Bibliographie/Quellen
2063 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 649.
Apologie des Flacius und des Gallus (VD16: F 1272)
Flacius, Matthias (auf Titel) , Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (auf Titel)
APOLOGIA
Matthie Flacij Jllyrici vnd
Nicolai Galli.
Das die Adiaphoristen / vnd nit sie / tren=
nung in vnsern Kirchen der Augspurgischen Con=
fession / vnd vneinigkeit angericht / Vnd noch
bis daher hindern / das es zu keiner Christ=
lichen einigkeit gebracht wird / auch
wie dieselbig einigkeit zutreffen sei.
1. Reg. 18.
Ahab sprach zu Elia / Bistu der Jsrael verwirret?
Er aber sprach / Jch verwirre Jsrael nit / Sondern du vnd
deines vatters haus / Damit das jr des HERRN gebot verlassen
habt / vnd wandelt Baalim nach.
Druck
- Erscheinungsort
- Regensburg (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Kohl, Hans (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1556 (aus Text oder Kolophon)
- Kommentar Druck
- Ex. 193 Theol unvollständig nur A- C iiij, fehlen zwei Blatt
- Umfang und Format
- 14 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- F 1272
- Bestandsnachweis HAB
- 193 Theol. (5)
- Weitere Exemplare
- Alv.: V 567 (18); Berl DSB Dm 788; Halle UB AB 154 904(7); Jena UB 4ºBud.Theol.222(9); Mü SB 4ºPolem.3365/35; NY UTS D 571; Weim ZB 40,3:16(n.5.); Wien NB 20.Dd.197
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Adiaphoristischer Streit
- Kommentar
- Im Jahre 1556 ließen die beiden gnesiolutherischen Autoren Matthias Flacius Illyricus und Nikolaus Gallus bei dem Regensburger Drucker Hans Khol eine pointierte Streitschrift in Druck gehen, die sich gegen die Theologen um Philipp Melanchthon und Johannes Pfeffinger wandte und die Debatte um das Phänomen der so genannten Adiaphora, d.h. der nicht bekenntnis- und heilsrelevanten, ethisch wertneutralen Mitteldinge, zum Anlass für eine polemische Fundamentalkritik an den Standpunkten der Wittenberger Professoren nahm. Als Dreh- und Angelpunkt erwies sich hierbei die religionspolitische Situation nach Inkraftsetzung des Augsburger Interims als kaiserliches Religionsedikt (1548). Mit diesem Gesetzeswerk beabsichtigte die kaiserlich-altgläubige Administration um Kaiser Karl V., letztlich die sich seit etwa 1530 abzeichnende Festigung der reformatorischen Bekenntnisbildung in den evangelisch gewordenen Territorien des Reiches zu verzögern bzw. rückgängig zu machen. Das Interim beinhaltete unter anderem auch Bestimmungen zur religiösen Praxis, die den evangelischen Reichsständen als obligat auferlegt wurden: Bestimmungen, die eine Rückkehr zu bereits überwundenen liturgischen Praktiken bzw. Bestandteilen altgläubiger Frömmigkeit vorsahen. Während eine Gruppe von evangelischen Theologen insbesondere nach dem Siege der kaiserlichen Seite im Schmalkaldischen Krieg durchaus zu Kompromissen gegenüber dem Kaiser und der altgläubigen Seite bereit war, lehnten die so genannten Gnesioluhteraner um Nikolaus von Amsdorf und Matthias Flacius jedwede Zusammenarbeit mit Karl V., Kurfürst Moritz von Sachsen und altgläubigen Reichsständen kategorisch ab. Um das Problem eines möglichen Kompromisses in den Fragen der Adiaphora entspann sich nach 1548 eine sukzessive an Schärfe und Polemik zunehmende Kontroverse zwischen beiden Lagern, in deren Kontext auch der vorliegende Druck einzuordnen ist. Bereits das Bibelzitat (1. Reg, 18) auf dem Titelblatt deutet in diesem Sinne auf die Gegner der Gnesiolutheraner um Melanchthon und Pfeffinger hin: Der dort erwähnte Dialog zwischen Ahab und Elia wird auf die Diskussion zwischen Gnesiolutheranern und Philippisten übertragen. Flacius und Gallus spielen mit diesem Zitat darauf an, dass die Theologen um Melanchthon, durch ihre Kompromissbereitschaft gegenüber den Altgläubigen das Evangelium angeblich verraten, Gottes Gebote verlassen und damit das Gottesvolk also die rechtgläubigen Evangelischen verwirrt hätten. Ganz in diesem Stile gestaltet sich die Argumentation des folgenden Textes. Neue Argumente werden nicht vorgebracht, sondern die bereits aus früheren Drucken hinreichend bekannten Vorwürfe und Aussagen finden eine erneute Wiederholung. Grundsätzlich führen die beiden Autoren aus, dass ihre kirchenpolitischen Gegner von ihnen als Adiaphoristen bezeichnet es darauf anlegten, Veränderungen in den evangelischen Kirchen einzuführen, die letztlich zu Spaltung und Irrglaube führen müssten. Nicht die Gnesiolutheraner hätten das reformatorische Lager gespalten, vielmehr habe die Fraktion um Melanchthon sich ihrerseits von der wahren evangelischen Lehre in der Theologie Flacius und Amsdorfs verkörpert abgewendet und die Gläubigen in den Gemeinden verwirrt. Dies sei umso sündhafter, da auf diese Weise Irrtümer und längst überwundene, zum Heil unnötige Gebräuche in die Kirche introduziert würden, die in Wirklichkeit die Gemeindemitglieder nur von Gott und seinem Wort trennten. Als Preis für ihre Spaltung hätten die Philippisten den vermeintlichen Frieden mit der altgläubigen Partei um Karl V. vor Augen, der jedoch kein anzustrebendes Ziel darstelle, da er notwendigerweise mit dem Verlust evangelischer Identität und reformatorischer Rechtgläubigkeit erkauft werden müsse. Das wahre Christentum würde dadurch verraten und die Kirche wäre im Falle einer Umgestaltung im Sinne der Philippisten genauso irregeleitet und letztlich sündhaft wie die als diabolisch eingeschätze römische Papstkirche, als deren verlängerten Arm die Gnesiolutheraner Kaiser und altgläubige Fürsten im Reich ansahen. Ziel und Intention des Druckes von 1557 ist es, den Theologen um Melanchthon die Schuld für den Streit und die Spaltungen im evangelischen Lager zuzuweisen. Hierzu gehört auch der Vorwurf, die Philippisten hätten sich von den Artikeln der Confessio Augustana entfernt und die von ihnen vertretene Religionsvariante habe durch ihr Entgegenkommen in der Frage der Adiaphora letztlich ihren Charakter als rechtgläubiges Bekenntnis eingebüßt.
Zitierhinweis
Apologie des Flacius und des Gallus, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ee696cdb-9784-4513-854f-5deaa9a1ac42>. (Zugriff am 10.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.