Bibliographie/Quellen

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Kurzer Bericht von den Artikeln der Lehre mit Anzeigung klarer Schrift (VD16: G 279)

Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (aus Text oder Kolophon)

Kurtzer Bericht von
Artickeln der Lehre / mit anzeigung
klarer schrifft / dawider von etlichen
in Kirchen der Augspurgischen Confession / ge=
handelt vnd gelehrt ist / Vnd jhnen darin
widerstanden hat müssen werden /
zu erhaltung derselben
Artickel.
2. Timoth. 2.
Der feste grund GOTTES bestehet / vnd hat dises
Siegel / Der HERR kennt die seinen / vnd es tröst ab
von der vngerechtigkeit / wer den Namen Christi nen=
nen.
M. D. LXII.

Gegner:
Major, Georg (aus Text oder Kolophon) ; Mathesius, Johannes (aus Text oder Kolophon) ; Melanchthon, Philipp (aus Text oder Kolophon) ; Osiander, Andreas (aus Text oder Kolophon) ; Wittenberger Scholastiker (aus Text oder Kolophon) ; Zwinglianer (aus Text oder Kolophon)

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Geißler, Heinrich (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1562 (auf Titel)
Kommentar Druck
Lindenblatt unter "Artickel"
Umfang und Format
8 Bl. 4°
VD 16-Nummer
G 279
Bestandsnachweis HAB
H 134. 4° Helmst. (11)
Weitere Exemplare
183.9 Theol. (8); Alv.: U 164 (8)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit, Allgemeiner Druck
Kommentar
Nach dem Scheitern des Naumburger Fürstentages gibt Gallus in dieser Schrift (ohne expliziten Bezug darauf) eine Übersicht über die strittigen Fragen innerhalb der Kirchen der CA. Ohne weitere Einleitung, nur mit Wiederholung der Titelformulierung beginnt G. die Aufzählung der Streitfragen, wobei er jeweils nach einer positiven Formulierung der Lehre der CA die abweichenden Lehren anführt und erläutert, beginnend mit dem Artikel von den Adiaphora: Mit Interim und der Lehre von den vermeinten Adiaphora sei ein Kompromíß mit dem antichristlichen Papsttum in Lehre und Zeremonien gesucht worden. Diese Haltung sei noch "durch das grosse buch Actoru(m) Synodicorum" (Ex actis synodicis, W 3725) verteidigt worden, weshalb man weiter dagegen streiten müsse. Der zweite Artikel behandelt Majors Lehre von der Notwendigkeit der guten Werke zu Seligkeit. Auch wenn Major die Worte nicht mehr verwende, habe er die Meinung nicht aufgegeben, wie sein "Bekentnis" (M 2005/2006) bezeuge. Die Werke würden in die Rechtfertigung eingemengt, "als Mathesius lauter spricht in seinen Leichenpredigten / Wir werden für Gott gerecht vnd angeneme Imputatione & inchoatione". Der dritte Artikel betreffe die eigentliche Rechtfertigungslehre, nämlich die Lehre Osianders von der wesentlichen Gerechtigkeit Gottes. Der vierte Artikel betreffe die Lehre vom Freien Willen. Schon im Interim sei darüber gelehrt worden, der Mensch sei nicht wie ein Block, sondern wirke mit seinem freien Willen an seiner Bekehrung mit. Der Streit gehe letztlich um die Frage, woher dieser gute Wille komme, ob von Gott oder zumindest teilweise vom Menschen; das werde auch in den Actis Synodicis und der letzten Auflage der Loci gelehrt. Der fünfte Artikel gehe um den Unterschied von Gesetz und Evangelium. Die Scholastici Wittebergenses hätten erklert, das Evangelium sei auch eine Werklehre, die den neuen Gehorsam lehre und den Unglauben strafe. Dadurch würden das Evangelium in eine Werklehre verkehrt, mit höchster Gefahr für angefochtene Gewissen. Der siebte Artikel betreffe die Lehre vom Abendmahl; die alten und neuen Zwinglianer lehrten, das Brot sei allein figürlich der Leib Christi oder daß eine Kraft des Leibs dadurch in den Menschen komme, der Leib sei und bleibe oben im Himmel. Er werde hier unten nicht gereicht und empfangen. So lehrten Calvin und seine Jünger. Damit nähmen sie den Kern aus dem Abenmahl. Andere wollten sich nicht eindeutig festlegen und seien damit im Grunde auch Zwinglianer. Der siebte Artikel handele vom Amt der Schlüssel, nämlich dem Unterschied von geistlichem und weltlichem Regiment. Dagegen werde mit der Tat gehandelt, indem sich das Papsttum dem weltlichen Regiment entzogen und es sich zugleich dienstbar gemacht habe zur Unterdrückung der Wahrheit. Jetzt würden dagegen viele weltliche Gewalten der Strafung durch das geistliche Regiment entziehen und sich selbst in das geistliche Regiment hineindrängen. Auf der anderen Seite ständen die Sakramentierer, die das Geistliche wieder in das weltliche hineinmengten. Diese Punkte habe er wider das vielfältige Lästern und Lügen noch einmal klar zusammenstellen wollen. G. schließt mit dem Herrenwort, daß die Pflänzlein menschlicher Vernunft, die nicht der himmlische Vater gesät habe, ausgerissen werden sollen.

Zitierhinweis

Kurzer Bericht von den Artikeln der Lehre mit Anzeigung klarer Schrift, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a5eb4238-3450-4e4d-a406-d42badcaf229>. (Zugriff am 22.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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