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Major, Commonefactio historica (VD16: M 2016)

Major, Georg (auf Titel)

COMMONEFACTIO
HISTORICA
DE STATV EIVS TEM-
PORIS, QVOD EVANGELII
lucem praecessit, & quae eius ini=
tia, ac qui inter varia impedimenta
& pericula eius progressus, qui item
faces dissidiorum fuerint & adhuc
sint, cui inserta est breuiter Confessio
postrema Doctoris Georgij Maio-
ris, de doctrina Iustificationis & bo-
norum operum, ab eodem recita-
ta, cum abiret Magistratu scho-
lastico, die 18. Octob.
Anno 1567.
VVITEBERGAE
Ex officina Iohannis Lufft.
ANNO M. D. LXVII.

Gegner:
Flacius, Matthias (aus Text oder Kolophon) ; Staphylus, Friedrich (aus Text oder Kolophon)

Druck

Erscheinungsort
Wittenberg (auf Titel)
Drucker
Lufft, Hans (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1567 (auf Titel)
Kommentar Druck
Drei Kleeblätter auf Titelblatt
Umfang und Format
19 Blatt 8°
VD 16-Nummer
M 2016
Bestandsnachweis HAB
C 514 (3). 8° Helmst.
Weitere Exemplare
Alv.: Ei 164 (6); 1197.11 Theol. (8)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Dieser Druck enthält die Rede, die Georg Major am 18. Oktober 1567 anlässlich seiner Dienstentpflichtung als Universitätsprofessor hielt. Er gibt einen kurzen historischen Überblick über die Geschichte der Leucorea während der Zeit der Reformation, der darauf hinzielt, Flacius und Staphylus als Verräter an ihrer Alma mater darzustellen. Die Rede enthält ein Bekenntnis Majors zur strittigen Frage, ob gute Werke nötig zur Seligkeit seien. Er habe sich stets mit seiner Lehre auf die prophetischen und apostolischen Schriften und die altkirchlichen Symbole bezogen, von denen er glaube, dass sie mit der CA, ihrer Wiederholung, die auf dem Trienter Konzil übergeben werden sollte, und der refutatio articulorum inquisitionis Bavaricae Melanchthons übereinstimmten. Er bekennt, niemals von der beständigen reformatorischen Lehre Kursachsens abgefallen zu sein. Er verurteilt mit der ganzen alten katholischen Kirche und den genannten reformatorischen Bekenntnisschriften alle Irrtümer der Alten Kirche und der Gegenwart. Da ihn aber der flacianische Haufe heftig angeklagt habe über die Notwendigkeit der guten Werke bei den Wiedergeborenen und ihm unterstelle, er lehrte, dass die Werke nötig seien zum Heil in dem Sinne, als vertrete er die papistische Synekdoche, dass die Werke zusammen mit dem Glauben zur Vergebung der Sünden angerechnet und so zur Wirkursache der Rechtfertigung würden, bekennt Major vor Gott, dass ihm in diesen Anschuldigungen das höchste Unrecht widerfährt. Er habe niemals in diesem Sinne bekannt, dass die Werke eine Wirkursache der Rechtfertigung darstellten, sondern er lehre zusammen mit der Schrift und der katholischen Kirche Christi, dass die Wohltat der Erlösung und der Rettung umsonst geschehe durch die Barmherzigkeit Gottes und das Verdienst des Sohnes Gottes und allein im Glauben angenommen werde. Aber Major verspricht, dass er den Satz „Opera sunt necessaria ad salutem“ aufgrund seiner Zweideutigkeit, an der manche Theologen Anstoß nehmen, von jetzt an nicht mehr benutzen werde. Bei diesem seinem Bekenntnis will Major bleiben bis zu seinem Tod und damit vor Gottes Gericht treten. Die Flacianer gebräuchten die Namen Luthers und Melanchthons, um den Namen und die Ehre Christi und der Kirche zu zerstören.

Zitierhinweis

Major, Commonefactio historica, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b0e8f9be-9fe9-4734-912f-bbe9a24d1397>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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