Bibliographie/Quellen
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Wahrhaftiger Gegenbericht auf den Abschied der Gesandten Augsburgischer Konfession (VD16: V 2326)
Canisius, Petrus (erschlossen)
Vom Abschid des
Colloquij zu Wormbs /
M. D. LVII.
Warhafftiger gegenbericht auff
das Büchlin zu Franckfurt
am Mein den VI. De=
cembris auß=
gangen.
Druck
- Erscheinungsort
- Dillingen (erschlossen)
- Drucker
- Mayer, Johann (erschlossen)
- Erscheinungsjahr
- 1557 (auf Titel)
- Umfang und Format
- 8 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- V 2326
- Bestandsnachweis HAB
- 240.64 Quod. (12)
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Wormser Gespräch
- Kommentar
- Reaktion der katholischen Seite auf Melanchthons "Abschied" (S 5144), der Schrift, die nach Abbruch des Wormser Religionsgesprächs erschien. Der Autor erklärt, nach Ende des Colloquiums hätten die CA-Verwandten Theologen ein Büchlein in Frankfurt ausgehen lassen, in dem sie eine Darstellung geben, die bei vielen "gutherzigen altglaubigen" auf Kritik gestoßen sei. Die CA-Verwandten würden behaupten, das Gespräch sei "gar zerschlagen" gewesen "vnd gleichwol den glimpff auff sich zu ziehen, die verhindernuß aber desselbigen dißmals auff vnsern theil zuuerschieben gedencken." Darauf wolle er einen Gegenbericht abgeben, um "der alten waren Catholischen Religion liebhabende leuth" zu trösten und zu verhindern, daß die Gegenseite mit ihrem Bericht sich "bei dem gemeinen pöfel hindurch zutringen vnderstehet." Der Autor äußert seine Verwunderung über diese klugen Leute, "weil sie selbs wol wissen, wes sie jhrem teil in disem handel für ehr eingelegt, und wes sie vor ein gewin erlangt", so daß sie lieber still sein sollten als durch ihren "vnzeytigen mißbericht vnserm theil zu warhafftigem gegenbericht (jnen jren vnglimpff zuentdecken) vrsach geben." Das Kolloquium sei nicht beendet worden, weil es "gar zerschlagen sein soll", sondern weil "die trennung der Augspurgischen Confession in jr selbst ... vorgefallen". Alle Verständigen hätten deswegen eingesehen, daß das Gespräch eingestellt und aufgeschoben werden müsse, und gehofft, "das es ein ander mal zu schleunigerm vnnd meher fruchtbarem außgang vil ein bequemere anstellung bekommen werde." Erst nach Veröffentlichung der Acta der Verhandlungen, die vermöge des Reichsabschieds noch der Geheimhaltung unterlägen, werde man sehen, wie sich die beiden Seiten verhalten haben und welche Seite "mit vnbeschaidenem bochen vnd beiden vnzeitigem schenden, schmehen vnd scharren gleich zu anfang den handel in verbitterung gezogen" habe, so daß von Beginn an keine Aussicht auf ein gütliches Gespräch und eine Einigung bestanden habe. Der Autor kündigt an: Sollten die Protestanten vor der Zeit Akten veröffentlichen, um einen Vorteil in der Bewertung des Kolloquiums zu erreichen, werde die Gegenseite alle unrechtmäßigen Berichte "mit gegründter warheit" widerlegen und den Reichsständen das Urteil anheim stellen, welche Seite die Gelübde des Stillschweigens übertreten habe. Um der Öffentlichkeit ein Urteil zu ermöglichen, an welcher Seite diesmal die Gespräche gescheitert seien, sei es zu erweisen, "das die Confessions verwandten zu einiger vergleichung mit vnserer alten wahren Religion niemals einigen lust noch willen getragen, Sonder allein gesucht, wie sie dieselbige alte wahre Religion noch in fernere verachtung setzen, jre Secten außbraiten vnnd (wie sie selbst reden) dem Bapstumb einen stattlichen abbruch thun möchten." Dazu hätten sie versucht, in gesonderten Verhandlungen ihre inneren Meinungsverschiedenheiten zu überwinden, um wie ein Mann gegen die alte Religion auftreten zu können. Einige von ihnen hätten es jedoch für nötig gefunden, daß sie vorher "jre selbst spaltungen, trennungen vnnd irrthummen, so in jren newen secten eingerissen, von der Augspurgischen Confession außsetzen vnnd zu vergleichung bringen sollten." Auch von der Gegenseite habe man darauf gedrungen, sie sollten sich erklären, welche ihrer Sekten "sie jhrer Confeßion gemeß oder vngemeß halten", damit den Reichsabschieden Augsburg 1555 und Regensburg 1557 genüge getan werde, die anordnen, daß das Gespräch nur zwischen den Vertretern der alten Religion und den AC-Verwandten geführt werden, andere Sekten aber ausgeschlossen bleiben sollen. Über diese Frage hätten sie erfolglos bis zum 16. Tag verhandelt, weil Einige bestimmte Sekten verdammen, Andere sie aber verschonen wollten, "vnd also sich vnder jnen selbs gezanckt vnd gebissen, biß auß zwelfen die fünf von den andern siben auß gemustert vnnd nit fernern als College vnd glaubensgnossen bey jnen geduldet werden mögen, auch also darüber auß Wormbs anheimisch gezogen vnd das Colloquium verlassen haben." So sei die CA "in zwey (gar nach gleich grosse) stuck zerprosten", so daß den Reichsständen und der katholischen Seite unklar gewesen sei, welcher Teil die CA vertrete und mit wem man den Kompromiß suchen könne. Streitig seien bei den beiden Seiten nicht nur geringe Mitteldinge, sondern wichtige hohe Artikel und Hauptpunkte wie der freie Wille, die Rechtfertigung, die Guten Werke und die Sakramente, besonders aber das Abendmahl. Die fünf "außgesetzte Theologi" hätten zu ihrer Verteidigung "schrifften vnder jren syglen in der vnsern händen gelassen (vnd jenes thails Theologi wissen wol, das die vnsere solche schrifften haben), darin sie bezeugen, dz biß daher allerley secten vnd Corruptelen eingeschlichen." Deren Urheber würden versuchen, sich in die CA-Verwandten einzuschleichen und ihre Ketzereien als CA-konform zu verteidigen. Als die fünf diese Ketzer von der CA ausschließen und namentlich verdammen wollten, seien sie von ihren "Collegis vnnd mitgesellen auß jrem Consortio vnd gesellschaft außgedrungen." In gleicher Weise hätten in diesem Sommer (1557) Johannes Calvin, Johannes a Lasco und Valerand Poullain jeder ein Buch veröffentlicht, mit dem sie jeweils beweisen wollen, "das jre Lehr (die doch von der leiblichen gegenwirtigkeit Christi im Sacrament nichts halten) mit der Augspurgischen Confeßion wol einig seye vnd vberstimme, Auch etliche fürneme Hyperaspisten vnnd verthedinger der Augspurgischen Confeßion mit jnen im hertzen einig, und die Wort der Augspurgischen Confeßion vom Sacrament also geschraubt seyen, das sie zu erweisung jrer lehr vast wol dienen kunden. Dagegen aber die fünff außgesetzten Theologi mit jren anhengern dise Caluinische, Laskonische vnd Valerandische subtilitet oder vilmehr impietet vom Sacrament offentlich vnd außtrucklich verdammen, wie auch Lutherus dieselbigen biß in seine grube verdammt ... hat". [Die Schrift Poullains ist wohl der Antidotus adversus Westphalem P 4517, die Schrift a Lascos die Purgatio Ministrorum in Ecclesiis Peregrinorum Francofurti, 1556, P 601, und die Schrift Calvins könnte die Ultima Admonitio ad Joachimum Westphalen, Genf: Crespin, 1557 sein.] Daher gebe es bei den CA-Verwandten untereinander und gegen die "Caluiner oder newe Zwinglianer so vilfeltige zäncke vnnd schächschrifften hin vnd wider im truck vnnd schrifften vndern henden". Nachdem von den sieben verbliebenen Theologen nicht habe erreicht werden können, daß sie die vielfältigen Sekten und Irrtümer von der CA "specifice vnnd eigentlichen außsetzen, absondern vnd verdammen wollten", habe man, um nicht mit den geteilten CA-Verwandten zwei oder gar unzählige Colloquia halten zu müssen, "notwendig dem Colloquio auff dißmal einen stilstandt ... geben müssen" und die Theologen beider Seiten "die sich in solcher vorgefallener wirrung nit außflechten oder verrichten mögen, auff diesmal voneinander ziehen lassen", damit auf einem anderen Treffen den aufgetretenen Unrichtigkeiten begegnet und ein besseres Gespräch gehalten werden könne. Die verbliebenen AC-Verwandten hätten das Colloquium fortsetzen wollen, um nach Absonderung der anderen "nit nach ordnung vnd vermöge des Reichs abschiedts colloquiren, sondern vnsers theils Theologen (wie zuvor jre Collegas vnd mitgesellen) gantz auff jre handt abrichten wöllen", wie an ihren weiteren Handlungen zu erkennen gewesen sei. Sie seien selber schuld, daß man angesichts der zahlreichen konkurrierenden Sekten nicht wisse, wer der richtige Vertreter der CA sei, weil sie sich über eine Entscheidung darüber selbst nicht einigen konnten. Zwar rühmten sich die Verbliebenen, daß sie in der Lehre ihrer Konfession einig seien. "Vnd damit sie den riß, den jre Confession gewonnen, etwas zu klaiben, ziehen sie in der vnderschreibung der zu Franckfurt außgangner schrifft personen zu sich, die dem Colloquio niemals eingeleibet worden, Vnd zu erfüllung der anzal lassen sie auch jre beide Notarios vnder den Colloquenten vnd Adiuncten sich vnderschreiben." Obwohl man nur wenig über die Einigkeit der Verbliebenen untereinander wisse, sei klar, daß die Vertriebenen mit diesen nicht einig, sondern in vielen Hauptpunkten uneins seien und ihre Spaltung, die auch vor der ganzen Welt in gedruckten Büchern ausgebreitet werde, nicht mehr verbergen könnten. Also gehe das Frankfurter Büchlein zu weit, "weil es one grund fürgibt, als sey das Colloquium gantz zerschlagen, weil es dermassen nit zerbrochen, Sonder biß auff bessere verordnung Röm. Kün. May. vnd des Reichs Stende auffgezogen worden." Die anderen versuchten, die Schuld an der "Verhindernuß des Colloqui" von sich abzuwälzen, die alleine ihnen selbst zukomme, wie zu gegebener Zeit belegt werden solle. Schließlich sei es auch eine ungerechte Lüge, "Das vnser thail lügen vnd Abgötterey verthedingen wöllen". Denn man glaube mit der allgemeinen katholischen Kirche, den prophetischen und apostolischen Schriften "sambt den Symbolis vnnd bewerten Conciliis" nach wahrem, gesundem Verständnis der Kirche und lasse sich nicht auf sektiererische Auslegung bringen. "Sondern in lehr vnnd Sacramenten haltet, lehret vnnd glaubet vnnser thail wie die Hailige Apostel, jhre Jünger vnnd nachfolger, die Hailige Marterer vnnd gelehrte hailige Bischff vor tausent Jaren von anfang biß auff vns in algemeiner Christlichen Kirchen glaubet, gelehrt vnd gehalten haben." Man würde keine angemessene Verhandlung, die zum Ausgleich in der Religion und zur Ausrottung der Sekten dienlich wäre, ausschlagen. Die Schrift offenbart, daß die katholische Seite genau über die Streitigkeiten innerhalb des CA-Lagers informiert war und über Dokumente verfügte, aus denen sie diese belegen konnten. Die Argumentation macht sich Ansichten der Gruppe um Flacius zu eigen, bis hinein in die Formulierungen, um sie gegen die Gruppe um Melanchthon zu verwenden.
Zitierhinweis
Wahrhaftiger Gegenbericht auf den Abschied der Gesandten Augsburgischer Konfession, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b9eb310e-8af8-4ba7-9faf-4f19eec947cb>. (Zugriff am 11.12.2024)
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