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Entschuldigung der Prediger und Lehrer der Grafschaft Mansfeld (VD16: N 1888)

Prediger und Lehrer der Grafschaft Mansfeld (auf Titel)

Notwendige Ent=
schuldigung der Prediger vnd Le=
rer in der Graffschafft Mansfelt / Der
beschwerlichen aufflag halben / als sol=
ten sie leren / Das man gute
Wercke nur für die lan=
ge weil thun
soll.
Gedruckt zu Eisleben / bey
Vrban Gaubisch.
Dis Jars
1559.

Druck

Erscheinungsort
Eisleben (auf Titel)
Drucker
Gaubisch, Urban (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1559 (auf Titel)
Kommentar Druck
Ornament auf Titelblatt
Umfang und Format
6 Blatt 4°
VD 16-Nummer
N 1888
Bestandsnachweis HAB
149.11 Theol. (7)
Weitere Exemplare
176.6 Theol. (3)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Mit diesem Druck setzen sich die Mansfelder Prediger und Lehrer gegen den in öffentlichen Vorlesungen, von der Kanzel herab und im Examen ordinandorum gegen sie erhobenen Vorwurf zu wehr, sie lehrten, „Das man gute Wercke / fur die lange weil / wenn es einem jeden gelegen / thun soll /wie man fur die lange weile in das Badt gehet.“, A 2r. Dieser Vorwurf werde mittlerweile in Schriften auch an Fürsten und weltliche Herren herangetragen. Darum sehen sich die Mansfelder dazu gedrängt, sich in einem Druck gegen diese Vorwürfe zu verteidigen. Der Vorwurf entbehre jeder Grundlage. Gute Werke seien von Gott geboten und befohlen als rechter Gottesdienst zur Ehre Gottes. Auch in Mansfeld werde dazu aufgerufen. Disziplin und Kirchenstrafen würden in Magdeburg so konsequent ausgeübt, dass es viele Beschwerden von Menschen, die evangelisch sein wollten, gebe, die aber nur Hörer des Evangeliums, nicht auch dessen Täter sein wollten. Den Keim zu diesen Auseinandersetzungen habe Georg Major gelegt, als er in der Grafschaft Mansfeld von der Notwendigkeit guter Werke gepredigt habe. Nach dieser Predigt sei er freundlich von den Mansfelder Theologen gebeten worden, diese Rede nicht mehr zu verwenden. Doch bald danach habe er auch in Drucken diese Position vertreten. Daraufhin hätten die Mansfelder Prediger 1553 ihr „Bedencken / das diese Proposition oder Lere / nicht nütz / not / noch war sey“ (B 1455) gegen Major veröffentlicht. Darin hätten sie die Position vertreten, dass zum Hören des Evangeliums auch das Tun hinzukommen solle. Auf der Synode von Eisleben sei dies noch präzisiert worden durch den Hinweis auf die unlösbare Verknüpfung des allein seligmachenden Glaubens mit den guten Werken. Aus diesen zwei Sprüchen hätten die Gegner den Vorwurf erhoben, dass man in Mansfeld gute Werke nur tun solle, wenn einem danach ist. Die Position der Magdeburger sei aber die, dass auch Kinder und alte Menschen, die noch keine Werke, bzw. keine Werke mehr tun könnten und als Kinder stürben oder sich kurz vor ihrem Tod bekehrten, selig werden können ohne Werke. Abschließend verwerfen die Mansfelder die These vom Tun der guten Werke „nach gelegenheit / wenn es einem gelüstet“ ausdrücklich und in aller Schärfe.

Zitierhinweis

Entschuldigung der Prediger und Lehrer der Grafschaft Mansfeld, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ed3fddc7-11b9-40e0-8621-0d7448f876f1>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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