Bibliographie/Quellen

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Die Vorrede auff das fürgelegte Buch zu Regensburg; Acta in conventu Ratisbonensi <dt.> (VD16: M 2392)

Melanchthon, Philipp (auf Titel) , Abbas, Anton (Pseudonym von Anton Otho (Otto) aus Nordhausen) (auf Titel)

Die Vorrede Philippi
vber das Rege(n)spurgische Interim /
mit einer erklerung Anthonij Othonis / Pfarhers
zu Northausen / sehr lustig vnd nütz=
lich zu lesen.
Roma. I.
Sie sind in jhrem tichten eitel worden / vnd jhr
vnuerstendiges hertz ist verfinstert / Da sie sich für
weise hielten / sind sie zu Narren worden.

Herausgeber:
Abbas, Anton (Pseudonym von Anton Otho (Otto) aus Nordhausen) (auf Titel)
Gegner:
Melanchthon, Philipp (erschlossen)

Druck

Erscheinungsort
Magdeburg (erschlossen)
Drucker
Rödinger, Christian d. J. (erschlossen)
Erscheinungsjahr
1548 (erschlossen)
Umfang und Format
20 Bl. 4°
VD 16-Nummer
M 2392
Bestandsnachweis HAB
S 408. 4° Helmst. (3)
Weitere Exemplare
H 130 (1). 4° Helmst.; 193 Theol. (4); 369 Theol. (1); Alv.: Dc 28 (17); 202.93 Quod. (9)
Digitalisat
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Inhaltsbeschreibung

Kontroverse
Adiaphoristischer Streit
Kommentar
Der pastor primarius aus Nordhausen, Antonius Otho, gibt in diesem Druck die Vorrede, mit der Melanchthon 1542 das Regensburger Buch (1541) versehen hatte, mit der Intention neu heraus, die Standhaftigkeit Melanchthons in vergangenen Zeiten in Kontrast zu seinem Verhalten in den Debatten um das Interim herauszustellen. Melanchthon hatte in dieser Vorrede auf die Sirmische Synode in der Alten Kirche als Beispiel für Bekenntnistexte verwiesen, die das Mittel der Äquivokation benutzten. Ein eben solcher Text liege nun im Regensburger Buch vor. Er übt Kritik an der durch das Buch gebilligten Sukzessionsvorstellung und der weltlichen Gewalt der Bischöfe. Niemals mehr dürfe die Kirche den altgläubigen Bischöfen und ihrer Jurisdiktion unterworfen werden. Nicht zu billigen im Regensburger Buch sei auch die Pflicht, in der Beichte alle Sünden aufzuzählen, sowie die Bestätigung des Irrtums von der Transsubstantionslehre, ergäben sich doch daraus viele abgöttische Vorstellungen wie die Prozession und die Anbetung des Brotes. Keineswegs zu billigen sei auch die Beibehaltung des Messopfers und die Bestätigung der Anrufung von Heiligen im Regensburger Buch. In seinem Vorwort parallelisiert Otho den Text des Regensburger "Interim" mit dem Text des Augsburger Interim. In seiner Vorrede habe Melanchthon die Erhaltung der wahren und reinen Lehre des Evangeliums der Bewahrung von Frieden und Einigkeit vorgezogen. Doch habe sich Melanchthon in der Zwischenzeit auch auf solche Verträge und Vergleichungen eingelassen und habe zornig auf die interimskritischen Drucke von Amsdorf und Flacius reagiert. Darüber hinaus habe er es unterlassen, das Mandat des Bischofs von Mainz zu widerlegen, in dem selbst die "communio sub utraque" und die Priesterehe, die im Interim zugestanden worden waren, wieder abgeschafft worden seien. Doch stamme die Vorrede zum Regensburger Buch aus der Zeit, als Luther noch lebte, und sein Einfluss sei hier deutlich zu spüren. Die Prophezeiung Luthers, dass nach seinem Tod in Wittenberg ein anderes Evangelium gepredigt werden wird, beginne, sich nun zu erfüllen. Habe Melanchthon 1541 noch die Sukzession verworfen, habe er sie nun mit seinem Leipziger Interim wieder aufgerichtet und damit die Unterwerfung aller Kirchendiener unter die altgläubigen Bischöfe wieder hergestellt. Auch die Opfermesse, die er 1541 noch verworfen habe, sei im Leipziger Dokument wieder gebilligt worden. Die Vorrede Othos endet mit der Bitte an Gott, die Christenheit gnädig vor solchen Vergleichungen und falschen Einigkeitsbestrebungen zu beschützen.

Zitierhinweis

Die Vorrede auff das fürgelegte Buch zu Regensburg; Acta in conventu Ratisbonensi <dt.>, in: Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. <https://www.controversia-et-confessio.de/id/a1bcb753-4310-4be4-bb37-6c10b9c9091c>. (Zugriff am 29.03.2024)

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