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Andreae, Disputatio de electione et praedestinatione divina (VD16: A 2581)

Andreae, Jakob (auf Titel)

DISPVTATIO DE
ELECTIONE ET PRAE-
destinatione diuina.
Auspicijs Sacrosanctae Trinitatis.
PRAESIDE
AMPLISSIMO ET CLARIS-
SIMO VIRO, IACOBO ANDREAE, SACRO=
sanctae Theologiae Doctore ac Professore: Ecclesiae & Academiae
Tubingensis, Praeposito & Cancellario dignißimo, D. ac Prae-
ceptore suo omni obseruantia colendo. M. ANASTASIVS
KOMMERELLVS Tubingensis, ad subiectas Po-
sitiones, 10. Decemb. hora 7. antemeridiana,
discendi causa, respondere co-
nabitur.
TVBINGAE,
M. D. LXXIIII.

Promovend:
Kommerell, Anastasius (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Tübingen (auf Titel)
Drucker
Gruppenbach, Georg (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1574 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
26 [i.e. 22] Seiten 4°
VD 16-Nummer
A 2581
Bestandsnachweis HAB
348.10 Theol. (6)
Weitere Exemplare
151.10 Theol. (23)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Prädestinatianischer Streit
Kommentar
Mit dieser Disputation, die 181 Thesen umfasst, nimmt Jakob Andreae Stellung zum Streit um die Prädestinationslehre, der zwischen Lutheranern und Reformierten, aber auch innerhalb der lutherischen Fraktion ausgetragen wurde. Andreae beginnt mit der Feststellung, dass am Artikel der Prädestination die Heilsgewissheit hänge. Die Prädestinationslehre sei darum so anzulegen, dass sie den Trost vermehre und die Hoffnung vermehre. Darum sei präzise zu unterschieden zwischen dem Vorherwissen, der praescientia Gottes und der Vorherbestimmung, der praedestinatio Dei. Die Vermischung dieser beiden Momente mache die Erwählungslehre zunichte und raube den Trost der Glaubenden. Mit „Vorsehung“ werde die Lenkung allen Weltgeschehens bezeichnet, bei dem Gott alle Kreaturen präsent habe und alle Dinge lenke, während praedestinatio oder electio das ewige Dekret Gottes über die zu rettenden Menschen, die Buße tun und an Christus als ihren Retter glaubten, bezeichne. Der Grund für die ewige Erwählung sei nicht in menschlichen Verdiensten zu suchen, wie die Scholastiker falsch gelehrt hätten, sondern allein in der Barmherzigkeit Gottes und dem Verdienst Christi. Die menschliche Vernunft könne die Geheimnisse der Prädestination Gottes nicht erkennen. Versuche sie dies dennoch, so entstünden zwei Fehler: Entweder ginge der Trost für die Glaubenden verloren oder die Menschen würden sicher oder tugendlos. Mit dem biblischen Zeugnis sei festzuhalten, dass wen Gott erwählt habe, dem habe er auch seine Berufung ins Herz gesenkt. Die Übrigen aber seien durch Gottes verborgenes Dekret und seinen verborgenen Willen zum ewigen Unheil bestimmt, würden nicht von Gott berufen zur Buße und nicht erleuchtet, weil sie durch das verborgene Dekret Gottes zurückgewiesen sind, so dass sie nicht wahrhaft glauben können. Das ewige Dekret Gottes sei nicht an den menschlichen Werken oder Verdiensten orientiert, sondern an der Barmherzigkeit Gottes und dem Verdienst Christi. Erkenntnisgrund der Prädestinationslehre sei einzig und allein das Evangelium. In das göttliche Buch, in das die Namen der Erwählten geschrieben seien, könne indes niemand hinein schauen, da auch noch niemand Gott je gesehen habe. Wer Auskunft über seine Erwählung suche, müsse auf Christus hören, der Gott den Vater offenbare. In Christus werde offenbar, dass es nicht der Wille des Vaters sei, dass auch nur ein Mensch verloren ginge. Gott hasse die Sünde und wolle das Leben. Darum sei die Äußerung Calvins, Gott habe gewollt, dass der Mensch gefallen ist, entschieden abzulehnen. Es stelle eine Gotteslästerung dar, wenn behauptet würde, dass der ewige Gott ein Dekret gemacht habe über Menschen, die mit Notwendigkeit verdammt würden und auf keine Weise gerettet werden könnten. Diese Position sei unvereinbar mit der Verheißung und dem Eid Gottes, dass er nicht den Tod des Sünders wolle. Die Ursache für diesen Irrtum bestünde darin, dass das Vorherwissen Gottes mit seiner Prädestination vermischt werde und daraus eine Notwendigkeit abgeleitet würde, die Gott einigen Menschen mit auf den Weg gegeben habe, dass sie zur Sünde angetrieben würden. Die Sünder gingen verloren durch ihren Willen und ihr Laster gegen den Willen Gottes. Ebenso gotteslästerlich sei es, zu behaupten, dass der Unglaube auf das ewige Dekret Gottes zurückzuführen sei, in dem dieser einige Menschen zum Unglauben vorherbestimmt habe. Diese Position mache die kirchliche Verkündigung unnötig, da Gott die Verworfenen sowieso nicht erreichen wolle. Demgegenüber sei an dem Bußruf Gottes zu erinnern, der sich auf alle Menschen bezöge. Dass nicht alle diejenigen, die Gott retten möchte, auch gerettet würden, habe seinen Grund in deren Willensentscheidung gegen Gott. Wer die Predigt des Wortes Gottes verachte, den treffe nicht ein ewiges Dekret Gottes über seine Verdammung, sondern sein eigener Wille. Die Ursache des Bösen und der menschlichen Verdammnis sei nicht auf ein ewiges Dekret Gottes zurückzuführen. Vielmehr sollten die Christen Trost beziehen aus der Verheißung Gottes, die er direkt nach dem Fall getan habe. Gott habe Israel erwählt, um diese Verheißung tradieren zu lassen. Gott wolle nicht den Unglauben, sondern bestrafe in gerechter Weise die Verachtung seines Wortes. Gott verstocke die Herzen derjenigen, die sein Wort ablehnten. Es gebe kein ewiges Dekret, das die einen zur ewigen Freude, die anderen zur ewigen Verdammnis vorherbestimme, denn ansonsten würden die Menschen nicht aufgrund ihrer Sünden oder ihres Unglaubens verdammt, sondern aufgrund einer Willensentscheidung Gottes. Christus habe nicht einige Menschen zur Verdammnis vorherbestimmt, sondern er weine über die Gottlosigkeit in Jerusalem. Paulus wolle in Röm 9-11 zeigen, dass die menschliche Rechtfertigung nicht von den Werken abhänge, sondern allein von der göttlichen Erwählung. Die göttliche Prädestination sei so nicht in einem ewigen Dekret Gottes zu suchen, sondern im offenbarten Willen Christi. Allein der Unglaube werde im Evangelium als Grund für die Verwerfung genannt. Vertrete man eine praedestinatio gemina, so seien nur die Erwählten im Evangelium angesprochen, da die Verworfenen sowieso nicht berufen würden. Der Wille Gottes sei im Gesetz und Evangelium ausreichend und klar dargestellt. Außerhalb seines Wortes solle der verborgene Gott hingegen nicht gesucht werden. Gott wirke in seiner unerforschlichen Majestät alles, was er wolle. Dies sage aber nichts aus über die ewige Verwerfung der nicht Erwählten. Gott wolle durch sein Wort den Glauben, die Buße und die wahre Gotteserkenntnis hervorrufen. Zu sagen, dass Gott nicht wolle, dass einige Menschen zum Glauben kämen, stelle so eine unerhörte Gotteslästerung dar. Der Ausschluss vom ewigen Heil, das Gott allen Menschen zugedacht habe, sei einzig und allein auf die menschliche Ablehnung des Wortes Gottes zurückzuführen. Die Zustimmung der Glaubenden sei einzig und allein ein Werk des Heiligen Geistes, ein Geschenk Gottes.

Zitierhinweis

Andreae, Disputatio de electione et praedestinatione divina, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/e8e815bc-eabd-4200-8965-8db5b703a525>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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