Bibliographie/Quellen

Zur Übersicht

2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1219.

Etliche Schriften der Württemberger Theologen und Victorin Strigels (VD16: E 4079)

Strigel, Victorinus (aus Text oder Kolophon) , Theologen (aus Text oder Kolophon) , Christoph von Württemberg (aus Text oder Kolophon) , Albrecht Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Herzog in Preußen (aus Text oder Kolophon) , Württemberger Theologen (aus Text oder Kolophon)

Etliche Schrifften
vnd handlungen der Wirtenbergischen
Theologen vnnd Victorini Strigelij / Anno
1563. geschehen / daraus zusehen / Was
sie von seiner Pelagianischen Syner=
gia halten / sehr nützlich zu erfor=
schung der warheit /
zu lesen.
M D LXIIII.

Druck

Erscheinungsort
s.l.
Erscheinungsjahr
1564 (auf Titel)
Kommentar Druck
A 2r-3v: Vorrede A 4r-B 1r: Brief Herzog Christophs von Württemberg an Victorin Strigel (Datierung: 14. Juli 1563) B 1r-4v: Censura Theologorum Wirtenbergensium (Datierung: 10. Juli 1563) C 1r-2r: Brief Strigels an Herzog Christoph (Datierung: 1. September 1563) C 2v-4r: Stellungnahme Strigels zur Württemberger Censura C 4v-D 1v: Brief Albrechts von Brandenburg an Strigel (Datierung: 12. Juni 1563) D 2r-3v: Einige Thesen der Tübinger Disputation zwischen Strigel und den Württemberger Theologen
Umfang und Format
15 Blatt 8°
VD 16-Nummer
E 4079
Bestandsnachweis HAB
156.22 Theol. (18)
Weitere Exemplare
418.7 Theol. (11); K 62.4ºHelmst.(3); 422.1 Theol.(6)
Edition
Edition geplant
Digitalisat
Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Synergistischer Streit
Kommentar
In diesem Druck edieren die Württemberger Theologen eine Reihe von Schriften, die im Kontext der Veröffentlichung des Psalmenkommentars Strigels (B 3210) verfasst worden sind. Der Leser soll dadurch die Württemberger Position im synergistischen Streit kennen lernen. Alle Einigungsbemühungen mit Theologen, die ihre Meinung nicht offen vertreten, sondern sie verheimlichen, seien zum scheitern verurteilt, da die Irrlehre so nicht deutlich genug angezeigt und verworfen werde, die Irrlehrer nicht zum Widerruf gebracht, sondern verschont werden. Es bestehe wenig Hoffnung, dass Strigel seine synergistische Irrlehre widerrufen werde. Er zitiere in großem Umfang aus den Werken Augustins, obwohl er wissen müsste, dass er selber aus derselben Quelle widerlegt werden könne. Strigel habe sich zwar bereit erklärt, sich der Kritik seiner Kollegen zu stellen, beweise im Falle der Württemberger Theologen jedoch das Gegenteil. Als erste Quelle wird der Brief des Herzogs Christoph von Württemberg an Victorin Strigel vom 14. Juli 1563 veröffentlicht. Der Herzog hat den Brief Strigels vom 8. Mai 1563 und ein Exemplar seiner Psalterauslegung (B 3210) empfangen. Württemberg hatte durch die „Declaratio Strigelii“ (abgedruckt in F 1383, D 4v-E 4v) eine Einigung zwischen den Professoren und den Pfarrern in Jena erreichen können. Umso befremdeter ist Christoph darüber, dass Strigel nach erreichter Einigung seine Professur in Jena aufgegeben habe und Professor in Leipzig geworden sei. Damit habe er Anlass zu neuer Spaltung gegeben. In seiner Psalterauslegung habe Strigel auf seine Auslegung des 95. und 119. Psalms hingewiesen, in der er seine Lehre vom freien Willen dargelegt habe. Christoph habe darum seine Theologen mit der Lektüre dieser Auslegungen beauftragt. Diese hätten ein Gutachten geschrieben, das in Kopie beiliegt. Die Auslegung Strigels sei dunkel, und Christoph vermutet, dass er die Einigkeit nicht halten möchte. Christoph hätte sich gewünscht, dass Strigel bei der in Weimar erreichten Einheit geblieben wäre und „dem verderbten willen / des Alten / vnd nicht Widergebornen Sünders in der bekerung / kein krafft noch neigung sondern alle der gnaden Gottes / vnd der krafft des Heyligen Geystes zuschreibet.“ Auf diesen Brief folgt das Württemberger Gutachten vom 10.7.1563: Die Württemberger Theologen hätten den Psalmenkommentar gelesen unter der Fragestellung, ob die Auslegung der Psalmen 95 und 119 mit der von Strigel im Mai 1562 verfassten und von Württemberger Seite approbierten „Declaratio Strigelii“ übereinstimme. Er beginne mit der richtigen Aussage, dass die menschliche Seele und der menschliche Wille sich in der Bekehrung passiv verhielten, bevor sie durch den Heiligen Geist verwandelt würden. Strigel scheint mit diesen Worten dem nicht wiedergeborenen Willen alle Kräfte abzusprechen, mit denen er sich zur Gnade vorbereite oder sich an sie annähern könnte. In Anschluss an ein Augustinzitat stelle er fest, dass sogar das Glauben-Wollen durch Gott im Menschen bewirkt werde und die Barmherzigkeit in allen Dingen dem menschlichen Wollen zuvorkomme. Doch gebrauche Strigel im weiteren Verlauf seiner Darlegungen zweideutige Vokabeln. Dies sei sehr zu bedauern, sei doch in einem Streit die höchstmögliche Präzision erforderlich. So schreibe Strigel in seiner Auslegung des Psalms 95, dass der menschliche Wille in der Bekehrung nicht untätig noch widerspenstig sei, sondern einen gewissen Gehorsam wolle. Der Wille und das Herz widerstrebten nicht der göttlichen Handlung, sondern seien vielmehr begehrlich nach dem göttlichen Trost, mit dem ihm durch den Heiligen Geist geholfen werde. Es sei nach Strigel festzuhalten, dass der Glaube zwar ein Geschenk Gottes sei, das aber nur den Hörenden und Zustimmenden geschenkt werde. Diese Aussage widerspreche aber der vorigen, in der Strigel dem nicht wiedergeborenen Willen alle Kräfte zur Bekehrung abgesprochen habe. Denn er unterscheide so zwischen Glauben und Zustimmung und hebe damit die Identifizierung der beiden Größen in seiner „Declaratio“ wieder auf. Auch in seiner Auslegung des Psalms 119 widerspreche Strigel seiner Erklärung von 1562, indem er die These vertritt, dass die Gottesebenbildlichkeit des Menschen nicht ganz zerstört worden sei durch den Fall, sondern insofern erhalten geblieben, als der Mensch mit Vernunft begabt sei. Die Konstitution des menschlichen Wesens durch Seele und Körper werde von keinem Theologen in Frage gezogen. Strittig sei jedoch die Frage, ob die Seele oder der Wille das Gute noch wollen könne oder den Verheißungen zustimmen könne. Auf diese Frage gebe die Schrift eine Antwort, indem sie beim nicht wiedergeborenen Menschen von einem, beim wiedergeborenen Menschen von zwei Willen spreche. Der nicht Wiedergeborene sei völlig zum Bösen verkehrt. Er könne nicht zustimmen und gehorsam sein und sei ein Feind des göttlichen Wortes. In dem Wiedergeborenen seien zwei miteinander im Streit liegende Willen zu finden, der alte und der neue (Röm 7, Gal 5). Strigel gebe nun in seiner zweideutigen Auslegung nicht an, von welchem Willen des Wiedergeborenen er rede. Als nächstes veröffentlichen die Württemberger Theologen die Antwort Strigels auf ihr Gutachten vom 1.9.1563: Strigel habe niemals Lust am Streit gehabt und halte die Eintracht unter den Theologen für ein hohes Gut. Mit seinem Wechsel von Jena nach Leipzig habe er dem Frieden dienen wollen. Darum tue es ihm Leid, dass der Herzog nicht mit seiner „Declaratio“ zufrieden sei. Als Beilage zu diesem Brief übersende er dem Herzog einen Brief des Herzogs Albrecht von Preußen an ihn, in dem seine Auslegung als dem Wort Gottes gemäß bezeichnet werde. Er habe kein so hartes Gutachten aus Württemberg erwartet, sei doch zwischen ihnen und ihm gerade erst die Einigkeit festgestellt worden. Die bleibende Gottebenbildlichkeit werde durch zahlreiche Stellen Augustins bestätigt. Auch die Zustimmung des menschlichen Willens zum Wort Gottes stützt Strigel durch Augustinzitate ab. Der Mensch verfüge über keinen Willen, mit dem er sich zum Empfang der Gnade vorbereiten oder sein Heil verdienen kann, aber sehr wohl über einen Willen, der die Wohltaten Gottes annehmen könne. In dem Schreiben des Herzogs Albrecht von Preußen an Strigel vom 12.6.1563 dankt der Herzog zunächst für dessen Schreiben vom 8. Mai und die Übersendung des Psalmenkommentars. Er ist dankbar für die erbauliche Auslegung Strigels und lässt ihm 100 Taler zukommen. Auch die Lehre Strigels vom freien Willen in der Auslegung der Psalmen 95 und 119 sei dem Wort Gottes gemäß. An diesen Brief schließt sich der Abdruck der Thesen 16-31 der Tübinger Disputation Theodor Schnepfs, des Schwagers Strigels, an, in der dieser die Position Strigels nach dem Württemberger Gutachten und der Antwort Strigels darauf noch einmal deutlich und unmissverständlich abgelehnt habe.

Zitierhinweis

Etliche Schriften der Württemberger Theologen und Victorin Strigels, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c57f6423-1c66-4f79-b0fc-fbba21822df3>. (Zugriff am 13.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

Zur Übersicht