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Verantwortung gegen die Anklage Osianders (VD16: R 3325)

Roting, Michael (erschlossen)

Etlicher Jungen Pre=
diger zu Nürnberg verantwor=
tung gegen der anklag Andreae Osiandri / so
newlich im druck widder sie aus=
gangen.
Pro. XVI.
Ein stoltz hertz ist dem Herrn ein grewel / vnd wird
nicht vngestrafft bleiben / wenn sie sich gleich alle anein=
ander hengen.
Heb. 10:
Wenn jemand das Gesetz Mosi bricht / der mus
sterben on barmhertzigkeit / durch zween oder drey zeugen /
Wieuiel meinet jhr erger straff / wird der verdienen / der den
Son Gottes mit füssen tritt / vnd DAS BLVT DES
TESTAMENTS Vnrein achtet / durch welches er
geheiliget ist / vnd den geist der gnaden schmehet? Denn wir
wissen den / der da sagt. Die rache ist mein / ich wil vergel=
ten / spricht der Herr.

Gegner:
Osiander, Andreas (auf Titel)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (aus Text oder Kolophon)
Erscheinungsjahr
1552 (unsicher)
Umfang und Format
13 Bl. 4°
VD 16-Nummer
R 3325
Bestandsnachweis HAB
S 228. 4° Helmst. (22)
Weitere Exemplare
173.3 Quod. (2); 280.47 Theol. (15)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Osiandrischer Streit
Kommentar
der Nürnbergische Uhu ? vgl. S 228. 4° Helmst. (14)

Zitierhinweis

Verantwortung gegen die Anklage Osianders, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/af3aa32b-1dc3-4775-90c7-98f0c6579fea>. (Zugriff am 09.12.2024)

Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

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