca0f6840d>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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