Bibliographie/Quellen
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Wigand, Vom Amt des Gesetzes (VD16: W 2894)
Wigand, Johannes (auf Titel)
Vom Ampt
Des Gesetzes kurtzer vnd Freundtlicher
Bericht auff Amßdorffs
Sturmschrifft.
Johannes Wigandus der
H. Schrifft Doctor.
M. D. Lxiiij.
- Gegner:
- Amsdorf (Amsdorff), Nikolaus (auf Titel)
Druck
- Erscheinungsort
- Frankfurt a. M. (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Braubach, Peter (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1564 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Zwei Lindenblätter auf Titelblatt<br> einzige in VD 16 nachgewiesene Ausgabe
- Umfang und Format
- 8 Blatt 4°
- VD 16-Nummer
- W 2894
- Bestandsnachweis HAB
- K 310.4° Helmst. (12)
- Weitere Exemplare
- 169.4 Theol. (7); 278 Theol. (4); Alv.: V 555 (4)
- Edition
- Ediert in unserer Ausgabe Bd. 4, Nr. 11, S. 228-245.
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Antinomistischer Streit
- Kommentar
- Mit diesem Druck antwortet Wigand auf einen erzürnten Brief Amsdorfs, in dem die Kontroverse um die Gesetzesproblematik zwischen den beiden Theologen endgültig aufgebrochen war. Amsdorf habe in seinem Schreiben an ihn auf die genannten Punkte in seinem Brief nicht geantwortet, ihm dafür aber Positionen unterstellt, die er nie vertreten habe. Nach Amsdorf ist das Gesetz oder die Erfüllung des Gesetzes von Gott nicht zum Leben gegeben. Gegen diese Position hält Wigand fest, dass der Täter des ganzen Gesetzes gerecht vor Gott sei und leben werde. Doch da nach dem Fall kein Mensch mehr das Gesetz erfüllen könne und so die Verheißung des Lebens nicht mehr mitgeteilt würde, habe das Gesetz nun anklagende Funktion erhalten. Es zeige die Größe der Sünde an und verfluche den Menschen. Doch habe Christus das Gesetz erfüllt. Diese Gesetzeserfüllung werde geschenkt und zugerechnet im Glauben an Christus und sei die Gerechtigkeit des Glaubenden vor Gott. Dem Gesetz komme neben dem anklagenden Gebrauch auch die Funktion eines Maßstabs für christliches Leben zu. Aufgrund der bleibenden Sünde komme es auch bei den Wiedergeborenen Christen nur zu einer unvollständigen Gesetzeserfüllung. Gesetz und Evangelium dürften nicht ineinander gemengt werden. Gottes Gesetz bleibe heilig, gerecht und gut, auch wenn die Menschen es nicht mehr erfüllen könnten. Wenn Amsdorf weiter daran festhalte, dass das Gesetz nicht zum Leben gegeben sei, so werde er als Antinomer gelten müssen. Wigand habe den Majorismus, den Major in seinem Vaterland, der Grafschaft Mansfeld ausgesägt habe, bereits schriftlich widerlegt. Wenn Major von guten Werken rede, die nötig seien zur Seligkeit, so meine er die Werke, die in uns geschehen und die wir tun könnten in diesem Leben. Diese Werke seien aber nun gerade nicht eine Erfüllung des Gesetzes. Darum sei es nicht legitim, seine Position mit der Majors zu vergleichen.
Zitierhinweis
Wigand, Vom Amt des Gesetzes, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/cdec6107-84e8-4373-b211-f9974fa087ec>. (Zugriff am 10.11.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.