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Repetitio et confirmatio sententiae de peccato originali (VD16: M 5059)

Musaeus, Simon (auf Titel)

REPETITIO ET
CONFIRMATIO ORTHODO-
XAE SENTENTIAE DE PECCA=
TO ORIGINALI: QVOD NEQVA=
quam sit vlla substantia, sed extrema substantiae
a Deo conditae corruptio: sulta & com=
munita immoto scripturae
fundamento.
Per D. Simonem Musaeum.
ADVERSVS FALSAM ET CA=
LVMNIOSAM REFVTATIONEM
Matthiae Flacij Illyrici & eius
filij satellitis.
IENAE
Impressum per Donatum Ritzenhan,
Anno M. D. LXXIII.

Gegner:
Flacius, Matthias (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Jena (auf Titel)
Drucker
Richtzenhan, Donat (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1573 (auf Titel)
Umfang und Format
21 Blatt 4°
VD 16-Nummer
M 5059
Bestandsnachweis HAB
Alv.: U 120 (28)
Weitere Exemplare
--
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Erbsündenstreit
Kommentar
Mit diesem Druck antwortete Simon Musäus auf die „refutatio sententiae Doct. Musaei de originali peccato“ (F 1479), die Matthias Flacius Illyricus gegen ihn in den Druck gegeben hatte. Musäus habe, durch Flacius in den Erbsündenstreit hineingezogen, bereits vor seiner Kirche ein Bekenntnis abgelegt, dass die Erbsünde auf keine Weise als Substanz verstanden werden könne, ohne dass dadurch Gott das Werk Satans, die Sünde hervorzurufen, zugeschrieben werden müsste und Gottes Gerechtigkeit und Güte vernichtet werden müssten. Die Position der Erbsünde als Substanz impliziere auch die Zuschreibung von Allmacht an den Satan, schaffe er doch nach dieser Sicht neue Substanzen und spezifische Formen. Früher habe auch Flacius richtig gelehrt, dass der Mensch vor dem Fall einen freien Willen gehabt und als Geschöpf Gottes ihm gedient habe. Nach dem Fall aber sei der Mensch, so der junge Flacius, durch den Satan verführt und von Gott zum Tode verflucht worden und so zu einem verkehrten und bösen schlechten Bild oder Form geworden. Doch habe Flacius seine Position geändert und vertrete heute die Sicht, dass das Bild des Satans durch den wirksamen Fluch Gottes erzeugt worden sei. Dagegen hält Musäus fest, dass Gott aufgrund seiner wesenhaften und unveränderlichen Güte keine wirksame Kraft erzeugen könne, die das Bild des Satans hervorrufe. Die menschliche Schuld und Sünde könne nicht auf Gott, die Quelle alles Guten und den Feind des Bösen zurückgeführt werden. Gott strafe die Sünde, er bewirke sie nicht. In Gott sind für Musäus keine miteinander im Streit liegenden Willen und Handlungen zu finden. Gott strafe mit seiner richterlichen Gerechtigkeit die gefallenen Menschen. Gerechtigkeit gehöre zur unveränderlichen Substanz Gottes, die material zu bestimmen sei als moralisches Gut, Güte oder Heiligkeit, wie sie im Dekalog skizziert und offenbar sei. Die Erbsünde entstehe aus der Übertretung des göttlichen Gebotes, nicht durch das Wirken des Fluches Gottes. Flacius kenne drei Ursachen der Sünde: den Menschen, Satan und Gott. Der Mensch habe das Paradiesgebot übertreten, der Satan habe das Bild Gottes zu seinem Bild umgewandelt, unterstützt durch den wirkmächtigen Fluch Gottes. Diese Argumentation raubt nun für Musäus Gott die Ehre, und mache seine Fähigkeit, die sündige Welt zu richten, zunichte. Denn wenn Gott selbst ungerecht sei, wie könne er dann die Welt richten. Flacius schreibe mit seiner Rede vom wirkmächtigen Fluch Gott die Bewirkung der Sünde zu. Nähme man mit Flacius eine Metamorphose der guten Wesensform in eine schlecht an, so müsse dies auch für die gefallenen Engel gelten. Da nun aber keine Kreatur die eigene Substanz vom Guten zum Bösen verändern könne, falle die Schuld auf Gott zurück. Damit aber verliere Gott seine Güte und Heiligkeit. Gott müsste sich dann auch selber mit seiner richterlichen Gerechtigkeit strafen. Dagegen sei Gott völlig frei zu halten von der Verderbnis und Transformation der Engel wie der Menschen. Vielmehr sei der Teufel deren Ursache. Nach dieser Kritik an der Position des Flacius schaut Musäus zurück auf die gemeinsame Geschichte. Flacius habe zu Recht Stellung genommen gegen Melanchthons Lehre von den tres causae in der Bekehrung des Menschen. Berechtigter Weise habe er gegen die Adiaphoristen und Strigel darauf hingewiesen, dass die Erbsünde nicht nur ein Verderbnis der Akzidenzien darstelle, sondern die menschliche Substanz selber betreffe. Dies habe Musäus immer zusammen mit Flacius bekannt und wolle dies auch bis zu seinem Ende tun. An der Formulierung, die Erbsünde sei die Substanz des Menschen selbst, von Flacius in der Weimarer Disputation von 1560 verwandt, habe er aber mit der Zeit immer größere Zweifel bekommen. Im Weimarer Konfutationsbuch (1559), das er zusammen mit Stössel auf Latein geschrieben habe und das von Maximilian Mörlin auf deutsch herausgegeben worden sei, habe er diesen Satz absichtlich ausgelassen. Auch in seinen anderen Schriften sei dieser Satz nicht zu finden. Trotzdem habe die Kritik an seiner Person und Theologie nicht aufgehört. Man habe ihm vorgehalten, mit Flacius zu lehren, dass die Verderbnis des Menschen die Erbsünde sei, diese Verderbnis von Gott komme und darum die Erbsünde ebenfalls von Gott bewirkt werde. Gegen diese Anschuldigungen hält Musäus fest, dass er die Substanzveränderung aufgrund eines Aktes Gottes gerade nicht lehre. Die substantianische Erbsündendefinition lasse sich nicht durchführen, ohne dass Gott zum Urheber des Bösen und der Schuld gemacht werde. Die akzidentianische Gegenposition hingegen scheine ihm nicht der Schwere der Erbsünde gerecht zu werden. Doch könne er sie akzeptieren, wenn „accidens“ derart interpretiert werde, dass es ein Ding ausdrücke, das keine Substanz sei, sondern in etwas anderes veränderbar sei. Doch sei die Erbsünde reale Herrscherin über die Glieder des Körpers und die Seele, so dass im gefallenen Menschen nichts Gutes zu finden sei.

Zitierhinweis

Repetitio et confirmatio sententiae de peccato originali, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/d0ce2ed6-d29b-492a-b4c3-8abe28f79eb5>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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