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Kurzer Bericht über die Synode in Eisleben von 1562 (VD16: K 2761)

Mansfelder Prediger (auf Titel)

Kurtzer Bericht /
Wes sich die Prediger / Jn der
Graff vnd Herrschafft Mansfelt / in jrem
Synodo zu Eisleben dieses 1562. Jares /
den 24. Fabruarij am tage Matthie / der fur
zweien jaren in Deutscher vnd Lateini=
scher sprach / ausgegangenen Confession
halben wider alle Secten / erkle=
rungs weise / vnd sonst in an=
dern nötigen stücken / ein=
hellig vergliechen
haben.
Gedruckt zu Eisle
ben bey Vrban Gaubisch.
ANNO.
1563.

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (auf Titel)
Drucker
Gaubisch, Urban (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1563 (auf Titel)
Kommentar Druck
Zweite Ausgabe, Erstauflage 1562; Kleines Kleeblatt auf Titelblatt
Umfang und Format
31 Blatt 8°
VD 16-Nummer
K 2761
Bestandsnachweis HAB
156.22 Theol. (9)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Die Schrift berichtet von der Synode vom 24.2.1562, auf der die Mansfelder Prediger und Theologen ihr Bekenntnis von 1560 (B 1520, lat.: B 1521) überarbeitet und noch einmal unterzeichnet haben. In der Vorrede erklären sie, neben reiner Lehre auch gute Ordnung und Disziplin halten zu wollen. Die nachfolgenden Artikel seien mit Zustimmung der Obrigkeit auf dieser Synode zustande gekommen. Sie danken den Mansfelder Grafen für den bisherigen Schutz des göttlichen Worts, betonen den Zusammenhang von rechter Lehre und rechtem Leben und die Aufgabe des geistlichen wie des weltlichen Regiments, dem Bösen zu wehren und warnen insbesondere vor der Lehre der sog. Sakramentierer. In den folgenden Artikeln werden Formulierungen gegen die Täufer präzisiert und Überarbeitungen der Artikel gegen die Servetianer, Stankaristen, Antinomer, Sakramentierer und Osiandristen genannt. Zum Synergistischen Streit äußere man sich schärfer als bisher. Die Bekehrung sei in allen Teilen eine Gabe Gottes. Die Mansfelder bekräftigen die Position Luthers gegen Erasmus, den ebenfalls verwerfen müsse, wer als Religionsverwandter der Lutherischen Lehre und der CA gelten wolle. Ähnlich deutlich erfolgt die Abgrenzung gegen diejenigen, "welche gute wercke zur Seligkeit nötig achten. Diese nennet man billich die Majoristen" – ein früher Beleg für diese Bezeichnung. Den Adiaphoristen (W 3725 u.a.) halten die Mansfelder vor, dass ihre diplomatische Haltung durchaus als Unrecht zu betrachteten sei. Es folgt eine theologische Abhandlung zur Bußpraxis in der Grafschaft Mansfeld mit ausgiebiger Verteidigung der öffentlichen Buße, die man auch von nicht gebannten Reuigen fordere. Dabei verwahren sich die Prediger auch gegen den Anspruch von Juristen und Hofräten, hier eine andere Haltung durchsetzen zu wollen, und kündigen Widerstand an. Scharf bestehen die Theologen darauf, dass die Zuständigkeit für kirchliche Zeremonien allein in ihren Händen liege. Weitere Punkte betreffen die endgültige Abschaffung der Elevation beim Abendmahl, einheitliche, schriftlich niedergelegte Agenden für Taufe, Eheschließung und Wöchnerinnenkirchgang, Regelungen für Gesangbücher, Feiertage und die Entheiligung der Feiertage bei Hochzeiten und die Einrichtung einer Rentenkasse für Pfarrer und ihre Familien.

Zitierhinweis

Kurzer Bericht über die Synode in Eisleben von 1562, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/dd1f1780-892f-4675-8216-3ecba068879f>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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