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Ein Supplication einer Christlichen Gemeinde in Schwaben (VD16: S 10225)
Gemeinde in Schwaben (auf Titel)
Ein Supplication
vnd demütige bitt einer Christli=
chen Gemein in Schwaben / an jhren
Rath / Darinne sie bittet / das man
jhn wolle die Tauffe lassen /
nach Christi einsetzung /
wie sie es zuuor ge=
habt haben.
Mit einer vorrede Matthiae Flacii
Illyrici.
Amos. viij.
Siehe / es kümpt die zeit / spricht der Herr / das
ich einen hunger ins Land schicken werde / nicht einen
hunger nach brod / oder durst nach wasser / sondern
nach dem wort des Herrn zu hören. Das sie hin vnd
her / von einem Meer zum andern / von mit=
ternacht gegen morgen / vmblauffen /
vnd des Herrn Wort suchen /
vnd doch nicht finden
werden.
Druck
- Erscheinungsort
- Magdeburg (aus Text oder Kolophon)
- Drucker
- Lotter, Michael (aus Text oder Kolophon)
- Erscheinungsjahr
- 1550 (aus Text oder Kolophon)
- Umfang und Format
- 10 Bl. 4°
- VD 16-Nummer
- S 10225
- Bestandsnachweis HAB
- H 118 (17). 4° Helmst.
- Weitere Exemplare
- 230.34 Theol. (19); 183.28 Theol. (10); 189.30 Theol. (19); 231.161 Theol. (9); 248.43 Theol. (3); 329.6 Theol. (14); 455.3 Theol. (5); 512 Theol. (23); 237.4 Quod. (5); H 122.4º Helmst. (15); J 180.4º Helmst. (18)
- Digitalisat
- Verknüpfung zu Volltextdigitalisat - Externes Angebot
Vorwort
- Autor
- Flacius, Matthias (auf Titel)
Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Adiaphoristischer Streit
- Kommentar
- Nach einem Vorwort von Matthias Flacius Illyricus enthält dieser Druck eine Bitte der Gemeinde von Dinkelsbühl (vgl. F 1411, Bl. J iv r) an ihren Bürgermeister, die Taufe wieder auf lutherische Weise feiern zu dürfen. Das Augsburger Interim war in der Stadt eingeführt worden, doch unter der Zusage, die Lutheraner zu nichts zu zwingen, das ihrem Glauben widerspräche. Die Dinkelsbühler weisen den Rat und ihren Bürgermeister darauf hin, dass auch ihr Seelenheil auf dem Spiel stünde, wenn sie die Taufe auf altgläubige Weise vorschrieben. Dass wieder ein altgläubiger Priester die Messe feiere, könnten sie ertragen, wenn nur die Taufe frei bliebe vom geweihten Salz und Wasser. Das Argument, die Alten unter ihnen seien auch noch auf diese Weise getauft worden, weisen die Dinkelsbühler mit dem Argument zurück, dass ihre Eltern noch unwissend waren, sie aber die Wahrheit erkannt hätten. Wer dies wünsche, könne jedoch jederzeit sein Kind nach altgläubigem Ritus taufen lassen. Doch wolle die Dinkelsbühler Gemeinde bei der Art des Taufens bleiben, die auch die Apostel geübt hätten. Die altgläubige Taufe stelle einen wissentlichen Ungehorsam gegen die Stiftung Christi dar. Auch sei ihnen die kleine Spitalskirche zu klein für ihre Gottesdienste. Darum bitten sie den Rat und den Bürgermeister, ihnen die Pfarrkirche wieder zur Verfügung zu stellen. Sie bieten an, nachdem der Priester die Messe dort gefeiert habe, dort ihre Gottesdienste abzuhalten.
Zitierhinweis
Ein Supplication einer Christlichen Gemeinde in Schwaben, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/ee1dbc15-5dd8-41c7-8c54-75dbe85070d5>. (Zugriff am 10.12.2024)
Dieser Text steht unter einer CC BY 4.0 Lizenz.