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Synode zu Eisleben (VD16: K 2760)

Mansfelder Prediger (auf Titel)

Kurtzer Bericht /
Wes sich die Prediger / Jn der
Graff / vnd Herrschafft Mans=
felt / in jrem Synodo zu Eisleben
dieses 1562. Jares / den 24.
Februarij am tage Matthie / der /
fur zweien jaren in Deutscher vnd
Lateinischer sprach / ausgegange=
nen Confession halben wider alle
Secten / erklerungs weise / vnd
sonst in andern nötigen
stücken / einhellig
vergliechen
haben.
Gedruckt zu Eisle=
ben bey Vrban Gaubisch.

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (auf Titel)
Drucker
Gaubisch, Urban (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1562 (auf Titel)
Umfang und Format
30 Blatt 4°
VD 16-Nummer
K 2760
Bestandsnachweis HAB
G 537.4° Helmst. (4)
Weitere Exemplare
J 189.4° Helmst. (5); H 12.4° Helmst. (5); H 145.4° Helmst. (2); Ts 408 (2); J 173.4° Helmst. (17)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck
Kommentar
Die Schrift enthält eine Art Ergebnisprotokoll der Synode vom 24.2.1562, auf der die Mansfelder Prediger und Theologen eine Wiederholung und Ergänzung ihres Bekenntnisses des Jahres 1559 vornahmen. Mit Hinweis auf die herrschenden betrübten Zeiten und die nach Luthers Tod aufgetretenen Spaltungen, Trennungen und Abweichungen, vor denen dieser gewarnt habe, erklären die Prediger in der Vorrede, neben reiner Lehre auch gute Ordnung und Disziplin halten zu wollen, weshalb sie sich mit Zustimmung der Obrigkeit auf einer Synode auf die nachfolgenden Artikel geeinigt hätten. Sie danken den Mansfelder Grafen für den bisherigen Schutz des göttlichen Worts, betonen den Zusammenhang von rechter Lehre und rechtem Leben und die Aufgabe des geistlichen wie des weltlichen Regiments, dem Bösen zu wehren. Die Prediger warnen vor der Lehre der Sakramentierer; man habe darüber eine gesonderte Schrift (nämlich S 10168) verfaßt, die vor allem für die Christen in Frankreich gemeint sei, für die die Sacramentierer "vmb sie die nechsten und ansehnlichsten sind". Der Hauptteil der Schrift gilt der Präzisierung der eigenen "Confession" von 1560 (Bekendtnis der Prediger in der Graffschafft Mansfeld ... Wider alle Secten / Rotten / vnd falsche Leren B 1520, lat. Übersetzung von Zacharias Prätorius B 1521), die auf der Synode von allen Predigern noch einmal unterzeichnet wurde. Ausgiebig wird erklärt, warum diese Ergänzung überhaupt nötig sei, nämlich weil man den Eindruck von Uneinigkeit widerlegen wollte, neuen Pastoren die Zustimmung ermöglichen, die Verpflichtung darauf intensivieren und den Corruptelen widersprechen. Zumal man sich ob der großen Eile, in der das Bekenntnis entstanden sei, die Verbesserung durch wohlmeinende Kritik schon vorbehalten hätte, habe man nun bei der Durchsicht Stellen gefunden, deren Formulierungen zu nahe am Lateinischen gewesen seien, eine andere Deutung ermöglicht hätten oder "aus versehen improprie oder nicht eigentlich gesetzet" gewesen seien. Man rede jetzt "fursichtiger / deutlicher / verstendlicher / vnd eigentlicher", um Ärgernis für die Einfältigen zu vermeiden und den Calumnien zuvorzukommen. Bei der Confutation der Verfälschungen sei man früher in der Hoffnung auf Besserung der Irregeleiteten "etwas linder gewesen, denn es wol die sachen erfordert." Doch weil man sich in darin getrogen sehe, habe man sich in der Repetition "etwas scherffer gegen sie erkleren müssen." In den folgenden Artikeln werden Formulierungen gegen die Wiedertäufer präzisiert, die "etwas vndeutsch gesetzt" gewesen seien. Der Artikel wider die Servetianer hätte zum Teil Psalmsprüche nach der Übersetzung aus den Väterzitaten enthalten, die nicht mit Luthers Übersetzung übereinstimmten. Auch die Artikel wider die Stankaristen, die Antinomer und die Sakramentierer werden in einigen Formulierungen genauer gefaßt. Im Abschnitt wieder die Osiandristen wird auf Unzulänglichkeiten im Druck verwiesen. Zum Synergistischen Streit äußere man sich schärfer als bisher; die Confessio (B 1520) sei von Sarcerius sehr milde verfaßt gewesen, doch damit habe man wenig ausgerichtet: Zwar schwiegen einige der Skribenten, doch würden sie ihren Irrtum verteidigen oder beschönigen. Die Mansfelder präzisieren ihre eigenen Aussagen: Wenn sie vom freien Willen redeten, sei damit der vom Sohn Gottes geschenkte gemeint, "von welchem willen wir vor der bekerung nicht ein füncklein gehabt". Die Bekehrung wie ihre Teile seien Gabe Gottes. Die Kirchenväter hätten in dieser Frage umständehalber "incommode geredet", die Synergisten würden Augustin häufig für sich in Anspruch nehmen, doch wenn man seine Meinung genau ansehe, "so helt ers mit vns wider die Synergiam". In der Bekehrung werde der tote Wille "pure passive" entzündet. Dieser erweckte Wille halte sich danach auch zum Teil aktive; gute Werke entstünden aus Gott, "doch nicht gar one mitwirckung vnsers willens / allein das er der Werckmeister ist / wir das Werckzeug". Die Mansfelder bekräftigen die Position Luthers gegen Erasmus und bestreiten den Synergisten die Aussage, Luthers Position über den freien Willen "sey sein ernst nicht gewesen". Wer nicht Erasmus verwerfe, den halte man nicht für einen Religionsverwandten der Lutherischen Lehre und der CA. Ähnlich deutlich erfolgt die Abgrenzung diejenigen, "welche gute wercke zur Seligkeit nötig achten. Diese nennet man billich die Majoristen" – ein früher Beleg für diese Bezeichnung. Unter Berufung auf Majors berühmten Spitzensatz aus der Schrift M 1996 gegen Amsdorf erklären die Mansfelder, in ihrem Bekenntnis sachte gefahren zu sein, da Sarcerius Hoffnung auf Besserung gehabt habe. Doch es sei deutlich, daß weder Major noch andere große Doktoren die Worte an sich selbst verwerfen würden und "freflich trotziglichen die Maioristische Proposition zu erhalten sich vnterstanden." Deshalb wolle man hier die Proposition "simpliciter ex nostris Ecclesijs rejicirn vnd damnirn" und alle Verteidiger und Glossatoren für keine wahren Lutheraner halten. Gegen die Adiaphoristen und besonders die verschiedenen Akten und Schriften (W 3725 u.a.) derjenigen, die mit ihrem Nachgeben kein Unrecht getan haben wollen, erinnert man daran, daß "den Adiaphoristen von den anderen / so etwas hefftig wider die geschrieben / nicht vnrecht geschehen" sei. Wer von ihnen nicht glauben wolle, damals Unrecht getan zu haben, dem werde Gott zu seiner Zeit die Wahrheit offenbaren. Die Ergänzungen zur ihrem Bekenntnis abschließend korrigieren die Mansfelder eine Reihe Druckfehler. Die übrigen Teile der Schrift enthalten eine theologische Fundierung der Bußein der Grafschaft Mansfeld mit ausgiebiger Verteidigung der kritisierten Praxis, auch für nicht gebannte Reuige die öffentliche Buße zu fordern. Dabei verwahren sich die Prediger auch gegen den Anspruch von Juristen und Hofräten, hier eine andere Haltung durchsetzen zu wollen, mit Aussagen, die zumindest konsequenten passiven Widerstand ankündigen. Scharf ziehen die Theologen die Grenze der Kompetenzen, die für kirchliche Zeremonien allein in ihren Händen liege. Weitere Punkte betreffen die endgültige Abschaffung der Elevation beim Abendmahl, einheitliche, schriftlich niedergelegte Agenden für Taufe, Eheschließung und Wöchnerinnenkirchgang, Regelungen für Gesangbücher, Feiertage und die Entheiligung der Feiertage bei Hochzeiten. Abschließend werden detaillierte Maßnahmen für die Einrichtung einer Rentenkasse für alte Pfarrer und ihre Witwen und Waisen getroffen.

Zitierhinweis

Synode zu Eisleben, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c4778462-eddd-4e82-92e4-5322e6bc60b3>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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