Bibliographie/Quellen
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Errores Georgii Maiori annotati (VD16: W 2761)
Wigand, Johannes (auf Titel)
ERRORES
GEORGII MA=
IORIS, EX LIBRIS IPSIVS ANNO=
tati, hoc fine, ut agnoscat & retractet:
uel si id facere recuset, Eccle-
sia Dei salte(m) eos fugiat
& uitet.
IOHAN. VVIGAND.
MATT. VII.
Cauete pseudoprophetas
1563.
- Gegner:
- Major, Georg (auf Titel)
Druck
- Erscheinungsort
- s.l.
- Erscheinungsjahr
- 1563 (auf Titel)
- Umfang und Format
- 46 Seiten 4°
- VD 16-Nummer
- W 2761
- Bestandsnachweis HAB
- 231.141 Theol. (3)
- Weitere Exemplare
- Alv.: De 82 (4); 350.2 Theol. (5)
- Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung
- Kontroverse
- Majoristischer Streit
- Kommentar
- Sinn und Ziel dieses Druckes besteht darin, dass Johannes Wigand, Superintendent in Wismar, Georg Major, Professor an der Leucorea in Wittenberg, seine Lehrverfälschungen aufzeigen möchte, um ihn damit zur Buße zu treiben. Die Schrift beginnt dementsprechend mit einem Schreiben an Georg Major. Wigand wünscht ihm darin eine bessere Erkenntnis seiner Irrtümer und den Mut, sie um der Ehre Gottes willen zu widerrufen. Er komme mit diesem Druck der Aufgabe des Lehrstands der Kirche nach, den gegenwärtigen Lehrverfälschungen mit Kritik zu begegnen. Major habe seine Irrlehren in öffentlichen Schriften vertreten. Darum sei davon auszugehen, dass er auch nichts dagegen habe, in öffentlichen Drucken widerlegt zu werden. Wigand bittet Major, angesichts der bald zu erwartenden Parusie Christi, bei der jeder Lehrer seinem Schöpfer Rechenschaft geben müsse, seine Irrtümer einzusehen und sie öffentlich zu widerrufen. Das Gute und Erbauliche, das Major auch geschrieben habe, solle bleiben, allein das Irrige solle widerrufen werden. Es handle sich nicht um einen Streit um bloße Worte, sondern um die wichtigsten Glaubensartikel, die richtig vorgetragen werden müssten. Major sei es gewesen, der die Kirche verwirrt habe und den Streit provoziert habe, nicht diejenigen, die ihn um ihres Amtes willen widerlegten. Die anhaltende Neuinterpretation seiner Thesen führe auch nicht weiter. Major müsse seine falschen Dogmen in vollem Umfang widerrufen. An diese direkte Anrede Majors schließt sich ein Catalogus errorum D. Maioris an, in dem aus seinen Schriften 14 Irrlehren nachgewiesen werden. Die Ursache und der Anfang aller Lehrverfälschungen innerhalb des Luthertums sei in den kursächsischen Reaktionen auf das Interim zu suchen. Dort sei man nach dem Grundsatz Je näher am Papst, desto besser vorgegangen. Irrtum I: Major lehre die synergistische Mitwirkung des natürlichen Menschen an seiner Bekehrung zusammen mit dem Heiligen Geist und dem Wort Gottes. Diese Position widerspreche Gottes Wort und Luthers Schrift de servo arbitrio. Irrtum II: Major behaupte, dass die Ursache der Buße und der Wiedergeburt ebenso im Menschen zu suchen sei wie die Ursache der Ablehnung von Gottes Wort. Er schreibe, dass der nicht wiedergeborene Mensch dazu in der Lage sei, das Wort Gottes zu verstehen und anzunehmen. Dagegen sei an Gott als der alleinigen Wirkursache der menschlichen Bekehrung festzuhalten. Irrtum III: Major verneine gegen Flacius und das ausdrückliche Zeugnis des Römerbriefes die Feindschaft des nicht wiedergeborenen Menschen gegen Gott, solange ihn nicht Gott bekehrt und die Feindschaft beendet habe. Irrtum IV: Major lehne die Position Luthers ab, dass der natürliche Mensch in seiner Bekehrung sich passiv verhalte und behaupte, dass diese Lehre von Menschen erdacht sei. Dagegen behaupten die Schrift und Luther, dass der Mensch sich in seiner Bekehrung wie Ton in der Hand eines Töpfers verhalte. Irrtum V: Das vom Gesetz unterschiedene Evangelium sei eine Bußpredigt. Eben dies sei die Position, die Luther als antinomistisch bekämpft habe und dagegen behauptet habe, dass die Buße einzig und allein aus dem Gesetz komme. Allein das Gesetz habe anklagende Funktion. Major vermische in antinomistischer Weise Gesetz und Evangelium. Irrtum VI: Major behaupte, die Lehre, dass das Evangelium einzig und allein die Vergebung der Sünden dem Menschen im Glauben zueigne, sei neu und der Kirche unbekannt. Irrtum VII: Major sage, dass gute Werke zur Seligkeit nötig seien, dass niemand ohne gute Werke gerettet werde und dass es unmöglich sei, dass irgendein Mensch gerettet werde ohne gute Werke. Dazu behaupte er noch die Übereinstimmung dieser Thesen mit der Lehre Martin Luthers. Die Notwendigkeit der guten Werke sei schon im ersten Apostelkonzil widerlegt worden. Paulus habe mit dem Galater- und dem Römerbrief zwei seiner Schreiben der Widerlegung dieser These gewidmet. Major habe auch dann noch an diesem Irrtum festgehalten, als schon das Verdammungsurteil aus dem Herzogtum Sachsen und anderen Territorien über ihn ergangen war. Irrtum VIII: Major lehre, dass der Glaube, die Hoffnung und die Liebe in den Menschen sein müssten, denn dies sei nötig zur Seligkeit. Dies sei exakt die Position des Papstes, den Wigand als Antichristen bezeichnet. Irrtum IX: Major lehre, dass die guten Werke einen Teil unseres Heils darstellten. Die Gerechtigkeit und das Heil des Menschen seien nur der Anfang der Gerechtigkeit und des neuen, ewigen Lebens. Major verstehe die Gerechtigkeit nicht allein imputativ, sondern auch als in diesem Leben anfangendes ewiges Leben. Das Heil in diesem Leben sei identisch mit der Vergebung der Sünden und dem angefangenen neuen Leben. Major nehme so die Lebendigmachung des Menschen, den Anfang des ewigen Lebens und die guten Werke mit hinein in die causa formalis der menschlichen Gerechtigkeit vor Gott. Damit aber würden die guten Werke zu einem Teil des menschlichen Heils, und der Mensch werde nicht allein durch die Anrechnung der fremden Gerechtigkeit Christi gerechtfertigt. Er mache die guten Werke zu einem Teil des menschlichen Heils. Irrtum X: Major lehre, dass durch Glauben und Bekenntnis die Wohltaten zugeeignet würden, während Paulus die Rechtfertigung des Menschen allein dem Glauben zueignet. Irrtum XI: Nach Majors Sicht bewahren die guten Werke das Heil. Für Paulus hingegen sei es der Glaube, der das Heil in den Menschen bewahre. Der Glaube sei das Instrument, durch das dem Menschen das Heil appliziert werde und das es auch erhalte und bewahre. Durch die Liebe hingegen werde der Glaube weder appliziert noch bewahrt. Darum würden die guten Werke auch als Folgen des Heils bezeichnet, niemals hingegen als bewahrende Ursache des Heils. Eine Frucht könne den Baum nicht erhalten und kein Baum falle von der Frucht ab. Sollten wirklich die guten Werke das menschliche Heil bewahren, so wäre die Heilsgewissheit dahin. Irrtum XII: Major lehre, dass für die guten Werke und die Gesetzeserfüllung das ewige Leben und Heil empfangen werde (M 2186, C 1). Er vertrete damit nicht nur die Belohnung für die guten Werke, sondern auch deren Verdienstlichkeit. Für gute Werke werde das ewige Leben gegeben. Irrtum XIII: Major lehre, dass die Wiedergeburt den neuen Gehorsam und die guten Werke in den Glaubenden und den Anfang des ewigen Lebens darstellten. Die Rede vom Empfang der Seligkeit durch das Bad der Wiedergeburt würde durch Major gedeutet in dem Sinne, dass der Mensch gerettet werde durch den neuen Gehorsam, weil die Wiedergeburt für ihn identisch sei mit dem neuen Gehorsam. Irrtum XIV: Major verteidige die adiaphoristischen Zugeständnisse während der Zeit des Interims und zeige keine Reue. Die Schrift schließt mit einem Aufruf zur Buße an Major und dem erneuten Hinweis auf das nahe Endgericht Christi.
Zitierhinweis
Errores Georgii Maiori annotati, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/c21c6a3e-ad78-4ae2-b909-bb09c026c0af>. (Zugriff am 09.12.2024)
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