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Bedenken auf Wolff Curions Prokurationsmandat (VD16: B 1458)

Prediger von Magdeburg (auf Titel)

Bedencken der Predi=
ger zu Magdeburgk auff Wolff Curi=
ons Officials ProcurationMandat /
was es sey vnd auff sich habe /
vnd ob ihm darin Christ=
lich möge gehor=
samet wer=
den.
Anno. 1552.
Mense Nouembri.

Gegner:
Curio, Wolfgang (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Lotter, Michael (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1552 (aus Text oder Kolophon)
Umfang und Format
5 Bl. 4°
VD 16-Nummer
B 1458
Bestandsnachweis HAB
H 111.4º Helmst. (6)
Weitere Exemplare
Alv.: Dc 28 (13); T 387.4º Helmst. (9); 498.12 Theol. (8); Alv.: V 567 (17)
Edition
Antikatholisch
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Kommentar
Die Magdeburger Prediger vewahren sich in dieser Schrift gegen die Ansprüche auf Zahlung von Visitationsgeld, die von einem gewissen Wolf Curio als Procurator des Erzbischofs auf Grundlage des kanonischen Rechts erhoben werden. In ihrer Argumentation mischen sich antikatholische Aussagen (Curio ist verheiratet, die Magdeburger behaupten, durch seine geistliche Position würde er seine Frau zur Hure machen), Anspielungen auf die politische Situation der Stadt, Äußerungen gegen Interim und Adiaphora und historisch-kirchenrechtliche Argumente. Die Schrift Curios, in der er seine Ansprüche in gedruckter Form erhoben hatte, scheint sich nicht erhalten zu haben. VD 16 weist unter ZV 20030 nur eine Schrift Curios von 1561 nach, in der er seine Bekehrung und Verpflichtung, bei der wahren Religion zu bleiben, gegenüber dem Magdeburger geistlichen Ministerium erklärt.

Zitierhinweis

Bedenken auf Wolff Curions Prokurationsmandat, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c8bb3520-07cb-4e93-be35-65ef3ce2bf7e>. (Zugriff am 13.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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