Bibliographie/Quellen

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2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1562.

Crell, Commonefactio de remssione peccatorum (VD16: C 5772)

Crell, Paul (auf Titel)

COMMONE=
FACTIO
De verbis Symboli:
CREDO REMISSIO=
NEM PECCATORVM: ET DE
dicto Pauli: Gratia saluati estis per
Fidem, non ex vobis, non
ex operibus.
SCRIPTA PROPTER CORRV-
ptelas & suggillationes iniquißimas doctrinae since-
rioris de Iustificatione, de Poenitentia, & de bonis
operibus, aspersas Examini Theologico, quod
Ienae edidit D. Thilemannus Heshusius.
AVTORE
PAVLO CRELLIO
S. Theologiae Doctore.
VVITEBERGAE
ANNO M. D. LXXI.

Gegner:
Heshusius, Tilemann (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Wittenberg (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1571 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
133 Blatt 8°
VD 16-Nummer
C 5772
Bestandsnachweis HAB
J 601. (1).8° Helmst.
Weitere Exemplare
YK 10.8º Helmst. (4); K 145.8º Helmst. (2); 1163.5 Theol. (4); 1164.100 Theol. (4); Alv.: Aa 177 (2)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
In diesem Druck nimmt der Rat des Konsistoriums in Meißen und ehemalige Wittenberger Universitätsprofessor Paul Crell kritisch Stellung zur Veröffentlichung Heshusens „DE IVSTIFICATIONE HOMINIS PECCATORIS CORAM DEO“ (H 3072) aus demselben Jahr. Die Vergebung der Sünden stelle den wichtigsten Glaubensartikel dar, auf den alle anderen zu beziehen seien. Die gegenwärtig anhaltenden Auseinandersetzungen um die Gotteslehre und die Christologie seien letzten Endes nichts anderes als der Versuch des Teufels, die Sündenvergebung zweifelhaft zu machen. Die Verheißung Christi, dass am Ende der Zeiten Streit entstehen werde über seine Person und seine Wohltaten erfülle sich jetzt auf das schmerzlichste. Das Wort „Sünder“ zeige einen Schuldner an, der von Gott würde, fände nicht die Vergebung statt. Die Vergebung selber sei die Lösung von der Schuld und das Geschenk der Annahme durch Gott. Das ganze Leben des Menschen solle gekennzeichnet sein von der Buße, der Reue und der Vergebung der Sünden. Zusammen mit der Vergebung, die dem Sünder zuteil werde, werde der Heilige Geist gegeben, der ein neues Leben im Menschen anfange. Buße, Glauben und gute Werke seien unlösbar miteinander verbunden. Obwohl die guten Werke nicht von der Rechtfertigung zu trennen seien, so seien sie doch als Ursache der Rechtfertigung auszuschließen. Aber wer an die Vergebung der Sünden glaube, der lebe aus dieser Kraft heraus gut und Gott wohlgefällig. Crell beruft sich auf das Corpus Doctrinae Philippicum, das seit 1566 Lehrgrundlage Kursachsens war, und behauptet, dass es mit dem altkirchlichen Konsens übereinstimme. Er wolle nichts anderes behaupten als das Corpus Doctrinae. Im Evangelium werde von den Wohltaten des Sohnes Gottes, der Vergebung der Sünden, von der Anrechnung der fremden Gerechtigkeit, der Versöhnung mit Gott durch den Mittler, von der Gabe des Heiligen Geistes und dem Erbe der Seligkeit und des ewigen Lebens gesprochen. Alle diese Vorgänge hätten ihren Grund in der Barmherzigkeit Gottes. Das Evangelium sei so deutlich vom Gesetz zu unterscheiden. Es sei allein Gott, der aus seiner Gnade heraus den Sünder rechtfertige. Die Gnade Gottes schließe die guten Werke aus. Diese ganzen rechtfertigungstheologischen Überlegungen seien um so dringlicher, weil einige Flacianer nun damit begonnen hätten, aus der Rechtfertigung sola fide die Unnötigkeit der guten Werke abzuleiten. Die guten Werke seien nicht allein für die Rechtfertigung des Sünders nicht nötig, sondern überhaupt ganz und gar als nötig abzulehnen. Dieser Position widerspricht Crell. Die guten Werke seien zwar nicht als Ursache der Rechtfertigung anzusehen, jedoch als notwendige Folge der Rechtfertigung.

Zitierhinweis

Crell, Commonefactio de remssione peccatorum, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/dcc0d56c-ae9a-4701-b1b1-a6d6d75b5677>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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