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Von Irrtümern und Sekten (VD16: G 312)

Gallus, Nikolaus (eigentlich Hahn) (auf Titel)

Von Jrthumen vnd Se=
cten Theses vnd Hypotheses / das ist / ge=
minee erwisene Sprüche / auff gegenwertige zeit vnd
händel gezogen / zu erhaltung wares verstands / vnser
Christlichen Augspurgischen Confession /
vnd absonderung der Secten /
diser zeit nötig.
Durch Nicolaum Gallum.
Ioannis. 1.
Confessus est, & non negauit.
Gedruckt zu Regenspurg / Durch
Heinrichen Geißler.
M. D. Lviij. Jar.

Druck

Erscheinungsort
Regensburg (auf Titel)
Drucker
Geißler, Heinrich (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1558 (auf Titel)
Kommentar Druck
Lindenblatt auf Titelblatt, Setzfehler "geminee"
Umfang und Format
24 Blatt 8°
VD 16-Nummer
G 312
Bestandsnachweis HAB
106.1 Quod. (6)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Allgemeiner Druck, Wormser Gespräch
Kommentar
Stellungnahme des Regensburger Superintendenten Nikolaus Gallus zu verschiedenen theologischen Auseinandersetzungen seiner Gegenwart. Im Vorwort an Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein erklärt Gallus, mit diesem Werk vor allem auf Friedrich Staphylus antworten zu wollen, der nach Abschluss des Wormser Religionsgesprächs (1557) die Spaltungen in der lutherischen Kirche als Hinweis auf die Wahrheit der einigen römisch-katholischen Lehre gedeutet hätte. Gallus weist demgegenüber darauf hin, dass die wahre Kirche Christi sich stets mit Häretikern auseinander zu setzen habe, was die orthodoxen Theologen immer neu zum Nachdenken bringe und so mittelbar ihre Wahrheitserkenntnis fördere. Die Altgläubigen hätten die Wahrheit verlassen, weil sie neben Christus gute Werke des Menschen für nötig hielten, um die Seligkeit zu erlangen und die Kirche mit Menschensatzungen beschwert hätten. Die Täufer urteilten falsch über das Verhältnis zwischen weltlichem und geistlichem Reich Gottes und irrten in Bezug auf die Kindertaufe und das Abendmahl. Schwenckfeld habe den christologischen Irrtum des Eutyches wiederholt mit seiner Rede von einer Vergottung der Menschheit Christi. Er vertraue mehr auf ein geistgegebenes Verständnis der göttlichen Offenbarungen als auf ein schriftgemäßes und verachte die Vermittlung von Wort und Sakramenten durch Menschen. Zwingli habe die Einsetzungsworte der Abendmahlsfeier signifikativ missgedeutet, auch das subtilere Verständnis der Calvinisten, der Leib Christi werde im Abendmahl nur geistlich vom glaubenden Kommunikanten empfangen, sei abzulehnen. Ebenso verschiedene andere calvinistische Aussagen über das Abendmahl. Dennoch seien die Calvinisten seit dem Augsburger Religionsfrieden sehr darum bemüht, unter den Rechtsschutz der CA zu kommen. Gegen die Antinomer sei daran festzuhalten, dass das Gesetz Gottes unwandelbaren Willen darstelle, der allen Ungehorsam verdamme und die Sünder überführen und zu einem züchtigen Leben ermahnen solle. Gegen Interimisten und Adiaphoristen sei daran zu erinnern, dass mit dem Kompromißversuch des Leipziger Interims auch die Artikel von der Rechtfertigung, von den guten Werken, von der Buße und den Sakramenten verfälscht worden seien. Auch Majors Irrtum, gute Werke seien nötig zur Seligkeit, stamme ursprünglich aus dem Augsburger und Leipziger Interim. Osianders Vorstellung, der Mensch empfange bei seiner Rechtfertigung die wesentliche Gerechtigkeit der Gottheit Christi sei entgegenzuhalten, dass die Gerechtigkeit Christi dem Menschen fremd sei und von außen her angerechnet werde. Zum Abschluss nennt Gallus die Übereinstimmung mit Schrift und CA als Kriterien, nach denen jede Lehre zu beurteilen sei. Wünschenswert sei eine Versammlung von rechtgläubigen Theologen, die eine Erklärung der CA im Blick auf die gegenwärtigen Irrlehren verfassen solle.

Zitierhinweis

Von Irrtümern und Sekten, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ffe5ab34-ac89-4913-afa7-edd495c94af8>. (Zugriff am 19.04.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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