Bibliographie/Quellen

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Disputatio de fide justificante (VD16: P 2325)

Pfeffinger, Johann (auf Titel)

DISPVTA=
TIO DE FIDE IV=
STIFICANTE, ET METHO
do Christianae doctrinae: habita
xiij. Iulij, praesidente IOANNE
PFEFFINGERO Doctore, &
Ecclesiae Christi in vrbe
Lipsia pastore.
LIPSIAE,
In officina typographica
Georgij Hantzsch.
1553.

Promovend:
N.N.

Druck

Erscheinungsort
Leipzig (auf Titel)
Drucker
Hantzsch, Georg (auf Titel)
Erscheinungsjahr
1553 (auf Titel)
Kommentar Druck
Schleifenmotiv auf Titelseite
Umfang und Format
7 Bl. 8°
VD 16-Nummer
P 2325
Bestandsnachweis HAB
Yv 689 8° Helmst. (3)

Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Majoristischer Streit
Kommentar
Die Quaestio dieser Leipziger Disputation fragt, "de qua fide uerba S. Pauli sint intelligenda", wenn Paulus sage, daß der Mensch nur durch den Glauben ohne Werke des Gesetzes gerechtfertigt werde. Darauf antworten 21 Thesen, ohne explizit sich auf die Majoristische Kontroverse zu beziehen: Nicht die "fides historica" sei gemeint, sondern die aktive, die nicht nur die Erzählung von Kreuzigung und Auferstehung höre, sondern sich das Verdienst Christi aneigne (apprehendit et applicat). Die historische Fides höre nur die Erzählungen, ohne sie auf sich zu beziehen und sei daher tot. Daher sei genau zu beachten, daß nicht die fides für die gerechtmachende gehalten werde, die nur zuhört. Auch wenn dies mit Worten nur unzureichend ausgedrückt werden könne, müsse die Lehre rein und unvermischt gemäß der Offenbarung gelehrt werden zu Erleuchtung der Herzen. Die Fides iustificans sei es, die sagt "Ich glaube, daß der Sohn Gottes ... sei mein Erlöser und Herr, der für die Sünden der ganzen Welt, also auch meiner, gestorben ist." So wie es Paulus im Brief an die Galater sagt. Allein dieser Glaube rechtfertige ohne Gesetz und ohne Werke durch das Erbarmen Gottes. Die Gerechtfertigten zeichneten sich durch den neuen Gehorsam gegenüber Gott aus und täten gute Werke. Denn wenn die guten Werke nicht folgten, wohnte nicht jener rechtfertigende Glaube in den Herzen, sondern jener historische, scheinheilige und tote. Und die Werke rechtfertigten vor Gott in keiner Weise, sondern geschähen von einer schon durch den Glauben gerchtfertigten Person, wie gute Früchte kommen von einem schon vorher guten Baum. Allein durch den Glauben solle der Mensch Christus erfassen, nicht durch Charitas, Humilitas oder andere Tugenden. Diese hätten zwar ihre Würde und ihr Verdienst, doch seien sie keine Organe, durch die Christus empfangen werde. Nur der Glaube sei dieses organon. Dies sei die wahre Methode und Ratio der christlichen Lehre, wie sie schon Johannes der Täufer bewahrt habe: erst das Gesetz, dann das Evangelium und zuletzt die guten Werke zu lehren. Wenn der Täufer aber sagte, tut gerechte Werke der Buße, lehrte er damit, daß es nötig sei für die zu Gott Bekehrten, den göttlichen Mandaten zu gehorchen zu versuchen. Dies sei die Lehre der guten Werke in diesem Leben. Und weil auch wir diese Lehre bewahren, bitten wir den ewigen Got, daß er das in uns entzündete Licht nicht anzufachen aufhört, sondern seine Herde bewahrt und vermehrt.

Zitierhinweis

Disputatio de fide justificante, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/b9b828d2-0ebc-4a4e-ae27-f4e15061e6fa>. (Zugriff am 28.03.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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