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Des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg Vereinigung (VD16: S 830)

Hertzogs Moritzen
zu Sachsen / vnd des Marggrafen
zu Brandenburg / beyder Churfür=
sten vereinigung / des IN=
TERIMS
halben.
Merck hieraus Christlicher Leser / warumbs doch in
der Adiaphoristerey zuthun gewesen / Obs allein vmb
etliche geringe Ceremonien / oder aber vnd vil mehr
vmb die ganze Religion / Auch obs ein ernst / oder
aber nur ein schertz gewesen / wie itzt die Warheit=
schreiber für geben. Warumb haben aber die Adia=
phoristen dise Schrifft vnd dergleichen in jrer Histo=
ri vßgelassen ? Sie wird jhnen on zweiuel nit gedie=
net haben.

Druck

Erscheinungsjahr
1555 (unsicher)
Umfang und Format
8 Bl. 4°
VD 16-Nummer
S 830
Bestandsnachweis HAB
235.29 Theol. (10)
Weitere Exemplare
329.6 Theol. (8); 250.12 Theol. (7); 513.24 Theol. (29)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
In diesem Druck wird die Vereinbarung zwischen Herzog Moritz von Sachsen und Joachim Markgraf von Brandenburg vom 7. Dezember 1548, die als Vorentwurf des Leipziger Landtagsentwurfes diente, ediert und mit kritischen Glossen versehen. Die Definition der Rechtfertigung wird verstanden als Synergismus zwischen Glauben und guten Werken. Das Zugeständnis an das kirchliche Lehramt, die Lehre zu verwalten unter Bindung an die Schrift wird damit kritisiert, dass bereits die Schrift selber eindeutig anzeige, was gelehrt und gepredigt werden solle. Die Wiedereinführung der altkirchlichen Adiaphora, die bei der altgläubigen Kirche noch im Gebrauch waren, wird als Übernahme aller "papistischen Zeremonien" kritisiert. Die Unterstellung der evangelischen Pfarrer unter den Papst und seine Bischöfe, "die jr Bischoflich AMpt nach Göttlichem befelch/ ausrichten/ vnd dasselbig zu erbawung vnd nicht zur zerstörung gebrauchen" wird entschieden abgelehnt. An der Übernahme der Firmung wird deren Funktion als Bestätigung des Glaubens beanstandet. Die Ermahnung zum Gebet, Allmosen und Fasten, die sich nach diesem Dokument an die Beichte anschließen soll, wird kritisiert als Wiedereinführung der Werke der Genugtuung. Der Glaube sei völlig unerwähnt geblieben in der Beichtdefinition. Die Ordination durch Bischöfe wird beanstandet als Bindung der evangelischen Prediger an die Jurisdiktionsvollmacht der altgläubigen Bischöfe. Unter der Überschrift "Von der Messe" wird unter bewusster Aussparung des Messkanons eine evangelische Fassung der Messe vertreten. Die Kritik an diesem Artikel bezieht sich vor allem auf das Confiteor, da in diesem altgläubigen Gebet die Heiligen angerufen würden. Völlig ausgespart blieben hingegen die deutschen Gesänge Martin Luthers. Die Wiedereinführung der kanonischen Stundengesänge und der Gesänge de tempore wird verstanden als Wiedereinführung des altgläubigen "Geheuls und Geplärrs" auf Kosten der Studienzeiten evangelischer Pfarrer und deren Predigten. An der Ausweitung des Feiertagskalenders wird vor allem das darin enthaltene Fronleichnamsfest als abgöttisches Fest kritisiert. Die Übernahme des Fastengebotes als äußerliche Ordnung des Kaisers unter Ausnahme körperlich eingeschränkter Menschen wird verstanden als Wiedereinführung eines "papistischen" Gesetzes. Abschließend werden die Namen der an der Erstellung dieses "Leipziger Interims" beteiligten Theologen Camerarius und Agricola (Isleben) genannt, außerdem Pfeffinger (der Thumprobst) und Melanchthon (Philippus).

Zitierhinweis

Des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg Vereinigung, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ae05ab07-2c30-4d21-8863-1e1ca5bc02ed>. (Zugriff am 29.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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