Bibliographie/Quellen
2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 1082.
Antort des Flacius Illyricus auf etliche seiner Mißgönner (VD16: F 1262)
Flacius, Matthias (auf Titel)
ANtwort Matthie
Flacij Jllyricj / auff etliche
seiner Mißgünner vnbilliche vnnd vnge=
gründte aufflagen.
PSALM. 109.
Sie reden gifftig wider mich allenthal=
ben / vnd streiten wider mich on vrsach.
ANNO M. D. LXII.
- Gegner:
- Strigel, Victorinus (aus Text oder Kolophon)
Druck
- Drucker
- Schmid, Peter (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1562 (auf Titel)
- Kommentar Druck
- Ornament auf Titelblatt
- Umfang und Format
- 8 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- F 1262
- Bestandsnachweis HAB
- K 310.4° Helmst. (6)
- Weitere Exemplare
- 163.20 Theol. (6)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Synergistischer Streit
- Kommentar
- In einer Verteidigungsschrift nach seiner Entlassung in Jena setzt sich Flacius gegen seiner Ansicht nach unbegründete Vorwürfe zur Wehr; er klagt über die Lügen und Lästerungen gegen ihn und andere Kritiker von Korruptelen; doch stärke die Lästerung ihn auch, denn sie liefere Beweise, daß seine Sache gut, die seiner Widersacher teuflisch sei: Die offensichtlichen Lügen zeigten, daß die Sache seiner Gegner nicht vom Heiligen, sondern einem bösen Geist getrieben werde. Zweitens zeige der Umstand, daß trotz intensiver Suche nach realen Vorwürfen nichts Substantielles sondern nur Lügen gegen ihn vorgebracht werden könnten, das nichts Sträfliches an seinem Leben oder seiner Lehre zu finden sei. Drittens zeige der große Zorn des Teufels gegen ihn und seine Mitstreiter, daß er etwas Wichtiges und Richtiges zu Gottes Ehren getan haben müsse. An ihren Früchten, also Schriften und Handlungen solle man die Gegner erkennen. So sollten auch die gedruckten und ungedruckten Schriften nach seiner Entlassung in Jena verstanden werden, etwa der "gedruckte schmehzetel" (Einblattdruck Newe Zeitung, 1561), auf den er kürzlich geantwortet habe (F 1431). Danach hätten seine -- mit entsprechenden Bezeichnungen charakterisierten -- Gegner in Jena öffentlich angeschlagen, daß ein Student bekannt habe, eine Schmähschrift von Flacius verbreitet zu haben. F. sieht dahinter einen Anschlag des Teufels nicht nur auf ihn, sondern die ganze Kirche. Deshalb müsse er jetzt seine Unschuld beweisen, obwohl eigentlich ja der Kläger die Schuld des Angeklagten beweisen müsse, wobei er hätte angehört werden müssen. Um zu zeigen, wie sehr ihm Unrecht getan wurde, bringt Flacius die angebliche Schmähschrift in Volltext mit Übersetzung zum Abdruck. Er habe die folgenden Zeilen nur als Merkzettel aufgeschrieben, zu mehr seien sie auch nicht nützlich. Wenn er habe schmähen wollen, hätte er ausführlicher und verständlicher schreiben müssen. Zudem sei dieser Zettel ohne seinen Wissen und Willen ausgebreitet worden. Der Merkzettel ist ursprünglich auf Latein geschrieben und enthält unter der Überschrift "Causae verae dep." 10 Sätze, manche kaum mehr als drei Wörter lang. Die von Flacius gelieferte Übersetzung, betitelt "Ware vrsach der Abs." ist nur unwesentlich umfangreicher und akkurat in der Wiedergabe der knappen Notizen. Als Gründe werden u.a. aufgeführt Verhinderung vieler Zuchtmandate, Widerlegung des Konsistoriums, unausgesetzte Fortführung des Streits mit Strigel und Ablehnung aller Amnestie, "Die freyheit d(er) außlendischen druckereyen", Ermahnung an St. und Aufzeigen der von ihm angerichteten Ärgernisse und ähnliches mehr. Diese wenigen Sätze, argumentiert F. überzeugend, könne ein vernünftiger Mensch nicht für eine Schmähschrift halten, zumal er ihre Verbreitung nicht befohlen habe, was der gegen ihn angeführte Zeuge selber zugegeben habe. Inhaltlich stehe er aber zu der Schrift: Daß die angeführten Gründe tatsächlich zu seiner Entlassung geführt hätten, könne er auch mit der Schrift belegen, mit der er vor fast hundert Leuten entlassen worden sei. Über die Ursachen sei damals in Jena auch offen geredet worden. Was andere öffentlich geredet hätten, solle, wenn er es für sich als Gedächtnisstütze aufzeichne, eine Todsünde sein. Er wolle gar nicht lange darüber reden, wie vielfältig er gegen alle Billigkeit behandelt worden sei: man habe ihn nicht vorgeladen, der Zeuge sei mit Gewalt und Drohung zur Aussage gegen ihn gebracht worden, kaiserliche Rechte seien mißachtet worden, als akademischen, graduiertem Gelehrten hätte ihm eine "bedachtsamere" Behandlung zugestanden, so wie es auch für einen Theologen eines vorsichtigeren Vorgehens bedurft hätte. Zumal diejenigen, die sich in bösen Zeiten im Kampf gegen den Teufel verdient gemacht hätten, dieses Privileg genießen sollten, aber es gebe keine Ehrerbietung für die treuen Diener mehr. Wenn er gezwungen werde zu reden, werde er publik machen, wie einige mit den Privilegien umgingen. Denn er erinnere sich noch gut, wie ihm vorgeworfen worden sei, sein Amt nicht "als ein erlicher biderman" ausgeübt zu haben. Er zitiert eine längere lateinische Passage aus einer nicht näher bezeichneten Schrift gegen ihn, in der beklagt wird, wie viel Bosheit, Eifer und Zorn gegen die wahre Religion entstanden sei. Mit dem Ausruf, daß man auf der Suche nach Lästerern bei diesen fündig geworden wäre, und daß man die Raben begnadige und die Tauben strafe, endet die Schrift.
Zitierhinweis
Antort des Flacius Illyricus auf etliche seiner Mißgönner, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/f6bf2adf-0293-48c9-a876-683ccd3a7be0>. (Zugriff am 12.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.